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<title>Forum für die SBV - Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und wenn der Arbeitgeber tatsächlich beweisen kann, dass die Nichteinladung nicht auf der Schwerbehinderung beruhte? Alle anderen Schwerbehinderten wurden eingeladen z. B.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 19 Feb 2017 09:47:24 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Klassicher Fall von Arbeitgeberfehler.<br />
Anspruch auf Entschädigung besteht zu 100 %<br />
Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht.</p>
<p>schreck</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 19 Feb 2017 05:13:46 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>maschreck</dc:creator>
</item>
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<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>interessante Vermutung und Schlussfolgerung. ;-/</p>
<p>Gruß</p>
</blockquote><p><br />
Dafür gibt es mindestens zwei Anhaltspunkte, das du kein Mandtatsträger bist.</p>
<p>1. Die FRage nach den 5%. Das ist Basiswissen</p>
<p>2. das fehlende Profil</p>
<p>VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 22 Jan 2017 08:33:17 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>interessante Vermutung und Schlussfolgerung. ;-/</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21780</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21780</guid>
<pubDate>Sun, 22 Jan 2017 08:29:58 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Tut mir leid, aber...</p>
</blockquote><p>Dies ist ein Forum für gewählte <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=13045">Mandatsträger</a> (siehe oben in Fettdruck und ROT) und nicht zur allgemeinen <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/81.html">AGG</a>-Rechtsberatung. Auch die Art der Fragestellung lässt vermuten, dass hier keine gewählte SBV fragt. Steige daher aus.<br />
   <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 22 Jan 2017 07:35:45 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Tut mir leid, aber</p>
<p>&quot;Auf ein Verschulden kommt es aber nicht an, weil ja verschuldensunabhängig dem Grunde nach.&quot;</p>
<p>verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht so richtig. Heißt das, dass gar kein Verschulden vorliegen muss und daher die Frage nach dem Grad der Fahrlässigkeit egal ist?</p>
<p>&quot;Solche Übertragungsfehler sind dem Arbeitgeber klar zuzurechnen.&quot;</p>
<p>Weil? Weil der Fehler von gar keinen anderen hätte begangen werden können?</p>
<p>&quot;Nein, ist so nicht korrekt. Darauf würde ich nicht bauen.&quot;</p>
<p>Hmmm ... aber im 22 AGG steht ja </p>
<p>&quot;Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.&quot;</p>
<p>In diesem Fall wäre dann doch der AG dieser Beweislast genügend nachgekommen? </p>
<p>&quot;Das dürfte aber bei der Höhe der Entschädigung eine Rolle spielen sowie die Frage, ob einer der sb Bewerber eingestellt wurde und ob Mindestbeschäftigungsquote von 5 % erfüllt ist oder nicht nach § 15 Abs. 2 AGG.&quot;</p>
<p>Das sind natürlich Dinge, die der AG evtl. vorlegen muss? Die 5 % beziehen sich auf die gesamte Belegschaft (Angestellte, Arbeiter, Beamte)?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21777</link>
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<pubDate>Sun, 22 Jan 2017 01:34:23 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Guck mal ... kommt wohl leider öfters vor, wa!?</p>
</blockquote><p>Nein, kommt nicht öfters vor! Aber gelegentlich da, wo &quot;geschlampt&quot; wird. Auf ein Verschulden kommt es aber nicht an, weil ja verschuldensunabhängig dem Grunde nach. Solche Übertragungsfehler sind dem Arbeitgeber klar zuzurechnen.</p>
<blockquote><p>Wenn der Arbeitgeber jetzt belegen kann, dass alle anderen Schwerbehinderten eingeladen wurden und auch mit denen Vorstellungsgespräche geführt wurden, dürfte der Schwerbehinderte wohl keine Chancen auf Regressansprüche haben. Oder?</p>
</blockquote><p>Nein, ist so nicht korrekt. Darauf würde ich nicht bauen. Das dürfte aber bei der Höhe der Entschädigung eine Rolle spielen sowie die Frage, ob einer der sb Bewerber eingestellt wurde und ob Mindestbeschäftigungsquote von 5 % erfüllt ist oder nicht nach <a href="https://dejure.org/gesetze/AGG/15.html">§ 15 Abs. 2 AGG</a>.<br />
   <br />
Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21776</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21776</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 17:20:51 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
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<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guck mal an ... kommt wohl leider öfters vor, wa!?</p>
