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<title>Forum für die SBV - Betriebsübergang bzw. -spaltung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Betriebsübergang bzw. -spaltung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Heinrich!</p>
<p>Die weitere Entwicklung zeigt sich wie folgt:<br />
Fa. Y berstand bis zur Insolvenz aus drei Teilen: Forschung, Betriebsteil X und Betriebsteil Z.</p>
<p>Forschung wurde an die C verkauft. Hat überhaupt nix mehr mit der früheren Y zu tun. </p>
<p>Betriebsteil X ging nach 613a BGB an Fa. A (Öff. Dienst)</p>
<p>zur Frage:<br />
Neugründung einer GmbH für Betriebsteil Z ist erfolgt. <br />
Diese GmbH ist 100% Tochter der Fa. A, die durch Betriebsübergang bereits Betriebsteil X übernommen hat. <br />
Die SBV gehört als Mitarbeiter bisher zu Betriebsteil Z, wird jetzt aber doch von der Fa. A übernommen.</p>
<p>Kann die SBV im Amt bleiben, wenn sie zu Fa. A gehört, per Gestellung aber im Betriebsteil Z arbeitet? (Das ist noch nicht entschieden, evtl. wird die SBV auch zu Fa. A in den Betriebsteil X versetzt, dann erlischt das Amt logischerweise)</p>
<p>Ich bin da nirgends wirklich fündig geworden.</p>
<p>Wenn ihr mir da weiterhelfen könntet wäre ich sehr dankbar.</p>
<p>viele Grüsse<br />
fidu</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20451</link>
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<pubDate>Tue, 26 Jan 2016 08:56:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>fidu</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betriebsübergan bzw. -spaltung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hier ist es wichtig genau zu wissen, was ist mit dem verbleibenden Rest der alten Firma Y. </p>
<p>Wird aus dieser eine rechtlich <a href="http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html">neue Firma gebildet</a>?<br />
Also ggf. <a href="http://tk-it-nrw.verdi.de/service/recht/++co++68c81d06-eb0d-11e3-9182-525400248a66">Betriebsübergang?</a></p>
<p>Bleibt diese rechtlich bestehen, <strong>bleibt auch </strong>die SBV im Mandat für die lfd. Wahlperiode, auch wenn die<strong> Zahl der Schwbs auf Null sinkt</strong>!</p>
<p>Wechselt der Stellvertreter und oder die SBV in den neuen Betrieb A verlieren diese ihr Mandat, da sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Beschäftigte des Betriebes Y sind.</p>
<p>Problem gibt es, wenn nur ein Stellvertreter gewählt wurde und dieser und die SBV in den neuen Betrieb A wechseln. Dann gibt es <strong>im Betrieb Y keine SBV mehr</strong>.</p>
<p>Wenn aber der einzige <strong>Stellvertreter zeitlich vor der SBV in den Betrieb A wechselt </strong>und es dann im Betrieb Y keinen Stellvertreter aber noch eine SBV gibt, sollte diese <strong>sofort Nachwahlen für Stellvertreter durchführen</strong>. Dann gäbe es einen Stellvertreter, der beim Wechsel der SBV in den Betrieb A im Betrieb Y als SBV nachrückt. Damit wäre für die lfd. Wahlperiode eine gewählte SBV im Mandat, selbst bei einer Anzahl 0 von beschäftigten Schwerbehinderten.</p>
<p>Wichtig aber, wählen und ggf Stellvertreter nachwählen kann, darf man nur, wenn es mind. 5 Wahlberechtigte gibt.</p>
<p>Weiter prüfen, ob es ggf Behinderte gibt welche gleichgestellt werden können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20345</link>
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<pubDate>Tue, 29 Dec 2015 09:42:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betriebsübergan bzw. -spaltung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, </p>
<p>durch einen Betriebsübergang wurde ein Teil des Betriebs Y durch Fa. A (mit über 10.000 MA) übernommen. Hier auch unstrittig, dass die SBV des übernehmenden Betriebs A nun zuständig ist. </p>
<p>Der weitaus kleinere Teil der früheren Fa. Y wurde nun in eine neu gegründete GmbH (100%ige Tochter der A)eingebracht und damit auch eine kleine Anzahl von schwerbehinderten Mitarbeiter übernommen. Evtl. wären damit auch nur noch weniger als 5 schwerbehinderte MA in der GmbH vorhanden. (Akt. wird noch gestritten, ob nicht ggf. doch einige dieser MA durch die Fa. A übernommen worden sind oder werden u.a. gehöre auch ich dazu)</p>
<p>Ich gehe davon aus, dass ich noch ein Übergangsmandat in der GmbH habe. Richtig?<br />
Mein Stellvertreter gehört nun definitiv zur Fa. A, hat er noch ein Übergangsmandat?<br />
Was passiert, wenn ich auch nicht mehr zur GmbH gehöre, mit der SBV?<br />
Was passiert, wenn ich zwar bei der GmbH bliebe, aber nur noch 4 schwerbehinderte MA vorhanden sind?</p>
<p>Wäre prima, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.<br />
Wünsche euch einen guten Rutsch und ein friedliches 2016!</p>
<p>Grüsse<br />
fidu</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20344</link>
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<pubDate>Mon, 28 Dec 2015 09:30:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>fidu</dc:creator>
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