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<title>Forum für die SBV - Wahlturnus</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wahlturnus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Williniesky,</p>
<p><strong>danke, stimmt!</strong> Habe halt das BetrVG und die Amtszeit der BR im Kopf auch weil meine Jahr im Geltungsbereich des BPersVG zu lange her ist. Weiter beträgt dort die Wahlperiode auch 4 Jahre. </p>
<p>Doch habe nun einmal auch mir das BayPVG angesehen, auch dort wird der PR für 5 Jahre gewählt nach [link=http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml&gt;showdoccase=1&amp;doc.id=jlr-PersVGBY1986V16Art26]Art. 26[/link] Abs. 1 BayPVG.</p>
<p>Im Geltungsbereich des BPersVG beträgt die Amtzeit 4 Jahre.</p>
<p>Wäre nun ggf eine Fleißaufgabe einmal die PersVG der anderen Länder sich anzusehen.</p>
<p>Im Geltungsbereich der Kirchen (MAV) ist es wiederum teils anders.</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Die Wahlperioden und damit die Amtzeiten weichen in Geltungsbereichen von Landes-PersVG ggf von denen der SchwbV ab.</p>
<p><strong>PS:</strong> Somit habe auch ich einmal wieder dazu gelernt.</p>
<p>Von daher ist es auch immer wichtig, dass ihr im Profil eintragt welches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15614</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15614</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 15:14:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlturnus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard, <br />
 <br />
» Die Wahlen finden immer in den gleichen Jahren wie die BR/PR Wahlen statt<br />
» nur zu anderen Zeitpunkten.</p>
<p>hier möchte ich auf Änderungen hinweisen. § 26 SächsPersVG: Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt 5 Jahre. Es kann also Unterschiede geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15613</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15613</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 14:56:23 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>williniesky</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlturnus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Lehmann,</p>
<p><br />
die Wahlperioden lt. Gesetz § 94 SGB IX und SchwbVWO sind zwingend. Sie können nicht variiert werden.</p>
<p>§ 95 SGB IX Abs. 5<br />
1 Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. 2 Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn:<br />
1. das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt, <br />
2. die Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder <br />
3. eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist. <br />
3 Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt. 4 Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.</p>
<p>Somit kann eine Wahlperiode ggf länger oder auch kürzer als 4 Jahre sein.</p>
<p>Auch das anzuwendende Wahlverfahren (formell oder vereinfacht) ist zwingend vorgeschrieben! Man kann also auch hier nicht wählen.</p>
<p>Auch ist zwingend zu beachten, wer wie die Wahl einleiten darf. Also auch bei formellem Wahlverfahren zur Wahl des Wahlvorstandes einladen und wie dann dieser zu wählen ist.</p>
<p>Die Wahlen finden immer in den gleichen Jahren wie die BR/PR Wahlen statt nur zu anderen Zeitpunkten.</p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html">Wann wird gewählt&gt; </a><br />
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:</p>
<p>-    die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde <br />
-    das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt<br />
-    es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.</p>
<p><a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_2010.pdf"><strong>Wahlbroschüre </strong></a></p>
<p>Ggf, kann man sich auch an das Integrationsamt wenden und um Unterstützung und/oder Beratung bitten.</p>
<p>Wenn es im Unternehmen einen GSchwbV gibt, ist ausschließlich dieser zuständig um die Wahl in Betrieben ohne gewählte SchwbV einzuleiten. Denn dann nimmt diese das örtl. Mandat dort auch wahr.</p>
<p><strong>PS: Einfach einmal alles auf den Wahlsonderseiten, siehe Linke Linkspalte und die Wahlbröschüre aufmerksam lesen.</strong></p>
<p><strong>Anmerkung!<br />
Die Wahlzeiträume sind Bundesweit einheitlich!</strong><br />
<strong>Nächster Regelwahltermin ist 2014!</strong></p>
<p><strong>Wenn dann die gewählte SchwbV noch nicht ein (1) Jahr im Mandat ist, muss nicht neu gewählt werden. Dann verlängert sich für diese die Wahlperiode. Achtung aber Stichtag!!</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15611</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15611</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 13:09:31 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlturnus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Lehmann, <br />
» Nun meine Frage: Unser Chef der HR Abteilung fragt uns, ob es möglich sei<br />
» den Schwerbehinderten Vertreter und Stellv. gleich für 5 Jahre zu wählen,<br />
» damit man bei den nächsten Wahlen den Betriebsrat und den SBV in einer Wahl<br />
» quasi wählen kann&gt;</p>
<p>Nein. Die Amtszeit ist genau definiert im § 94 SGBIX.<br />
» <br />
» Normalerweise wäre die nächste SBV Wahl ja 2017 und der Betriebsrat würde<br />
» aber 2018 erst wieder wählen.</p>
<p>2017 ist fraglich. Es ist hier auf den nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahl abzustellen. § 94 Abs. 5 SGBIX. Der nächsten regelmäßige Zeitraum wäre beim Integrationsamt zu erfragen. In Sachsen wäre das 2014. Beachte das hier auch die Monate für eine regelmäßige Wahl vorgegeben sind.<br />
» <br />
» Die HR abteilung würde dann eine gemeinsame Wahl 2018 begrüßen. Wäre das<br />
» Möglich, wenn sich die gewählten dazu bereit erklären würden&gt; Oder welche<br />
» Rechtlichen Grundlagen gibt es dafür&gt;</p>
<p>Wie schon beschrieben, nicht möglich. </p>
<p>Warum macht Ihr kein vereinfachtes Wahlverfahren nach § 18 SchbVWO&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15610</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15610</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 13:06:23 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>williniesky</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlturnus</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag schwbv Forum und Mitglieder,</p>
<p>ich habe ein Anliegen zum Wahlturnus, möchte aber kurz vorher zu mir etwas sagen.</p>
<p>Ich habe mich in den Wahlvorstand wählen lassen in einem Unternehmen mit 3 Standorten in den wir ca. 25 Gleichgestellte und Schwerbehinderte haben. Wir haben bisher nur einen Betriebsrat und möchten nun in einem förmlichen Wahlverfahren einen Schwerbehinderten Verteter wählen und einen Stellverteter.</p>
<p>Ich pers. möchte mich auch zur Wahl aufstellen lassen, da ich selbst betroffen bin und anderen die Unterstützung anbieten möchte.</p>
<p>Bisher gab es diese Position bei uns im Unternehmen noch nicht und es ist alles Neuland.</p>
<p>Da wir gerade in den Vorbereitungen sind für die Wahl haben wir natürlich auch den Austausch mit dem Arbeitgeber.</p>
<p>Nun meine Frage: Unser Chef der HR Abteilung fragt uns, ob es möglich sei den Schwerbehinderten Vertreter und Stellv. gleich für 5 Jahre zu wählen, damit man bei den nächsten Wahlen den Betriebsrat und den SBV in einer Wahl quasi wählen kann&gt;</p>
<p>Normalerweise wäre die nächste SBV Wahl ja 2017 und der Betriebsrat würde aber 2018 erst wieder wählen.</p>
<p>Die HR abteilung würde dann eine gemeinsame Wahl 2018 begrüßen. Wäre das Möglich, wenn sich die gewählten dazu bereit erklären würden&gt; Oder welche Rechtlichen Grundlagen gibt es dafür&gt;</p>
<p>Ich möchte mich im Vorwege für die Antwort bedanken und freue mich so ein tolles Forum gefunden zu haben.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Herr Lehmann</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15609</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15609</guid>
<pubDate>Thu, 31 Jan 2013 12:51:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Herr Lehmann</dc:creator>
</item>
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