<p>Na ja, auf jeden Fall war ich das nicht und meine Ausgangssituation und meine Fragestellung ist auch eine andere!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21775</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21775</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 14:52:59 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
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<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21350">http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21350</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21774</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21774</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 14:49:43 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
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<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21773</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21773</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 10:39:32 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21772</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21772</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 10:39:08 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ein Blick ins <a href="https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Diskriminierung_Rechte_Betroffener.html#tocitem8">Web</a> hätte erbracht, dass unabhängig von der Frage besteht ein Anspruch, die Klagefrist abgelaufen ist.</p>
<p>Denn die Klagefrist ist 2 Monate. </p>
<p>Da dieser Vorfall ja beteits wohl im Okt. 2016 war, ist die Klagefrist vorbei!</p>
<p>Tip: Einfach einmal &quot;Google&quot; nutzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21771</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21771</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 10:19:28 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du hast diese Frage doch bereits am 17.10. unter einem anderen Namen gestellt.</p>
<p>Was soll das? <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21770</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21770</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jan 2017 09:05:31 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ein Schwerbehinderter erhält eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, allerdings an die falsche E-Mail-Adresse. Da der Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst keinen Hinweis über einen Zustellungsfehler erhalten hat, ging er davon aus, dass die Einladung korrekt eingegangen ist.</p>
<p>Nach zwei Wochen fragt der Bewerber telefonisch nach, wie es um das Bewerbungsverfahren steht. In diesem Telefonat wird ihm mitgeteilt, dass man vergeblich auf ihn beim Vorstellungsgespräch gewartet hat und das die Stelle inzwischen besetzt ist. Der Bewerber ist ganz verdutzt und fragt nach, wann er denn eine solche Einladung und wie erhalten haben soll. Der Personaler sagt ihm am Telefon, dass die Einladung per E-Mail an ... rausgegangen ist und da wird dann festgestellt, dass die falsche E-Mail-Adresse benutzt wurde. Der Arbeitgeber hat auch keinen Zustellungsfehler erhalten können, da die falsche E-Mail-Adresse tatsächlich auch vergeben ist, dieser E-Mail-Adressen-Inhaber aber die E-Mail wohl als Spam einsortiert hat, da er ja nicht angesprochen war.</p>
<p>Im Zuge der Recherchen seitens des Arbeitgebers wird festgestellt, dass beim Übertrag der E-Mail-Adresse aus der E-Mail bzw. den Bewerbungsunterlagen in das intene Bewerberportal ein Fehler unterlaufen ist und statt z. B. &quot;gm.&quot; &quot;w.b&quot; benutzt wurde.</p>
<p>Jetzt fragt sich der Bewerber, ob er den Arbeitgeber in Regress nehmen kann, da er ja nun keine Chancen hatte, sich bei einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und welche Art von Fahrlässigkeit seitens des Arbeitgebers, letztlich von dem Personaler, der die E-Mail-Adresse falsch übertragen hat, vorliegt (einfache, leichteste, mittlere oder grobe).</p>
<p>Gibt es dazu sogar eindeutige Rechtssprechungen? Urteile aus denen solche Fälle behandelt worden sind und auch die Fahrlässigkeit entsprechend definiert ist?</p>
<p>Wenn der Arbeitgeber jetzt belegen kann, dass alle anderen Schwerbehinderten eingeladen wurden und auch mit denen Vorstellungsgespräche geführt wurden, dürfte der Schwerbehinderte wohl keine Chancen auf Regressansprüche haben. Oder? Oder überwiegt die Schwere des Fehlers diese Tatsache?</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21769</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21769</guid>
<pubDate>Fri, 20 Jan 2017 20:23:28 +0000</pubDate>
<category>AGG</category><dc:creator>Bud Hill</dc:creator>
</item>
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