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<title>Forum für die SBV - Übergangsmandat</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Übergangsmandat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sie hat ja genaugenommen vorher ihr Amt verloren?</p>
</blockquote><p>
Richtig!<br />
      </p>
<blockquote><p>Kann alternativ in dem abzuschließenden Interessenausgleich ein Übergangsmandat für die übergegangene SBV vereinbart werden, die dann das Amt bis zu den Neuwahlen weiterführt?</p>
</blockquote><p>
Nein, das wäre null und nichtig!<br />
        </p>
<blockquote><p>Ich hatte mir nur die Frage gestellt ob eine mittels IA mit Übergangsmandat versehene Person z.B. bei Integrationsamt zu Stellungsnahmen berechtigt ist.</p>
</blockquote><p>
Nein, kein SBV-Übergangsmandat. Auch <strong>nicht analog</strong> dem BetrVG, wenn und solange es eine KSBV als gesetzliche SBV-Ersatzvertretung gibt.  Da besteht hier überhaupt <strong><a href="http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html">kein Bedarf</a></strong> für ein SBV-Übergangsmandat. Nicht auf der örtlichen Betriebsebene bzw. nicht auf der Unternehmensebene. Da kann wahlrechtlich auch kein Übergangsmandat vereinbart werden - mit niemandem, auch nicht mittels Integrationsamt. Das ist rechtlich von vorn herein alles ausgeschlossen kraft Gesetzes!!<br />
   <br />
Gruß,<br />
Cebulon!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20395</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20395</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 14:39:20 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übergangsmandat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>vielen Dank für die Einschätzung. Ja, es bleibt im Konzern und ich bin ja im Zweifelsfall als K-SBV zuständig. Ich hatte mir nur die Frage gestellt ob eine mittels IA mit Übergangsmandat versehene Person z.B. bei Integrationsamt zu Stellungsnahmen berechtigt ist.<br />
Werde dies aber auch mit dem begleitenden RA besprechen.<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20394</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 08:16:36 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übergangsmandat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Paul,</p>
<p>grundsätzlich kann sich ein AG natürlich über gesetzliche Ansprüche hinaus selbst binden.</p>
<p>In wie weit das im Rahmen eines Interessenausgleiches möglich ist oder ob eine andere belastbare Form notwendig ist, kann ich allerdings schwer beurteilen.<br />
Du solltest daher mE darauf achten, daß Du ggfs. nicht nur für die <strong>Inhalte</strong>, sondern auch für die rechtlich belastbare <strong>Form</strong> der Vereinbarung kompetenten Rechtsrat einholst.</p>
<p>Im Übrigen gehe ich nach Deiner Schilderung davon aus, daß der geschilderte Betriebsübergang <strong>innerhalb</strong> des weiterhin bestehenden Konzerns stattfindet (sonst wird es evtl. komplizierter).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20392</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 06:49:23 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übergangsmandat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heiner,</p>
<p>vielen Dank für den Hinweis. Selbstverständlich habe ich vorher (auch unter A-Z) nach einer Antwort gesucht. Leider vergeblich. Vielleicht kannst Du einen Hinweis geben, wo dort eine Regelung über Übergangsmandate mittels Interessenausgleich beschrieben ist.</p>
<p>Theo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20391</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jan 2016 20:40:28 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übergangsmandat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Tipps!<br />
Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden, sowie unter A-Z nachlesen!</p>
<p><strong>A-Z</strong><br />
Übergangsmandat bei Firmen- bzw. Dienststellenzusammenlegung</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20387</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20387</guid>
<pubDate>Tue, 12 Jan 2016 11:35:36 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übergangsmandat</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>in unserem Konzern steht eine Betriebsänderung an. Es entstehen neue GmbH´s, die Kolleginnen wechseln mittels 613a in die neuen Konzerntöchter.</p>
<p>Aus einem größeren Betrieb entsteht ein kleinerer Betrieb indem sich die Mehrzahl der Schwerbehinderten und auch die jetzige SBV wiederfinden. Nun zu meiner Frage:</p>
<p>Die SBV verliert ihr Amt, ich bin als K-SBV zuständig und muss die Neuwahlen einleiten. Soweit, so klar. Kann alternativ in dem abzuschließenden Interessenausgleich ein Übergangsmandat für die übergegangene SBV vereinbart werden, die dann das Amt bis zu den Neuwahlen weiterführt?<br />
Sie hat ja genaugenommen vorher ihr Amt verloren? <br />
Bin auf Eure Antworten gespannt.</p>
<p>Lieben Gruß<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20386</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20386</guid>
<pubDate>Tue, 12 Jan 2016 11:07:38 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Paul</dc:creator>
</item>
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