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<title>Forum für die SBV - Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>ja, hier so habe ich gerade aus einem Anruf bei der Agentur für Arbeit erfahren war ich nicht mehr aktuell. Seit einer BSG-Entscheidung 2001 ist der AG kein Beteiligter mehr. </p>
<p>Laut Auskunft der Agentur galt der AG bis dahin als Beteiligter und konnte bis dahin auch einer Gleichstellung widersprechen.</p>
<p>Ich hatte leider in meinen Unterlagen noch den alten Stand. Somit war es ganz gut auch für mich, einmal mich wieder tiefer mit diesem Thema zu befassen.</p>
<p>Auch ist es heute nicht mehr so, dass i.d.R. Anträge, wegen mangelnder Mitwirkung, negativ entschieden werden wenn der Antragsteller die Befragung des AG ablehnt. In einem Schreiben auf Grund einer Anfrage von mir an die Bundesagentur für Arbeit wurde noch die Aussage gemacht, dass auf die Stellungnahme des AG zur Abklärung der Gefährdung des Arbeitsplatzes i.d.R. nicht verzichtet werden kann. </p>
<p>Es hat sich hier also auch, letztlich auch auf Grund der BSG-Entscheidung doch etwas zu positiven verändert.</p>
<p>Fazit: ich habe meine Unterlagen aktualisiert <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11525</link>
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<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 06:55:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Wolfgang,<br />
»<br />
Sorry Bernhard,</p>
<p>aber das hier   <br />
» Denn zum einen hat der AG sofern er<br />
» eingebunden wird als Beteiligter das recht der Akteneinsicht weiter kommt<br />
» es darauf an, was die SchwbV dem AG an Daten/ Fakten bekannt gibt.<br />
ist grottenfalsch. Der AG ist lediglich (juristische) Auskunftsperson und mehr nicht.<br />
Der AG hat lediglich die gesetzliche Pflicht, im Zuge des Verfahrens wahrheitsgemäß zu antworten. Er hat keinerlei weitergehende Rechte im Verfahren, er darf das Ergebnis von der AA nicht ohne Zustimmung des Antragstellers erfahren und kann schon gar nicht einen Bescheid anfechten. Damit ist der AG kein Verfahrensbeteiligter und hat auch kein Recht auf Akteneinsicht. Das hat nur der Antragsteller.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11524</link>
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<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 19:20:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
  <br />
» das mit dem gemeinsamen Verfassen der Stellungnahme mit dem AG halte ich<br />
» im Einzelfall für hochproblematisch, da dadurch der AG an Informationen<br />
» gelangen könnte, die Ihn nix angehen.<br />
Dieses kann sein, muss aber nicht. Denn zum einen hat der AG sofern er eingebunden wird als Beteiligter das recht der Akteneinsicht weiter kommt es darauf an, was die SchwbV dem AG an Daten/ Fakten bekannt gibt.</p>
<p>Ich habe in der ganzen Zeit meiner Mandatschaft alle 3 Stellungnahmen gefertigt. Als SchwbV, BR und AG. Der AG bzw. der zuständige SB des AG bzw. BRV haben dann die Stellungnahmen nur noch unterschrieben.</p>
<p>Dieses hatte den Vorteil, dass sich die Stellungnahmen nicht widersprachen und auch aus der des AG die Gefährdung aus Gründen der Behinderung hervor ging.</p>
<p>Also, es kommt nur darauf an wie man es macht.</p>
<p>PS: Ich hatte keine Ablehnung, nur einmal ein Versuch, es ging damals um ein behindertes BR-Mitglied und Beamter( Beamtenverhältnis ruhte für die Zeit der Beschäftigung im Ang-Verhältnis), also auch besonders Kündigungsgeschützt und im Hintergrund auch noch das ruhende Beamtenverhältnis. Hier bedurfte es eines Anrufes beim zuständigen SB der Agentur für Arbeit, dann änderte er seinen Bescheid und es kam ein positiver.</p>
<p>Ich musste daher also noch nicht einmal einen formellen Widerspruch einlegen. Das der SB der Agentur für Arbeit erkannte, dass es einfacher war einfach einen neunen positiven Bescheid auszustellen.</p>
<p>Man muss halt manchmal nur mit den Menschen reden. So nach dem Motto &quot;Reden bringt Segen&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11519</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11519</guid>
<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 12:36:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<p>das mit dem gemeinsamen Verfassen der Stellungnahme mit dem AG halte ich im Einzelfall für hochproblematisch, da dadurch der AG an Informationen gelangen könnte, die Ihn nix angehen.<br />
Ich stimme meine Stellungnahme lediglich mit dem BR ab. Die AA kann nicht einfach die Stellungnahme des AG für relevanter erklären, wenn SBV und BR eine andere Sicht der Dinge haben.</p>
