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<title>Forum für die SBV - Abtragunsende Zusatzurlaub</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Abtragunsende Zusatzurlaub (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>aus betriebsbedingten Gründen darf grundsätzlich kein Verfall von Urlaub erfolgen. Ggf MUSS der AG dann diesen LÄNGER übertragen. Erfolgt dieses nicht, hat der AN Anspruch auf Ersatzurlaub.</p>
<p><a href="https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com">https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com</a></p>
<p><a href="http://www.associatenet.de/index.php">http://www.associatenet.de/index.php</a></p>
<p><a href="http://www.ra-kotz.de/ersatzurlaubsanspruch_schadensersatzpflicht_arbeitgeber.htm">http://www.ra-kotz.de/ersatzurlaubsanspruch_schadensersatzpflicht_arbeitgeber.htm</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21461</link>
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<pubDate>Wed, 16 Nov 2016 11:50:40 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abtragunsende Zusatzurlaub (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Guten Tag zusammen,</p>
<p>heute Morgen wurde mir mitgeteilt, dass einen Schwerbehinderten Kollegen noch ein Tag Resturlaub aus dem Kontingent &quot;Schwerbehinderten-Urlaub&quot; zusteht. Das Abtragungsende dieses Kontingentes gilt jedoch nur nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. dies ist auch innerbetrieblich so geregelt!<br />
Zudem teilte man mir aber seitens der Personalabteilung mit, dass es beim Zusatzurlaub Unterschiede zum Tarifurlaub gäbe und der Zusatzurlaub dürfte nicht verlängert werden auch nicht aus betrieblichen Gründen. dies ist mir neu und kenne ich so nicht.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  </p>
</blockquote><p><a href="http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html">http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html</a></p>
<p>Es gelten die dem Arbeitsverhältnisse zugrundeliegenden Regelungen für den Jahresurlaub. Entweder also Verfall am Ende eines Kalenderjahres oder zum Ende des Übertragungszeitraumes.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21457</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21457</guid>
<pubDate>Wed, 16 Nov 2016 08:13:53 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>MatthiasNRW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Abtragunsende Zusatzurlaub</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag zusammen,</p>
<p>heute Morgen wurde mir mitgeteilt, dass einen Schwerbehinderten Kollegen noch ein Tag Resturlaub aus dem Kontingent &quot;Schwerbehinderten-Urlaub&quot; zusteht. Das Abtragungsende dieses Kontingentes gilt jedoch nur nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. dies ist auch innerbetrieblich so geregelt!<br />
Zudem teilte man mir aber seitens der Personalabteilung mit, dass es beim Zusatzurlaub Unterschiede zum Tarifurlaub gäbe und der Zusatzurlaub dürfte nicht verlängert werden auch nicht aus betrieblichen Gründen. dies ist mir neu und kenne ich so nicht.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  <br />
Ist das so richtig?</p>
<p>Danke für ein kurzes Feedback Eurerseits und beste Grüße</p>
<p>Michael</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21455</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21455</guid>
<pubDate>Wed, 16 Nov 2016 07:15:28 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>siffertmi</dc:creator>
</item>
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