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<title>Forum für die SBV - Freistellung der Sb-Vertrauensperson</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Doro,</p>
<p>mit der Frage muss ich mich leider im Moment auch beschäftigen, da unsere PA den Bedarf nicht sieht, mich mit 75 Schwerbehinderten frei zu stellen auch keine Teilfreistellung.</p>
<p>Zu meiner Tätigkeit als SBV kommt noch die Stellvertretung des Konzernstellvertretes.<br />
Ich werde das jetzt rechtlich prüfen lassen, da Sie mir im Moment das Leben schwer machen<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> ....</p>
<p>VG Birgit</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22278</link>
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<pubDate>Thu, 06 Apr 2017 08:18:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Birgit</dc:creator>
</item>
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<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik,</p>
<p><strong>deine Antwort</strong><em>   &gt;&gt;&quot; da es im Gesetz auch heißt &quot;weitergehende Regelungen sind möglich&quot; ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich&quot;&lt;&lt;   </em><strong> war leider falsch zu verstehen</strong>. Man konnte herauslesen, dass auch ein gesetzl. Freistellungsanspruch besteht, wenn weniger als 100 Schwerbehinderte im Betrieb sind.  </p>
<p>Daher die Klarstellung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22273</link>
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<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 21:20:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Monica,</p>
<p>ich habe auch nicht von gesetzlichen Bestimmungen sondern auch nur von möglich geschrieben und Begründungsmöglichkeiten wie auseinanderliegende Betriebsteile ect aufgezeigt, mehr nicht. Es muss dem Arbeitgeber aufgezeigt werden, dass die Arbeit der SBV in dem Umfang notwendig ist. Ob er dann darauf eingeht, oder nicht, ist Ermessenssache. Ich wurde als Stellvertreter in einem Großunternehmen mit knapp 500 Schwerbehinderten teilfreigestellt, weil meine Vertrauensperson mich aufgrund der Terminvielfalt oft herangezogen und als Verhinderungsvertretung angefordert hat, sodass der Arbeitgeber mit einer festen Freistellungsregelung auch für seine Planbarkeit eine bessere Arbeitsgrundlage sah ..... </p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22272</link>
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<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 20:51:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hendrik</p>
<blockquote><p>da es im Gesetz auch heißt &quot;weitergehende Regelungen sind möglich&quot; ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich.</p>
</blockquote><p>
<strong>NEIN!!</strong> <strong>Das gibt das Gesetz aber eben nicht her!</strong></p>
<p>Denn einen <strong>gesetzlichen Anspruch </strong>auf<strong> Freistellung </strong>gibt es <strong>NUR wenn mindest 100 Schwerbehinderte im Betrieb beschäftigt</strong> sind. Denn dieses ist die Mindestzahl für einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung lt. Gesetz.</p>
<p>Also eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden und 50 Schwerbehinderten, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung. Sie kann nur ihr Mandat wahrnehmen und hat den Anspruch hierfür sich von der Arbeit abzumelden, also nach dem Grundsatz Mandatsarbeit hat Vorrang!</p>
<p>Weitergehende Regelungen sind möglich, JA aber nur auf freiwilliger Basis. Also AG kann, muss aber nicht! Es bedeutet, es ist nicht verboten hier mit dem AG freiwillige weitergehende Regelungen zu treffen.</p>
<blockquote><p>Ansonsten gilt, alle Arbeitszeiten für die SBV dokumentieren und deutlich machen, dass eine sinnvolle Tätigkeit neben dem Ehrenamt als SBV nicht möglich ist.</p>
</blockquote><blockquote><p>Auch bei weniger als 100 Schwerbehinderten aber Betriebsteilen die weit auseinander liegen, ist eine volle Freistellung möglich, da durch die Wege viel zusätzliche Arbeitszeit anfällt.</p>
</blockquote><p>
Ja, aber dann nur eine faktische Freistellung, also Befreiung von der Arbeitsleistung wie bei SBVn ohne Freistellung.</p>
<p>Bedeutet dann aber, man muss sich ab- und wieder am Arbeitsplatz zurückmelden.</p>
<p>Oder in freiwilligen Absprachen/Vereinbarungen mit dem AG.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22271</link>
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<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 17:14:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Moin Heiner,</p>
<p>da es im Gesetz auch hei0t &quot;weitergehende Regelungen sind möglich&quot; ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich. Ansonsten gilt, alle Arbeitszeiten für die SBV dokumentieren und deutlich machen, dass eine sinnvolle Tötigkeit neben dem Ehrenamt als SBV nicht möglich ist.</p>
<p>Auch bei weniger als 100 Schwerbehinderten aber Betriebsteilen die weit auseinander liegen, ist eine volle Freistellung möglich, da durch die Wege viel zusätzliche Arbeitszeit anfällt.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Hendrik</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22269</link>
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<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 16:58:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hendrik1</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>der Anspruch auf Vollfreistellung ergibt sich nur aus der Zahl der Beschäftigten mit Behinderung. Der Umfang der vertraglichen Arbeitszeit der Vertrauensperson spielt erstmal keine Rolle.</p>
<p>Infrage kommt natürlich eine Teilfreistellung.</p>
</blockquote><p>
In <strong>diesem Falle aber nicht</strong>, da die <strong>Mindeszahl 100</strong> im Betrieb für einen Freistellungsanspruch <strong>nicht gegeben</strong> ist.</p>
<p>Nur die SBV welche weil die Zahl 100 Schwerbehinderte erreicht ist hat einen Freistellungsanspruch und kann dann hier ggf. nur eine Teilfreistellungsanspruch für sich in Anspruch nehmen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22268</link>
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<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 16:44:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Heinrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>ich bin Schwerbehinderten-Vertrauensperson und habe im neuen SGB IX gelesen, dass ab 01.01.2017 die Vertrauensperson ab 100 Sb-Mitarbeitern freigestellt ist.<br />
Ich arbeite 80% (4Tage die Woche) und wir haben 85 Sb-Mitarbeiter im Betrieb. <br />
Bin ich dann auch komplett freigestellt?</p>
</blockquote><p>der Anspruch auf Vollfreistellung ergibt sich nur aus der Zahl der Beschäftigten mit Behinderung. Der Umfang der vertraglichen Arbeitszeit der Vertrauensperson spielt erstmal keine Rolle.</p>
<p>Infrage kommt natürlich eine Teilfreistellung.</p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/freistellung.html">http://www.schwbv.de/freistellung.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22266</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22266</guid>
<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 11:04:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>MatthiasNRW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung der Sb-Vertrauensperson</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich bin Schwerbehinderten-Vertrauensperson und habe im neuen SGB IX gelesen, dass ab 01.01.2017 die Vertrauensperson ab 100 Sb-Mitarbeitern freigestellt ist.<br />
Ich arbeite 80% (4Tage die Woche) und wir haben 85 Sb-Mitarbeiter im Betrieb. <br />
Bin ich dann auch komplett freigestellt?</p>
<p>doro</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22265</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22265</guid>
<pubDate>Wed, 05 Apr 2017 08:26:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>doro</dc:creator>
</item>
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