<p>Ich habe vor fünf Jahren diese Angelegenheit (Anerkennungsgründe) mit dem zuständigen Teamleiter der AA besprochen, mit der ich die meisten Fälle hatte - auch ausdrücklich bez. ordentlicher Unkündbarkeit. Im Umgang mit anderen Umland-AA's habe ich dann auf diese Praxis verwiesen. Das hat immer funktioniert.<br />
Wegen ordentlicher Unkündbarkeit habe ich seinerzeit die Antwort erhalten, daß dies kein ausschließlicher Ablehnungsgrund für eine GS sein kann, wenn ansonsten eine Gefährdung belegt werden kann.<br />
Hat aber der AG bereits mindestens einmal zumindest <strong>versucht</strong>, ordentlich unkündbare AN wg. Krankheit außerordentlich zu kündigen, dann spielt die Unkündbarkeit sowieso keine Rolle mehr.</p>
<p>Übrigens sollten Deine &quot;Schäfchen&quot;, die wegen der GS Widerspruch einlegen, nicht versäumen (wie beim GdB-Antrag auch), vor <strong>Begründung</strong> des Widerspruchs mit dem Einlegen Akteneinsicht zu verlangen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11518</link>
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<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 12:23:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Koll.,<br />
  <br />
betreffend dem Thema Parkplatz bin ich gerade auf ein interessantes Urteil gestoßen. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.</p>
<p>[link=http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/&gt;cid=9711&amp;uid=3266085&amp;e=bernhard.hackenberger@t-online.de&amp;from=ONL-PERSOG&amp;wa=PERS10-43]<strong>Parkplatz auf Firmenkosten darf nicht einfach gestrichen werden</strong>[/link]. <br />
Hessisches Landesarbeitsgericht, [link=http://www.iww.de/index.cfm&gt;pid=1307&amp;opv=102337]Urteil[/link] vom 16.11.2009, 17 Sa 900/09</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11514</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11514</guid>
<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 08:44:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>das mit den 3 Jahren war mir jetzt nicht ganz präsent(schon wieder was dazugelernt!), ansonsten sind mir die Voraussetzungen schon bekannt und ich denke es wurde bisher von uns aus auch immer korrekt begründet (dauernde oder über längere Zeit anhaltende Minderleistung/Leistungseinschränkung, Unterstützung durch andere Kollegen erforderlich, Fehlzeiten, Fehlzeitengespräche). Allerdings wurden in letzter Zeit die Stellungnahmen des AG häufig ohne Rücksprache mit der SBV ausgefüllt und somit haben sich die Aussagen wohl auch nicht gedeckt. In der Zwischenzeit steht die Vereinbarung, dass bei Gleichstellungsanträgen diese gemeinsam bearbeitet werden mit dem AG bzw. der zuständigen Abteilungsleitung. Vielleicht erreichen wir ja dann mehr. Wir macht ihr das denn in Eurem Betrieb&gt;<br />
Leider hatten wir in den letzten Jahren vermehrt Probleme eine Gleichstellung zu erreichen. Vor kurzem haben wir uns für Widersprüche entschieden, ein Bescheid liegt noch nicht vor. Vielleicht bringt das mal etwas mehr Klarheit. Wenn ich den nächsten Fall habe, werde ich mich mit Dir mal in Verbindung setzen, vielleicht kannst Du mir zusätzlich ein paar brauchbare Tipps geben. Scheinst ja auch ein &quot;alter Hase&quot; in diesem Geschäft zu sein.<br />
In jedem Fall nochmal herzlichen Dank für Dein Posting.</p>
<p>Gruß Andrea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11513</link>
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<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 07:57:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<p>Bernhard hat vollkommen recht. Von meinen derzeitigen 57 Gleichgestellten waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 44 ordentlich unkündbar. Unsere Regelung zur Unkündbarkeit (TV-N) dürfte mit Eurer vergleichbar bzw. identisch sein, wenn Ihr dem TVöD unterliegt.</p>
<p>Im Übrigen zählen bei den Fehlzeiten als Gleichstellungsgrund die letzten 3 Jahre <strong>vor</strong> Antragstellung. Wenn bereits in einem der letzten 3 Jahre erhöhte <strong>behinderungsbedingte</strong> Fehlzeiten (ca. mehr als 25 Arbeitstage) vorliegen, kann das bereits als Grund reichen. Als Nachweis reicht ein einfacher Ausdruck der KK (aber <strong>mit Diagnosen</strong>).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11501</link>
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<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 17:42:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Apanatshi,</p>
<p>Gleichstellung kann und gibt es auch für Kündigungsgeschütze Beschäftigte wie sogar für Beamte. </p>
<p>Man findet dazu etwas unter A-Z und in Forumsbeuträgen wenn ma die Suchfunktion nutzt. Es kommt dann halt nur darauf an den Antrag richtig zu begründen. Wie z.B. die Notwenigkeit der Rechte aus § 81 Abs. 4 in Anspruch nehmen zu können. Weiter auch zum Schutz vor Änderungskündigungen aus Gründen der Behinderung.</p>
