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<title>Forum für die SBV - Pseudo Stellen um die Schwerbehindertenvertretung aus dem Bewerbungsprozess</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Pseudo Stellen um die Schwerbehindertenvertretung aus dem Bewerbungsprozess (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ergänzend zu Heinrich möchte ich noch auf zwei Aspekte hinweisen, die die Sache für den AG durchaus unerfreulich machen können.</p>
<p>1. Wenn der AG Kosten verursacht für Bewerber, weil er gar keine echte Einstellungsabsicht im Rahmen der veröffentlichten Stellenausschreibung hat, macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.</p>
<p>2. Die geschilderte Verfahrensweise ist mE durchaus geeignet, als ungeeigneter &quot;Umgehungsversuch&quot; einen Schadensersatzanspruch auch nach § 15 AGG auszulösen. Man kann sehr wohl auf die Idee verfallen, daß es sich bei einem &quot;Ersatzangebot&quot; eines anderen Arbeitsplatzes trotzdem um ein einheitliches Verfahren handelt, bei dem quasi im Laufe dieses Verfahrens zusätzliche Qualifikationsmerkmale zu Lasten schwerbehinderter Bewerber &quot;nachgeschoben&quot; werden.</p>
<p><br />
Davon abgesehen, bin ich mit Heinrich einer Meinung, daß der BR grundsätzlich seine Einstellung zu Bewerberverfahren überprüfen müßte. Wenn der BR dieses Verfahren zuläßt, verzichtet er quasi auf wesentliche Bestandteile seiner Mitbestimmungsrechte. Das könnte durchaus ein Fall für den § 23 BetrVG werden.</p>
<p>Die SBV sollte jedenfalls alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um &quot;Sand ins Getriebe&quot; zu schmeissen. Neben der Einzelfallreaktion gehört dazu auch die Aufforderung an AG und BR, über eine Integrationsvereinbarung zu verhandeln, in der auch Regelungen für Bewerbungen von sbM getroffen werden können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20003</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20003</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2015 08:50:09 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pseudo Stellen um die Schwerbehindertenvertretung aus dem Bewerbungsprozess (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Charly,<br />
  </p>
<blockquote><p>Mir ist nicht klar wo genau der AG gegen  § 81 Abs. 1 SGB IX verstößt!</p>
</blockquote><p>
Der AG verstößt gegen § 81 Abs. 1 SGB IX, wenn er freie zu besetzende Stellen nicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX behandelt!</p>
<blockquote><p>Eine Stelle, die pseudo Stelle, auszuschreiben  ohne  bei der Agentur für Arbeit anzufragen ist kein Gesetzesverstoß, weil der AG diese Stelle nie besetzten werden wird.</p>
</blockquote><p>
Erst einmal nicht, wenn er in der Folge dann die &quot;echte&quot; zu besetzende Stelle entsprechend § 81 Abs. 1 SGB IX behandelt.</p>
<blockquote><p>Er holt sich dennoch Bewerber über die pseudo Stelle ins Haus die er dann in  Bewerbungsgesprächen auf eine passende Stellen switcht, die auch irgendwann mal ausgeschrieben war oder noch ist und auch bei der Agentur für Arbeit abgefragt wurden. </p>
</blockquote><p>
Hier liegt ein mögliches Problem, was BR und SBV mit dem AG besprechen sollte. Denn der AG fertigt dann ggf auf Grund der Vorkenntnisse die Stellenausschreibung sehr genau auf den Wunschkandidat bezogen.</p>
<blockquote><p>Wenn es jetzt zur Einstellung nicht auf die &quot;Pseudo Stelle&quot; sondern eine reale Stelle kommt, welchen Grund hat der BR hier nicht zuzustimmen?</p>
</blockquote><p>
Sofern der AG dann nun § 81 Abs. 1 SGB IX vollumfänglich beachtet, ist es grundsätzlich ok. Doch auch hier beachte den vorherigen Punkt. Als BR hätte ich hier dann Probleme der Zustimmung da die Ausschreibung ggf und &quot;pro forma war&quot;. Es findet dann ja idR keine echte Auswahl unter vielen geeigneten Bewerbern mehr statt, da auf Grund der Vorgespräche die Ausschreibung sehr passend auf den Wunschkandidat erfolgte.</p>
<blockquote><p>Das Bewerbungsgespräch finden so im Rahmen der “Pseudo Stelle“, ohne  Beteiligung der SBV  statt, weil  ja keine Bewerbung  eines schwerbehinderten Menschen vorliegt, ja keine vorliegen kann. </p>
</blockquote><p>
Bewerbungsgespräche kann es nur auf ausgeschriebene freie zu besetzende Stellen geben. </p>
<blockquote><p>Die Einstellung auf die reale Stelle passiert dann ganz ohne Bewerbungsgespräch, man kennt ja den Bewerber bereits, wozu dann nochmal sprechen?</p>
</blockquote><p>
Dieses MUSS unter Beachtung des § 81 Abs. 1 SGB IX erfolgen.</p>
<p>AG können aber grundsätzlich inserieren, welche Stellen zukünftig zu besetzen sind und welche Arbeitnehmer sie zukünftig suchen. Also entsprechende Profile veröffentlichen. Dieses auch mit dem Hinweis, dass Interessierte sich gerne zwecks Fragen an den Betrieb wenden können.</p>
<p>Alles erst einmal ok und ohne MB.</p>
