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<title>Forum für die SBV - Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Troxi,</p>
<p>» Die Krankenkasse hat ja längstzugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. <br />
Hier stellt sich, unabhängig vom rechtlichen Status, die Frage warum er sich sperrt.<br />
Unwissenheit&gt; Schlechte Erfahrung&gt;<br />
Normalerweise hat der AG was davon.<br />
Der Koll. arbeitet (wenn auch eingeschränkt) und der AG muss nichts dafür zahlen, denn der Koll. bleibt ja weiter im Krankengeld.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt wäre hier BEM.<br />
Ich gehe davon aus, dass der Koll. ein Aspirant dafür wäre.<br />
Im Rahmen des BEM fällt es dem AG schwer gegen eine Eingliederung zu argumentieren.</p>
<p>Da dies nicht nur schwerbehinderte Menschen betrifft sollte schleunigst der BR aktiv werden und (falls nicht vorhanden) eine BV zum BEM abschließen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 28 Jun 2014 09:56:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Troxi,</p>
<p>» Das Hamburger Modell war mir soweit bekannt, allerdings hat mich da der<br />
» Zusatz ,,Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der<br />
» Maßnahme erforderlich.&quot; irritiert. Die Krankenkasse hat ja längst<br />
» zugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. Was ich allerdings nicht<br />
» wusste, war die neue Rechtssprechung dazu, auf die in deinem Link<br />
» hingewiesen wird. <br />
» Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der AG verpflichtet, der<br />
» Wiedereingliederung zuzustimmen&gt;!  Ich bin bei solchen Sachen immer sehr<br />
» misstrauisch und suche immer nach Fallstricken, über die die KollegInnen<br />
» stolpern könnten.</p>
<p>Ich denke, dass hilft dir auch noch weiter:<br />
<a href="http://www.schwbv.de/urteile/66.html">http://www.schwbv.de/urteile/66.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17615</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17615</guid>
<pubDate>Thu, 26 Jun 2014 12:40:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, Hans-Peter! <br />
Das Hamburger Modell war mir soweit bekannt, allerdings hat mich da der Zusatz ,,Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.&quot; irritiert. Die Krankenkasse hat ja längst zugestimmt, aber der Arbeitgeber sperrt sich. Was ich allerdings nicht wusste, war die neue Rechtssprechung dazu, auf die in deinem Link hingewiesen wird. <br />
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist der AG verpflichtet, der Wiedereingliederung zuzustimmen&gt;!  Ich bin bei solchen Sachen immer sehr misstrauisch und suche immer nach Fallstricken, über die die KollegInnen stolpern könnten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17614</link>
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<pubDate>Thu, 26 Jun 2014 12:23:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Troxi</dc:creator>
</item>
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<title>Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html">http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html</a></p>
]]></content:encoded>
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<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17612</guid>
<pubDate>Thu, 26 Jun 2014 10:15:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
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<title>Kann eine Wiedereingliederung vom AG abgelehnt werden?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eine behinderte (gleichgestellte) Kollegin möchte, nach langer Krankheit, eine von der Krankenkasse und ihrem Arzt befürwortete stufenweise Wiedereingliederung in Anspruch nehmen.<br />
Ihr Arbeitgeber lehnt diese Maßnahme (vorerst) ohne Begründung ab.<br />
Dies hat er der Kollegin allerdings nur mündlich mitgeteilt.<br />
Darf der Arbeitgeber eine Wiedereingliederung überhaupt ablehen&gt;<br />
Wenn ja, welche Gründe gäbe es für den AG, die eine Ablehnung gerechtfertigten&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17611</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=17611</guid>
<pubDate>Thu, 26 Jun 2014 10:05:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Troxi</dc:creator>
</item>
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