<p>Letztlich, auch Beschäftigte welche per TV nicht mehr ordentlich gekündigt werden können können gekündigt werden.</p>
<p>&quot;Ein Sonderfall der außerordentlichen Kündigung ist die Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tariflicher Unkündbarkeit.&quot;</p>
<p>Man muss also nur auf alle Fakten hinweisen und begründen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11491</link>
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<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 14:51:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
ich weiß..., habe ich schon in meiner Begründung mit eingebaut. Jetzt heißt es abwarten<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 14:41:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kollegen,</p>
<p>Ein Gleichstellungsantrag wird vermutlich gar nicht von unserem Arbeitsamt bewilligt, da sich <br />
1. die Fehlzeiten seit ihrer damaligen Erkrankung absolut im Rahmen halten. Die Kollegin kommt auch zum arbeiten, wenn es ihr dreckig geht.<br />
2. Die Kollegin ist schon über 15 Jahre in unserem Hause beschäftigt ist und verfügt somit über einen Kündigungsschutz....<br />
NIcht desto trotz werden dieses Verfahren ebenfalls trotz schlechter Aussichten anleiern, ggf. sogar in Widerspruch gehen. Leider haben wir diesbezüglich erhebliche Schwierigkeiten. In der Zwischenzeit habe ich bereits bei einer anderen Kollegin einen Widerspruch laufen - bin gespannt, was da rauskommt.<br />
Eine Gleichstellung wird vom Arbeitsamt bei Kollegen abgelehnt, wenn die über einen tariflichen Kündigungsschutz (über 15 Jahre) verfügen. Egal ob hier Minderleistungen vorliegen oder nicht. Ich bin fast davon überzeugt, dass wir durchkommen. In dem jetzigen Fall Zustand nach Apoplex wird sich das genauso abzeichnen, eine Minderleistung liegt bis zu einem bestimmten Grad nämlich vor.<br />
Letztendlich kommen wir vielleicht zu unserem Recht, aber darüber vergehen Wochen und Monate und der Bedarf ist jetzt da, das ist das Hauptproblem.<br />
Aber steter Tropfen höhlt den Stein, irgendwie werden wir es schon noch schaffen. Werde Erfolg vermelden<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11489</link>
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<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 14:39:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<p>hier scheinen mir aber noch nicht alle Handlungsmöglichkeiten ausgereizt zu sein.<br />
Zum Einen wäre doch schon unabhängig von Erhöhungsantrag etc. ein Antrag auf Gleichstellung längst angebracht gewesen. Bei einem Schlaganfall sollten allein schon die dadurch verursachten Fehlzeiten als Grund ausreichen.<br />
Weiterhin kann das VA auch bei einem GdB von 30 oder 40 eine &quot;wesentliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit&quot; im Bescheid attestieren.<br />
Dies zusammen sollte dann eigentlich ausreichen, im Rahmen eines Integrationsverfahrens mit Integationsamt und evtl. IFD nach § 84 Abs. 1 SGB IX eine für die Kollegin akzeptable individuelle Lösung der Parkplatzfrage zu finden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11484</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 18:53:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andrea,</p>
<p>unter A-Z im Beitrag &quot;Parkplatzanspruch für Schwerbehinderte&quot; findet man eine hilfreiche Aussage gleich im 1. Absatz der Anwort zu der dort (von mir damals gestellten Anfrage). Also den Hinweis auf das BGB § 242.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11481</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11481</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 14:47:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>hierzu wurden bereits alle Register gezogen incl. Widerspruch. Wir werden aber in den nächsten Wochen einen Verschlechterungsantrag stellen. Nur ist uns ja wohl auch klar, dass das Ergebnis hierzu offen ist, die Zeit vergeht und es passiert nichts.</p>
<p>ansonsten, wie gesagt, die Suchfunktionen habe ich bereits zu genüge genutzt.<br />
Gruß Andrea</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 14:04:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Halo Andrea,</p>
<p>eine ganz andere Frage hierzu: Ist der GdB wirklich OK&gt; Mir kommt er bei diesen Schilderungen der Auswirkung/ Folgen des Schlaganfalles niedrig vor. Hier wäre ein Pkt. zum ansetzen. Also prüfen wurde richtig beantragt und begründet und haben die ärztlichen Stellungnahmen wirklich alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen beschrieben&gt;  </p>