<p>Mache dich ggf einmal mit dem Thema <a href="https://www.betriebsrat.com/einstellung">Mitbestimmung bei der Einstellung</a> vertraut, hilft ggf. Weiter mache dieses Thema zu einem Punkt in einer BR Sitzung.</p>
<p><br />
<strong><a href="http://www.schwbv.de/einstellung.html">Rechtliche Möglichkeiten zur Einstellung schwerbehinderter Menschen</a></strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20002</link>
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<pubDate>Tue, 29 Sep 2015 08:21:10 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pseudo Stellen um die Schwerbehindertenvertretung aus dem Bewerbungsprozess (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heiner,</p>
<p>Mir ist nicht klar wo genau der AG gegen  § 81 Abs. 1 SGB IX verstößt!<br />
Eine Stelle, die pseudo Stelle, auszuschreiben  ohne  bei der Agentur für Arbeit anzufragen ist kein Gesetzesverstoß, weil der AG diese Stelle nie besetzten werden wird.<br />
Er holt sich dennoch Bewerber über die pseudo Stelle ins Haus die er dann in  Bewerbungsgesprächen auf eine passende Stellen switcht, die auch irgendwann mal ausgeschrieben war oder noch ist und auch bei der Agentur für Arbeit abgefragt wurden. <br />
Wenn es jetzt zur Einstellung nicht auf die &quot;Pseudo Stelle&quot; sondern eine reale Stelle kommt, welchen Grund hat der BR hier nicht zuzustimmen?</p>
<p>Das Bewerbungsgespräch finden so im Rahmen der “Pseudo Stelle“, ohne  Beteiligung der SBV  statt, weil  ja keine Bewerbung  eines schwerbehinderten Menschen vorliegt, ja keine vorliegen kann. <br />
Die Einstellung auf die reale Stelle passiert dann ganz ohne Bewerbungsgespräch, man kennt ja den Bewerber bereits, wozu dann nochmal sprechen?<br />
Die Schwerbehindertenvertretung dagegen bleibt so außen vor. Eine Beurteilung ob eine Benacheiligung schwerbehinderter Bewerber vorliegt oder nicht, ist unter den Umständen nicht mehr möglich.</p>
<p>MFG. Charly</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20001</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20001</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2015 07:33:28 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Charly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pseudo Stellen um die Schwerbehindertenvertretung aus dem Bewerbungsprozess (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>welche Art der möglichen AN Gewinnung der AG plan, ist hier egal.</p>
<p>Der § 81 Abs 1. SGB IX ist klar und kann durch solche Planungen des AG nicht ausgehebelt werden.</p>
<p>Der § 81 Abs 1 SGB IX betrifft, EINSTELLUNGEN Der ist auch hier sofern es dann zu Einstellungen kommen soll, zwingend vollumfänglich zu beachten.</p>
<p>Was sagt hier eigentlich der BR? Setze dich mit dem BR zusammen und etklärt dem AG, dass ihr BEIDE auf die Einhaltung des § 81 Abs 1 SGB IX zwingend besteht, notfalls auch mit Hilfe des ArbG. Der BR sollte dem AG mitteilen, dass er srin Recht, auch auf Grundlage der BAG Rechtsprechung, die Zustimmung zu jeder geplanten Einstellung verweigern wird.</p>
<p>Klar sollte der BR hier auch ALLE seine rechtliche Möglichkeiten gem. BetrVG betreffend des Themas interne Ausschreibung in Anspruch nimmt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20000</link>
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<pubDate>Mon, 28 Sep 2015 14:36:50 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Pseudo Stellen um die Schwerbehindertenvertretung aus dem Bewerbungsprozess</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Unser Personalbüro will eine Stelle schaffen über diese sollen zukünftig Entwicklungsingenieure rekrutiert werden. <br />
Die Stellenbeschreibung ist sehr grob, allgemein gefast, <br />
z.B. ein technisches Studium mit Abschluss, Sprachkenntnisse von Vorteil,  .. usw. <br />
Diese Stelle soll aber nie besetzt werden! <br />
Deshalb auch keine Anfrage bei der Agentur für Arbeit!<br />
Alle Bewerbungen auf diese Stellen werden selektierte und dann an andere gezielt an spezielle Stellen /Auschreibungen weitergeleitet. <br />
Für die spezielle Stelle gibt/gab es auch eine interne Ausschreibung und auch die Anfrage bei der Agentur für Arbeit.</p>
<p>Ich sehe Probleme / Nachteile für die Bewerbung  schwerbehinderter Menschen: </p>
<p>1) seine Bewerbung auf die pseudo Stelle ist für die Katz, <br />
        weil er nicht auf die spezielle Stelle wieder vermittelt werden muss.<br />
2) Bewerbungsgespräche  finden bereits statt, <br />
        bevor es überhaupt um die spezielle Stelle geht.   </p>
<p>Kann mir da jemand weiterhelfen? </p>
<p>MFG. Charly</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19999</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19999</guid>
<pubDate>Mon, 28 Sep 2015 14:02:52 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><dc:creator>Charly</dc:creator>
</item>
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