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<title>Forum für die SBV - Hilfe wegen Freistellung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Hilfe wegen Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
» nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich mich aus dem aktiven Dienst<br />
» zurückziehe und in die Freizeitphase der Altersteilzeit gehe. <br />
Dazu wünsche ich dir, dass du nie die &quot;Lust&quot; an der Freizeit verlierst und dass du und deine Familie dabei viel Spass habt.</p>
<p>» Meinem Stellvertreter habe ich die Geschäfte übergeben<br />
Ich durfte ihn ja schon kennen lernen und ich glaube; Es geht weiter <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>» Die Seminare bei Dir, lieber Hans-Peter, werde ich nicht vergessen, sie waren sozusagen das Salz in der Suppe. <br />
Freut mich, dass ich dich 6 Jahre lang begleiten durfte. </p>
<p>Danke nochmal für deine netten und wohltuenden abschließenden Worten hier im Forum. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10056</link>
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<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 14:21:42 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe wegen Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>willkommen im (Un)Ruhestand. :flower: </p>
<p>Danke auch für die Anerkennung. :ok:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10055</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10055</guid>
<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 14:07:23 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe wegen Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser, liebe Mitstreiter, liebe Berater, lieber Bernhard und vor allen anderen lieber Hans-Peter,<br />
nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich mich aus dem aktiven Dienst zurückziehe und in die Freizeitphase der Altersteilzeit gehe. Meinem Stellvertreter habe ich die Geschäfte übergeben, habe mein Büro aufgeräumt und möchte mich jetzt noch einmal bei allen bedanken, die mir geholfen haben und die mir gute Tipps gegeben haben. Die Seminare bei Dir, lieber Hans-Peter, werde ich nicht vergessen, sie waren sozusagen das Salz in der Suppe. <br />
<strong>DANKE!</strong><img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Und für dieses Forum einen besonderen Dank an Dich. Mach' weiter so!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10054</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10054</guid>
<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 13:52:10 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Wolfgang Tavenrath</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe wegen Freistellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Liebe Leser,<br />
» seit Mai letzten Jahres bin ich gewählter <br />
» Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der ...</p>
<p>Das war mein erster Hilferuf, nachdem ich als vollkommener Neuling in das eiskalte Wasser der Schwerbehindertenvertretung gesprungen war. Heute, viereinhalb Jahre nach der ersten Wahl, wird wieder Auszählung der Stimmen zur Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sein. Aber dieses Mal bin ich ganz ruhig, weiss jetzt schon, dass ich wiedergewählt bin und weiss, wie ich weiterarbeiten werde.<br />
Und das verdanke ich auch Euch und auch Hans-Peter.<br />
Dank der Kommentare, die ich auf meinen Hilfruf erhalten habe, konnte ich meine Arbeit kontinuierlich fortsetzen und viel erreichen. Es hat damals gar nicht mehr lange gedauert, und ich hatte mein Einzelbüro - und die Zeit, die ich brauche, um meine Beratungstätigkeit voll und ganz auszuüben.<br />
Dabei geholfen haben mir natürlich auch die Seminare bei Hans-Peter Semmler -sie waren einfach großartig.<br />
Noch lange habe ich nicht alles Wissen, das ich brauchen werde - aber so viel mehr als zu Anfang.<br />
Ein Wahlspruch aber ist mir aus der Zeit geblieben: Steter Tropfen höhlt den Stein - da ist viel Wahres dran.<br />
Nochmals vielen Dank an alle, die mir geholfen haben - und macht weiter so!</p>
<p>Wolfgang</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3197</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=3197</guid>
<pubDate>Thu, 05 Oct 2006 13:32:50 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Wolfgang</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Hilfe! wegen SBV-Freistellungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Edi,</p>
