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<title>Forum für die SBV - Aufhebungsvertrag</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Aufhebungsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Katrin,</p>
<p>» In meinen Fall handelt es sich um meine Stellvertretung, der auf Grund<br />
» seiner Behinderung nur 6 Std. Täglich arbeitet und nur eingeschrängt<br />
» Einsetzbar ist.<br />
Du weist ja, ruhendes Mandat, daher sofern sie nicht temporär im Einsatz/ Nachgerück war hat sie leider auch nicht den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz.</p>
<p>Daher wenn Du in Urlaub gehts oder krank bist bzw. wenn Du sonst rechtlich verhindert bist, sie unbedingt &quot;in Einsatz&quot; bdingen. Dann am besten dieses auch schriftl. dem AG mitteilen und dieses Schreiben aufbewahren, für den Fall, dass es mal strittig wird ob sie unter den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz fällt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14190</link>
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<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 09:53:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufhebungsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
vielen dank für Eure Info`s.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
In meinen Fall handelt es sich um meine Stellvertretung, der auf Grund seiner Behinderung nur 6 Std. Täglich arbeitet und nur eingeschrängt Einsetzbar ist.</p>
<p>Gruß<br />
Katrin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14189</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14189</guid>
<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 09:32:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Caty</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufhebungsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Markus,</p>
<p>Rechtsprechung zu solchem Verhalten ist mir nicht bekannt. Doch es wäre einmal sehr interessant, solches schriftlich zu bekommen und dann dieses Gerichten vorzulegen und von diesen rechtlich bewerten zu lassen.</p>
<p>Doch Mandatsträger sollten sich einfach einmal bewusst werden, warum sind Sie zur Wahl angetreten&gt; Zum eigenen Vorteil oder um sich vorbehaltlos und ohne den eigenen Vorteil sich für die Koll. die Wähler einzusetzen.</p>
<p>Man könnte sich überlegen ob Mandatsträger welche solche Angebote nicht sofort ablehnen nicht ersetzbar sind. Denn diese haben es mit den Mandaten nicht so ernst gemeint, wie es die Gesetze vorsehen. Sie handeln dann zum eigenen Vorteil und lassen ihre Koll. Wähler im Stich, anstadt sich für diese einzusetzen wie sie es bei der Wahl zugesagt haben. Wofür sie ja auch den besonderen Schutz des Gesetzes als Mandatsträger erhalten haben. Es wäre dann daher auch weiter einmal zu prüfen, ob sie bei Annahme solcher Angebote nicht selbst rechtswidrig verhalten.</p>
<p>Denn kein Mandatsträger darf aus Gründen des Mandates benachteiligt werden aber auch nicht bevorteilt. Doch hier sieht es ja dann nach Vorteil aus.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14187</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14187</guid>
<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 19:08:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufhebungsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe SBVler,</p>
<p>immer wieder kommt es vor, das Mandatskollegen einen Aufhebungsvetrag mit einer Freistellung von mehreren Monaten, jedoch unter zwingender Voraussetzung die Mandate sofort niederzulegen, angeboten bekommen.</p>
<p>Wäre diese Aufforderung &quot;Verhanlungsspielraum&quot; oder bereits rechswidiger Eingriff in die Amtführung, wenn das Angebot NUR mit Amtsverzicht verbunden ist&gt;</p>
<p>Meine persönliche Meinung ist, das es sich seitens des Arbeitgeber um eine elegante und wirkungsvolle Methode handelt, sich unbequeme Vertrauenspersonen oder Betriebsräte schnell zu entledigen.</p>
<p>Beste Grüße<br />
Markus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14186</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14186</guid>
<pubDate>Sun, 18 Mar 2012 18:20:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV_AZHV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufhebungsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Caty,</p>
<p>ich hatte ja schon auf mögliche Schadenersatzansprüche des AN gegen den AG hingewiesen, falls der AG hier die SchwbV nicht vorher gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt hat und diese somit den AN nicht auf mögliche Nachteile hinweisen konnte und der AG dieses nicht nachweislich vollumfänglich getan hat.</p>
<p>Man findet dazu auch im Web die entsprechenden Hinweise.</p>
<p>Wie z.B.</p>
<p><strong><a href="http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/aufkl%C3%A4rungspflichten-des-arbeitgebers-beim-aufhebungsvertrag.html">Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Aufhebungsvertrag</a></strong><br />
&quot;Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dagegen nur ausnahmsweise auf die negativen Folgen eines Aufhebungsvertrages hinweisen. Hat der Arbeitgeber z.B. die Vermutung oder sogar das Wissen, dass dem Arbeitnehmer<strong> durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages sozialrechtliche Nachteile drohen</strong>, muss er den Arbeitnehmer nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts wegen seiner Fürsorgepflicht hierauf hinweisen.&quot;</p>
<p><strong>Die möglichen Sozialrechtlichefolgen des Aufhebungsvertrag:</strong></p>