<p>Auch wenn es nicht zum Mz. aG vielleicht reicht, doch ein GdB von 50 sollte hier zu mindest befristet (also mit Heilungsbewährung) möglich sein.</p>
<p>Weiter, doch einfach wie immer erwähnt A-Z und die Suchfunktion nutzen. Denn das Thema &quot;<a href="http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#P">Parkplatz</a>&quot; hatten wir ja auch schon. Bei Nutzung dieser Hinweise findest Du eine mögliche Lösung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11473</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11473</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 11:40:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ERgänzung zur Parkplatzgeschichte:<br />
die Betroffene ist lediglich 4 Std. täglich beschäftigt, hat einen GdB von 40 ohne Merkzeichen aber Zustand nach Schlaganfall, d.h. Trittunsicherheit und Probleme bei längeren Wegstrecken wie bei ansteigenden Strecken.<br />
Die Kollegin ist bereits vor einigen Wochen gestürzt und hat sich leicht verletzt, leider hat sie den Unfall nicht als Wegeunfall gemeldet. Die Kollegin hat leider nach wie vor leichte Probleme und jetzt noch mehr Angst, gerade im Winter, aufgrund weiterer Wegstrecken erneut zu stürzen.<br />
In der Vergangenheit gab es bereits Regelungen in ähnlichen Fällen (auch befristet für die Winterzeit), doch diesmal laufe ich gegen Mauern. Die Kollegin war nun beim Betriebsarzt, der seinerseit nun ein fachärztliches Gutachten anfordert (Attest vom Hausarzt läge vor sowie der Entlassbericht aus der Reha ...) Meines Erachtens ist es aufgrund der vorliegenden Unterlagen gut nachzuvollziehen, dass hier eine gewisse Gehbehinderung vorliegt. Trotz Hinweis auf Fürsorgepflicht etc. sind die Verantwortlichen noch nicht koperationsbereit und irgendwie lösungswillig.<br />
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist im übrigen auch nicht möglich.</p>
<p>An die Verantwortlichen des Forums: Ich habe alle Suchfunktionen genutzt und gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden, was mir weiterhilft. Wer kann mir TIPPS für weiteres Verfahren geben.</p>
<p>Gruß Andrea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11472</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11472</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 11:11:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Kollegen,<br />
da an unserem Klinikum gerade gebaut wird, werden in Kürze viele Parkplätze entfallen. Das heißt im Besonderen Fall bei einer Kollegenin, die nach einem Schlaganfall deutliche Tritt-und Gehunsicherheit hat, Steigungen nicht oder nur sehr schwer gehen kann, dass sie nicht mehr die Möglichkeit finden wird einen Arbeitsplatznahen Parkplatz zu finden. Der Arbeitgeber verweigert ihr derzeit die Möglichkeit, da sie kein Merkzeichen aG im Ausweis hat, die Parkgenehmigung auf einen SB-Parkplatz, obwohl derzeit kein anderer Anwärter einen Anspruch hat. Ich empfinde dies kleinkariert. Gerade jetzt in der Winterzeit, wenn alles vereist und rutschig ist, besteht die Gefahr, dass die Kollegin aufgrund der Trittunsicherheit verunfallt etc. Man könnte doch zumindest für die Zeit der Baumaßnahmen oder befristet für 1 Jahr eine Ausnahmeregelung treffen.<br />
Gibt es vom Gesetz her irgendwelche Möglichkeiten oder hilft nur der Weg über eine Sonderregelung bei der Stadtverwaltung/Verkehrsamt bei Vorlage eines ärztlichen Attestes. Dieses Attest hat der AG bereits erhalten!! und ignoriert es leider.<br />
Wieviel Schwerbehindertenparkplätze muss im übrigen ein Arbeitgeber bei betriebseigenen Parkplätzen zur Verfügung stellen&gt; Derzeit haben wir zwei ausgewiesene Parkplätze, die nicht genutzt werden von Behinderten sondern von unübersehbaren fiten und gehfähigen Mitarbeitern mit teuren Autos.<br />
Unter der Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden, was uns in der bestehenden Situation weiterhilft. Aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp&gt;<br />
Im übrigen habe ich die Betroffene jetzt auch zum Betriebsarzt geschickt, in der HOffnung, dass sie dort Unterstützung bekommt. Zur Zeit bietet der Arbeitgeber der Betroffenen lediglich einen Parkplatz im Parkhaus an, gegen eine Gebühr von 50 - im Gegenzug stehen die Schwerbehindertenparkplätze frei oder werden von Unberechtigten genutzt.<br />
Wenn ich eine baldige Rückantwort bekommen könnte, würde ich mich freuen. <br />
Gruß Andrea<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11470</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11470</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 07:14:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
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