<p>benutze doch bitte einmal hier die Suchfunktion mit dem Stichwort &quot;Freistellung&quot;. Da bekommst Du dann sehr viele Hinweise welche Dir weiterhelfen können. Der Rest ist dann Verhandlungssache/-geschick.</p>
<p>Aber nur der Hinweis noch: Du hast per SGB IX den Anspruch soweit von der Arbeit freigestellt zu werden wie es zur Ausübung des Mandates notwenig ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2503</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2503</guid>
<pubDate>Mon, 29 May 2006 09:58:30 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Hilfe! wegen SBV-Freistellungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Edi,</p>
<p>nichts für ungut, aber es wäre schon etwas übersichtlicher gewesen, wenn Du Deine Anfrage gesondert im Forum gestartet hättest<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p><strong>§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen</strong><br />
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.</p>
<p>(2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.</p>
<p>(3) Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates. Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.</p>
<p><strong>(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist</strong>. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen</p>
<p>1.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2502</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2502</guid>
<pubDate>Sun, 28 May 2006 21:45:05 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Roland</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Hilfe! wegen SBV-Freistellungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte um Eure Mithilfe.<br />
Wie kann ich eine Freistellung beantragen&gt;<br />
Ich betreue 75 Schwerbehinderte in vielen kleinen Nebendienststellen die aber sehr weit auseinander liegen (ca. 180km ).<br />
Daraus ergeben sich auch viele Sitzungen mit den örtlichen Personalratsgremien.<br />
Ich weiß nicht wie ich das mit der 13Minuten Regelung pro Schwerbehinderten schaffen soll.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2500</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=2500</guid>
<pubDate>Sun, 28 May 2006 19:05:04 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Edi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>zwecks arbeitsaufwand gab es mal eine grundlage der berechnung. diese sagt aus, pro person 8 std. pro jahr. als richtlinie zumindest zu gebrauchen. kann ich nur bestätigen, ich habe 270 zu betreuen.<br />
traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1535</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=1535</guid>
<pubDate>Wed, 21 Sep 2005 09:14:20 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV-Freistellungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Frage der SBV-Freistellung könnte der aufschlussreiche Zeitschriftenaufsatz von Dr. Cramer, Die <strong><em>Neuerungen im Schwerbehindertenrecht</em></strong>... nach dem &quot;Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen&quot;, weiterhelfen (NZA, Heft 13/2004, Seite 705): </p>
<p><em>&quot;12. Die <strong>Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung</strong>... Die Bundesregierung hat dieses Recht auf erweiterte Heranziehung eines, unter Umständen eines zweiten stellvertretenden Mitglieds damit begründet, in Betrieben mit in der Regel mehr als 100 bzw. 200 schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen sei die Aufgabenbelastung so groß, dass sie ohne Heranziehung des bzw. der Stellvertreter nicht leistbar sei ... </em></p>
<p><em>Die Begründung der Bundesregierung kann die Vertrauensperson auch dazu nutzen, eine <strong>völlige Arbeitsbefreiung</strong> (Freistellung) nach § 96 IV 1 SGB IX auch <strong>schon dann</strong> zu beanspruchen, <strong>wenn</strong> in der Regel <strong>mehr als 100 </strong>schwerbehinderte und ihnen nach § 68 II SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen zu betreuen sind, nicht erst, wie in § 96 IV 2 SGB IX vorgesehen, bei in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Vertrauensperson braucht von ihrem Recht zur Heranziehung des ersten stellvertretenden Mitglieds, statt sich völlig von der Arbeit befreien zu lassen, nicht Gebrauch zu machen ...&quot;</em></p>
<p>Literatur und Rechtsgrundlagen zur <strong><em>Teilfreistellung</em></strong> unter<br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=5279#p5616]www.schwbv.de/forum[/link]<br />