<p>- Nach <a href="http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html">§ 143 SGB III</a> kann ein Aufhebungsvertrag zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs und im Ergebnis zu einer Anrechnung der Abfindung führen.</p>
<p>- Möglicher zeitlich eingeschränkter Krankenversicherungsschutz (§ <a href="http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/19.html">19 Abs. 2 SGB V</a>).</p>
<p>- Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen, (<a href="http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/117.html">§ 117 Satz 1 SGB IX</a>). </p>
<p><strong><a href="http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496040ed6801/51015496040f2fa1c/index.htm">Hinweispflichten des AG bei Abschluss eines Aufhebungsvertrag</a></strong></p>
<p><strong>PS:</strong> Man kann nun dem AG und dem zustndigen SB mitteilen, dass man im Rahmen seiner Pflichten für die schwerbehinderten AN, diese auch über die rechtlichen Versäumnisse des AG und die möglichen Folgen/ Handlungsoption aufklären wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14183</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14183</guid>
<pubDate>Sat, 17 Mar 2012 08:17:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufhebungsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Caty,</p>
<p>unter <strong>A-Z</strong> findet man das Thema <a href="http://www.schwbv.de/aufhebungsvertrag.html">&quot;Aufhebungsvertrag&quot;</a> wie aber auch <strong>in sehr vielen</strong> [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php&gt;search=aufhebungsvertrag]<strong>Forumsbeiträgen</strong>[/link] dazu. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p>Daher doch bitte <strong>IMMER UND VOR ALLEN</strong> Forumsanfragen die Hinweise in dem ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php&gt;id=13045]<strong>&quot;Streng geheim...&quot;</strong>[/link] auf der Webseite <strong>&quot;Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!&quot;</strong></p>
<p>Weiter haben wir ja seit einiger Zeit auch auf der Startseite eine weitere Suchfunktion, sie sucht in den sonstigen Webseiten hier, also nicht den Forumsbeiträgen.</p>
<p>PS: Auch das Thema besonderer Kündigungsschutz bzw. hier dann auch den <strong>[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php&gt;search=K%FCndigungsschutz+Stelli&amp;category=0&amp;ao=and]nachwirkenden Kündigungsschutz[/link]</strong> für Stelli hatten wir in Forumsbeiträgen. </p>
<p>Doch es immer sehr wichtig hier zu beachten: <strong>Aufhebungsverträge sind freiwillige Verträge</strong> zwischen zwei Partnern. Daher sollten SchwbV und BR alle Beschäftigte grundsätzlich und auch ggf. ohne besonderen Anlass zu diesem Thema aufklären. </p>
<p>Wenn aber der AG den Aufhebungsvertrag anbietet mit dem Hinweis, dass bei Ablehnung eine Kündigung droht, wäre dieses Rechtswidrig.</p>
<p>Also, hier <strong>Verstoß gegen § 95 Abs. 2</strong> mit den bekannten <strong>Folgen § 156 Abs. 1 Satz 9</strong> gegen die handelnden Personen des AG, der Möglichkeit des <strong>Beschlussverfahrens</strong> gegen den AG mit der Androhung eines Busgeldes wenn er zukünftig hier weiter gegen den § 95 Abs. 2 SGB IX verstößt.</p>
<p>Letztlich auch ruhig einmal den Hinweis an die handelnden Personen des AG, dass sollte den Betroffenen nun <strong>Nachteile wegen der Missachtung des § 95 Abs. 2 SGB IX</strong> entstehen, wegen der Verhinderung der Aufklärung durch die SchwbV vor Abschluss, dass diese dann ggf. <strong>Schadenersatzansprüche</strong> geltend machen können, ggf. zivilrechtlich auch gegen die handelnden Personen des AG.</p>
<p>PS: Doch bitte die Hinweise beachten, hilft doch auch Euch, denn ihr habt stets sofort eine Antwort und könnt dann auch sofort handeln.</p>
<p><br />
<strong>Kontextlink:</strong><br />
<a href="http://www.jurablogs.com/de/nachwirkender-sonderkuendigungsschutz-auch-fuer-ersatzmitglieder-des-betriebsrats"><strong>Nachwirkender Sonderkündigungsschutz auch für Ersatzmitglieder des Betriebsrats </strong>(gilt analog für Stelli)</a></p>
<p>[link=http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm&gt;http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/BeendigungdesAV/baa1_09.htm]<strong>Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung, Drohung</strong>[/link]</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14175</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14175</guid>
<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 09:36:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufhebungsvertrag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe da mal wieder eine Frage.<br />
Bei uns kommte jetzt zum 2.mal vor das Schwb. MA Aufhebungsverträge angeboten werden. Das habe ich aber erst im nachhinnein von den MA erfahren.<br />
Die MA werde sehr unter druck gestetzt. Kündigung, das da ja u.a. das Interationsamt mit im Boot ist ist klar.</p>
<p>Hätte die SchwbV nich auch im Vorfeld darüber informiert werden müssen &gt;<br />
Informationspfliche des AG &gt;</p>
<p>U.a. ist auch an meinen Stellvertreter herangetreten worden.<br />
Hat der nicht noch einen zusätzlichen Schutz als Vertreter &gt;</p>
<p>Gruß<br />
Caty</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14174</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14174</guid>
<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 08:43:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Caty</dc:creator>
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