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<title>Forum für die SBV - Abmahnung einer SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Servus Oli,</p>
<blockquote><p>habe im Forum nichts passendes gefunden.</p>
</blockquote><p>
Auf der Startseite befindet sich ein Suchfeld.<br />
Wenn du dort &quot;Abmahnung&quot; eingibst erscheinen über 50 Ergebnisse.<br />
U.a. folgender: <a href="http://www.schwbv.de/urteile/288.html">http://www.schwbv.de/urteile/288.html</a><br />
Ich denke damit kannst du deinen AG schon beeindrucken.</p>
<blockquote><p>Es geht darum, dass ein SBV (50 GdB)eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung seiner Pflichten des Arbeitsvertrages erhalten hat.</p>
</blockquote><p>
Meinst du nun einen schwerbehinderten Menschen (dann ist die Bezeichnung &quot;SBV&quot; falsch) oder meinst du dich selbst?</p>
<p>Es geht hier nicht nur um den § 95(2) sondern auch um den § 84(1) ....( personen-, <strong><span style="color:#f00;">verhaltens</span></strong>- oder betriebsbedingten <span style="color:#f00;"><strong>Schwierigkeiten</strong></span>)</p>
<p>Zur Frage Stelli und Gegenmaßnahmen haben bereits die Kollegen das Wesentliche geschrieben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21315</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21315</guid>
<pubDate>Thu, 06 Oct 2016 07:31:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>1. Grundsätzlich ist der Ansprechpartner/ Adressat sowohl für den AG aber auch BR/PR IMMER die SBV.</p>
<p>Ihr obliegt es ggf wegen Verhinderung den Stellvertreter einzubinden.</p>
<p>Ausnahme, wenn gem. SGB IX grundsätzlich gem § 95, 1 SGB IX, &quot;In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.&quot; herangezogen wurde.</p>
<p>Zum Thema Abmahnung lese einmal:<br />
<a href="http://www.schwbv.de/abmahnung.html">http://www.schwbv.de/abmahnung.html</a></p>
<p><br />
Aber, da hier die Abmahnung erfolgt ist, kann man nur ggf. den Verstoß gegen das SGB IX noch angreifen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21311</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21311</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 17:30:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also hätte der SBV ganz im Sinne der Schizophrenie zweimal die info zur Abmahnung erhalten müssen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Danke für Eure Rückmeldungen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21310</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21310</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 15:06:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>okonzelmann</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In dem Fall hätte die Stellvertretung vom AG die Informationen erhalten müssen.</p>
</blockquote><p>Hallo Oli, natürlich nicht, da die Stellvertretung nicht zuständig ist nach derzeitiger Rechtslage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX laut höchtsrichterlichem BAG-<a href="https://www.jurion.de/Urteile/BAG/2013-08-22/8-AZR-574_12">Urteil</a>. Siehe <a href="https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLARADG001216&amp;cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp">Düwell</a>, jurisPR-ArbR 38/2016 Anm. 1<br />
    <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21309</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21309</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 14:30:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass eine gerichtlich bestätigte Abmahnung bei einem späteren Verfahren (z.B. Kündigung) nicht mehr wegdiskutiert werden kann. Eine &quot;normale&quot; Abmahnung hingegen, ggf. auch noch mit einer Gegendarstellung kann mit fortschreitender Zeit mal sehr schnell &quot;unter den Tisch&quot; fallen.<br />
So hast Du es in Deiner Antwort besser wie ich geschildert.</p>
<p>MfG</p>
<p>Sepp</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21308</link>
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<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 14:07:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Zusammen,</p>
</blockquote><p>Hallo oli</p>
<blockquote><p><br />
Im BasisKommentar steht ohne Beteiligung wären die Maßnahmen schwebend unwirksam<br />
Der AG muss für die Beteiligung (nachholen) die Maßnahme aussetzen)</p>
</blockquote><p>
In welchem &quot;Basiskommentar&quot; steht das denn und wie genau ???<br />
Es ist nämlich grundsätzlich so, daß die Beteiligung der SBV keine Wirksamkeitsvoraussetzung für individualrechtliche Maßnahmen des AG ggü. schwerbehinderten AN ist. Die Aussetzung schiebt das Ganze nur auf, die Abmahnung kann dann trotzdem ausgesprochen werden.  </p>
<blockquote><p><br />
Was denkt Ihr über die Aktion oder was kann am Besten daraus gemacht werden?</p>
</blockquote><p>Im Prinzip wie von mietze_katz beschrieben.<br />
Sollte die Abmahnung aber nicht berechtigt sein, sollte die betroffene SBV erst dann handeln (&quot;Feuer frei&quot;), wenn der AG die Abmahnung wieder verwenden will. <br />
Eine zu frühe Reaktion gibt dem AG ggfs. Gelegenheit zum &quot;Nachbessern&quot; bzw. Beweise sichern.<br />
Das nachbessern ist nach einigen Wochen nicht mehr möglich und die &quot;Beweissicherung&quot; fällt mit wachsendem Abstand auch schwerer.</p>
<blockquote></blockquote><p>
@mietze_katz:<br />
Die Dauer der Verwendbarkeit einer Abmahnung ist völlig unabhängig davon, ob sie gerichtlich bestätigt wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21307</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21307</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 13:24:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dankeschön für die schnelle Antwort, ja das Gericht muss man nicht unbedingt mit einbinden <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21306</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21306</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 13:04:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>okonzelmann</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich würde mein Handeln von dem weiteren Vorgehen abhängig machen, d.h. </p>
<p>a.)sollte die Abmahnung berechtigt sein und der Betroffene diese akzeptieren, würde ich auch als SBV nichts unternehmen (hat ja bestenfalls aufschiebende Wirkung). So ist die Abmahnung später bei Gericht nicht so leicht verwertbar, und ggf. kann der Betroffene auch eine Gegendarstellung verfassen.</p>
<p>b.)sollte der Betroffene dagegen vorgehen wollen, stellt die Nicht-Hinzuziehung der SBV zusätzliches Kanonenfutter. Es stellt sich natürlich auch die Frage, wieso der Betroffene seinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist bzw. konnte, vielleicht wegen Ausübung des Ehrenamtes?? Dass könnte man sich natürlich absolut nicht gefallen lassen und &quot;dann Feuer frei&quot; .....<br />
Zu Bedenken ist aber auch, eine gerichtlich festgestellte Abmahnung bleibt einem lange erhalten.</p>
<p><br />
MfG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21305</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21305</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 11:43:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abmahnung einer SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen,<br />
habe im Forum nichts passendes gefunden.</p>
<p>Es geht darum, dass ein SBV (50 GdB)eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung seiner Pflichten des Arbeitsvertrages erhalten hat.</p>
<p>Die SBV wurde nach §95 Abs.1 nicht informiert.<br />
In dem Fall hätte die Stellvertretung vom AG die Informationen erhalten müssen.</p>
<p>Das ist aber nicht passiert, soll die Stelli-SBV jetzt im Nachgang die Informationen anfordern oder weil es den Vorsitzenden betrifft abwarten?</p>
<p>Im BasisKommentar steht ohne Beteiligung wären die Maßnahmen schwebend unwirksam<br />
Der AG muss für die Beteiligung (nachholen) die Maßnahme aussetzen)</p>
<p>Was denkt Ihr über die Aktion oder was kann am Besten daraus gemacht werden?</p>
<p>Manchmal vermute ich auch ein Bossig bei der abgemahnten Person.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21304</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21304</guid>
<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 10:59:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>okonzelmann</dc:creator>
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