<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heiner,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort. </p>
<p>am Dienstag erhalte ich die Arbeitsverträge und kann prüfen ob eine Probezeit vereinbart wurde.</p>
<p>Der BR hat den KG leider nicht widersprochen.</p>
<p>Ich werde nächste Woche einen Fachanwalt beauftragen.</p>
<p>Wünsche dir noch schöne Ostertage</p>
<p>FG Bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19108</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19108</guid>
<pubDate>Sun, 05 Apr 2015 15:57:03 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>bkollmer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort,</p>
<p>ich werde nächte Woche einen Fachanwalt beauftragen ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Hilft nur leider den betroffenen Kollegen nichts mehr.</p>
<p>Wünsche dir noch schöne Ostertage</p>
<p>FG Bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19107</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19107</guid>
<pubDate>Sun, 05 Apr 2015 15:36:43 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>bkollmer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier gibt es folgende Grundsätze:</p>
<p><strong>Eine vom Arbeitgeber unter Verstoß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX durchgeführte Maßnahme </strong><a href="http://www.schwbv.de/urteile/218.html"><strong>ist dennoch wirksam</strong></a>.</p>
<p>LAG München, Beschluss vom 22.2.2012 – 10 TaBVGa 16/11 </p>
<p><a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=3&amp;cad=rja&amp;uact=8&amp;sqi=2&amp;ved=0CC0QFjAC&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.agsv-polizei-nrw.de%2Fapp%2Fdownload%2F5785139351%2F95-sgb-ix-erfhrt-nicht-vorgesehene-beachtung.pdf&amp;ei=ceMgVeWrHYHdsgH9tYNA&amp;usg=AFQjCNEJAbETh7XlI8cCBQTEskLIuyeFWg"><strong>Anders bei Beamten:</strong></a><br />
Bei beamtenrechtlichen Maßnahmen gegenüber einem schwerbehinderten Beamten ist die Anhörung der zuständigen Schwerbehindertenvertretung eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Öffentlichrechtliche Maßnahmen sind daher gegebenenfalls anfechtbar. (zum Beispiel Kommentare zum SchwbG von Bethmann und anderen (unter anderem § 25 Randnummer 25) und Neumann/Pahlen (§ 25 Randnummer 17) (Hinweis, es sind noch die alten §§ aus dem Schwerbehindertengesetz)</p>
<p>Bei befristeten Arbeitsverträgen ist gem. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html">§ 15 <strong>TzBfG</strong> Abs. 3</a> eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Es sei es ist im ArbV dieses erlaubt worden bzw eine Probezeit vereinbart worden.<br />
Daher wäre eine <strong>Kündigung in der Probezeit ggf. unzulässig</strong>. Es sollte der ArbV hier geprüft werden.</p>
<p>Der BR kann seine Zustimmung zu Maßnahmen des AG verweigern, wenn gegen ein Gesetz verstoßen wurde, also auch bei Verstoß gegen den § 95 Abs. 2 SGB IX. BR sollten dieses auch immer so tun.</p>
<p><strong>Nun kommt ein Aber!</strong><br />
Bei einer Kündigung in der Probezeit <strong>ist der BR zwar anzuhören es bedarf aber nicht der Zustimmung des BR. </strong> <br />
Eine Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung in der Probezeit ist allerdings nicht nötig – die Anhörung genügt (BAG, 24. 1. 2008, 6 AZR 96/07, NZA-RR 2008, 405).</p>
<p>Aber der <strong>BR</strong> darf und <strong>sollte seine Zustimmung auch hier verweigern </strong>und dann mit dem <strong>Verstoß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX begründen</strong>. Dann hätte der Betroffene die Möglichkeit gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage gestützt auch die verweigerte Zustimmung des BR wegen Verstoß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX. Dann hier diese Klage bis zum BAG bringen. Denn das BAG hat in einem solchen Falle bisher noch nie entschieden. Zu mindest kenne und finde ich dazu kein Urteil des BAG. </p>
<p><a href="http://www.ra-croset.de/presse/kuendigungsschutzklage-probezeit.php">Hinweis zum Thema &quot;Probezeitkündigung&quot;</a></p>
<p><strong>PS:</strong> Im <a href="http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/kuendigungsschutz_im_mutterschutz/index.php">Mutterschutz</a> ist eine ordentliche Kündigung und damit auch eine Kündigung in der Probezeit auch ausgeschlossen. <strong>Ausnahme: Kündigung mit behördlicher Zustimmung</strong></p>
<p><strong>Fazit:</strong> Also ggf alles durch einen guten Fachanwalt prüfen lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19106</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19106</guid>
<pubDate>Sun, 05 Apr 2015 15:00:22 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo,</p>
<p>zwar beginnt die Unterrichtungspflicht gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX schon am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, auf den geschilderten Einzelfall (Probezeitkündigungen)  wird die Verletzung durch den AG allerdings keine Auswirkungen haben.</p>
<p>Da die Probezeit noch nicht abgelaufen ist (es zählt der Tag des <strong>Ausspruchs</strong> der Kündigung), haben die Betroffenen keinen besonderen Kündigungsschutz als sbM wegen § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.</p>
<p>Auch der BR kann die Nichtunterrichtung der SBV nicht als (ergänzenden) Ablehnungsgrund gem. § 102 BetrVG verwenden, da auch das KSchG gem. § 1 Abs. 1 noch nicht gilt.</p>
<p>Allerdings kann der Sachverhalt sehr wohl dazu genutzt werden, dem AG arbeitsgerichtlich die Beachtung der Rechte der SBV aufzuerlegen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19104</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19104</guid>
<pubDate>Sun, 05 Apr 2015 10:31:50 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wirksamkeit Aussetzung einer (vollzogenen?) AG Entscheidung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>würdet Ihr mir bitte zu folgendem Sachverhalt helfen?</p>
<p>Drei sbM sollen wenige Tage vor Ende der Probezeit gekündigt werden.<br />
(Zwei Arbeitsverhältnisse sind unbefristet eins befristet bis zum 30.06.2015)<br />
Nach Anhörung des BR / Fristablauf ist dies meinem AG ab dem 01.04.2015 möglich.</p>
<p>Ich (VP) hatte 1 1/2 Urlaub und habe erst am 01.04.2015 davon Kenntniss erlangt.</p>
<p>Ich habe sofort am 01.04. diese AG Entscheidung nach 95 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. 84 Abs 1 SGB IX ausgesetzt und dies meinem AG schriftlich mitgeteilt.</p>
<p>Die Personalabteilung hat zeitgleich am 01.04. die Künigungen per Einschreiben verschickt.</p>
<p>Meine Frage hierzu:</p>
<p>Ist das Aussetzen noch wirksam und muss die Beteiligung nachgeholt werden?</p>
<p>Oder gilt die Maßnahme als Vollzogen und kann nicht ausgesetzt werden?</p>
<p>Bei wirksamer Aussetzung hätte ich die Kollegen ausserhalb der Probezeit.</p>
<p>FG Bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19102</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19102</guid>
<pubDate>Sun, 05 Apr 2015 06:14:40 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>bkollmer</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