  <br />
Übersicht der in den letzten Jahren wiederholt erweiterten <strong><em>Amtsaufgaben</em></strong> der SBV<br />
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=5279#p5327]www.schwbv.de/forum[/link]</p>
<p><em><strong>Kontextlink</strong>:</em><br />
<a href="http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html">SBV-Aufgaben, Rechte &amp; Pflichten</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=519</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=519</guid>
<pubDate>Fri, 10 Sep 2004 17:04:03 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Hilfe! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Freistellungsproblematik gestaltet sich immer <br />
wieder sehr schwierig und hängt oft vom guten Willen <br />
des Arbeitgebers ab. Letztlich sieht das SGB IX im § <br />
96 Abs. 4 aber selbst zumindest eine volle <br />
Freistellung ab 200 zu betreuenden schwerbehinderten <br />
und gleichgestellten Beschäftigten vor. Nach dem <br />
einfachen Dreisatz läßt sich hiermit zunächst <br />
hilfsweise eine Annäherungsformel ableiten. </p>
<p>Tatsächlich kommt es aber in erster Linie auf den <br />
notwendigen Umfang durch die dienstliche <br />
Inanspruchnahme für die SB-Vertretung an. Dies kann <br />
konkret auch bei einer geringeren Anzahl von weniger <br />
als 200 zu betreuenden Personen zu einer vollen <br />
Freistellung führen. Dienststellenspezifische <br />
Besonderheiten sind angemessen zu berücksichtigen, <br />
z.B. weit auseinanderliegende Teildienststellen oder <br />
aber auch ein höherer Betreuungsaufwand für bestimmte <br />
Behinderte oder Behinderungsarten. Hier ist die <br />
Vertrauensperson darlegungspflichtig. Es empfiehlt <br />
sich daher für einen überschaubaren Zeitraum selbst <br />
exakt aufzuschreiben, was man wann wo wielange getan <br />
hat, um sich selbst in die Lage zu versetzen, eine <br />
stringente Argumentationslinie zu besitzen. Oft ist es <br />
jedoch für die Vertrauenspersonen selbst schwierig den <br />
Spagat zwischen Arbeit und Interessenvertretung zu <br />
vollbringen. </p>
<p>Soweit ich weiß existiert bei der Telekom oder Post <br />
eine Vereinbarung, die pro Behinderten pauschal eine <br />
wöchentliche Grundzeit von x-Minuten zugrundelegt. Mit <br />
deren Formel läßt sich auch gut argumentieren, hilft <br />
jedoch nicht direkt etwas innerhalb der <br />
Stadtverwaltung. </p>
<p>Daneben sollte dem Arbeitgeber gegenüber verdeutlicht <br />
werden, dass es auch in seinem eigenen Interesse ist, <br />
eine gut funktionierende und konstruktiv kooperierende <br />
Schwerbehindertenvertretung zu haben. Gleiches gilt ja <br />
bekanntlich für den Personalrat, dem gerne bei <br />
Rahmenbedingungen entgegengekommen wird (Büro; Fax; <br />
PC; Literatur), um die Zusammenarbeit zu verbessern.</p>
<p>Sofern Sie selbst schwerbehindert sind können Sie sich <br />
unter Berufung auf den Fürsorgeerlaß ein Einzelzimmer <br />
zuteilen lassen, sofern Kapazitäten bestehen (dies ist <br />
zumindest in unseren SchwRL beim Bundesministerium des <br />
Innern so geregelt).</p>
<p>Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.</p>
<p>Mit kollegialen Grüßen</p>
<p>Andreas Huckschlag</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=154</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=154</guid>
<pubDate>Mon, 26 May 2003 22:12:35 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Andreas Huckschlag</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Hilfe! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du benötigs übrigens auch noch Zeit zur Teilnahme an <br />
allen Sitzungen (auch Ausschüssen) euerer <br />
Personalvertretung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=147</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=147</guid>
<pubDate>Fri, 25 Apr 2003 10:29:35 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Hilfe! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo lieber Kollege W. Tavenrath,<br />
 <br />
Moers ist ja nun eine Stadt in NRW und die <br />
Stadtverwaltung zählt zum öffentlichen Dienst. Nun <br />
gibt es seitens der Landesregierung, hier des Innen- <br />
oder Justizministeriums den <br />
sogenannten &quot;Fürsorgeerlaß&quot;, <br />
d.h. &quot;Die Richtlinien zur Durchführung des <br />
Schwerbehindertengesetzes im öffentliche Dienst des <br />
Landes NRW&quot;. Diese Richtlinie greift verschiedene <br />
ihrer Punkte auf und macht eine <br />
Integrationsvereinbarung nach Lesart des <br />
Integrationsamtes Westfalen-Lippe unnötig (es sei <br />
denn es läßt sich mit der IV etwas verbessern). <br />
 <br />
Was das Einzelbüro betrifft, so ist es sicherlich <br />
sinnvoll (Vertraulichkeit der Beratung) und sollte <br />
auch mit einem Rollstuhl  erreichbar sein. Letztlich <br />
kann aber der Arbeitgeber sagen: Nutzen sie die Räume <br />
und Einrichtungen des Personalrates mit und zur <br />
Aufbewahrung der Unterlagen gibt es einen sepparaten<br />
Schrank gem. Datenschutzgesetz. Da der Personalrat<br />
möglicherweise ein Eigeninteresse hat, sie nicht in <br />
sei seinen Räumen zu beherbergen, (Gründe können <br />
sein: Datenschutz auch für Personalratsinterna, <br />
Mitbenutzung des PC´s, Fax-<br />
Gerätes , etc.), sollte er ein leicht zu <br />
aktivierender Bündnispartner sein, der schon in <br />
seinem eigegen Interresse Ihnen zu einem Einzelbüro <br />
verhilft.<br />
 <br />
Zur Frage der Freistellung hat der Fürsorgeerlass in <br />
seinem Anhang eine Berechnungsgrundlage, die in<br />
unserer psychiatrischen Klinik mit 105 schwerbehind. <br />
Beschäftigten einen Freistellungsanspruch von ca. 24<br />
Wochenstunden für die Vertrauensperson begründet. <br />
Darüberhinausgehend kann sich die aktive und offensive<br />
Vertretung der Interressen der Schwerbehinderten <br />
durchaus zu einem Fulltimejob entwickeln.<br />
 <br />
Sie vertreten 130 Schwerbehinderte. Bei allen Mass-<br />
nahmen die die Schwerbehinderten als Einzelne oder <br />
als Gruppe betreffen sind sie zu informiereen und zu <br />
beteiligen und da sie vermutlich fast überall schwer-<br />
behinderte Kollegen haben, sind sie damit fast zwangs-<br />
läufig bei fast allen Entscheidungsprozessen in der <br />
Dienststelle noch vor Einleiten der eigentlichen Mass-<br />
nahme zu beteiligen. Das alles einzufordern, <br />
umzusetzen und zu begleiten, schafft die <br />
Vertrauensperson regelhaft nicht in der Zeit der <br />
Freistellung und auch nicht in der 38,5<br />
Stunden Woche. Da müssen im Einzelfall auch die Stell-<br />
vertreter ran, die in der Sitzung mit der Leitung von <br />
Abteilung A bzw. im Vorstellungsgespräch mit B<br />
sitzen, während die Vertrauensperson auf Grund eines <br />
anderweitigen Termins verhindert ist.<br />
 <br />
Letztlich kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, sich <br />
mit ihrem Integrationsamt zwecks Beratung in Verbin-<br />
dung zu setzen.<br />
 <br />
Mit freundlichem Gruß<br />
 <br />
Thomas Graute<br />
WZPPP Dortmund<br />
Rechtsgrundlage: &quot;Richtlinien zur Durchführung des <br />
Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst im <br />
Lande Nordrhein-Westfalen <br />
RV d. JM vom 3. Mai 1995 (7621 - I B. 6)<br />
in der Fassung vom 21. Juni 2002&quot;<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=132</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=132</guid>
<pubDate>Tue, 25 Mar 2003 16:27:35 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Thomas Graute</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe wegen Freistellung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,<br />
seit Mai letzten Jahres bin ich gewählter <br />
Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der <br />
Stadtverwaltung Moers. Leider bestehen Differenzen <br />
zwischen der Personalabteilung und mir in Bezug auf <br />
meine Beratungstätigkeit. Meine Bitte: Könnten mir <br />
andere Vertrauensleute einmal schreiben, wieviel Zeit <br />
sie zur Verfügung haben und welche Räume zur Verfügung <br />
gestellt werden (z.B. Einzelbüro)&gt; Unsere Verwaltung <br />
hat ca. 1700 Mitarbeiter, davon ca. 130 <br />
Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Gibt es <br />
Argumentationen gegenüber der Personalverwaltung&gt;<br />
Wer kann mir sonst noch helfen&gt;<br />
Für die Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz <br />
herzlich.<br />
Wolfgang Tavenrath</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=131</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=131</guid>
<pubDate>Tue, 25 Mar 2003 07:35:53 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><dc:creator>Wolfgang Tavenrath</dc:creator>
</item>
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