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<title>Forum für die SBV - Erstwahl eines SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Erstwahl wurde gestern mit dem offiziellen Aushang zum Wahlergebnis abgeschlossen.</p>
</blockquote><p>Glückwunsch! Nicht vergessen, dass in ALLEN Betriebsstätten auszuhängen ist, damit die Frist auch überall zu laufen beginnt. Und nun zeitnah umschauen nach SBV-Grundseminar, bevor die Plätze ausgebucht sind. Schulungsanspruch hat Vertrauensperson und erste Stellvertretung. Und hier der neue  <a href="https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1344i/index.html">SBV-Guide</a> zur Einstimmung ...</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 06 Jan 2018 17:44:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erstwahl wurde gestern mit dem offiziellen Aushang zum Wahlergebnis abgeschlossen.<br />
Ich wurde mit 2/3 Mehrheit der Stimmen zur Vertrauensperson gewählt.</p>
<p>Danke an alle Unterstützer in diesem Forum, ohne eure Hilfe wäre diese Wahl nicht zum Abschluß gekommen.</p>
<p>Jetzt noch die 14 Tage-Frist zu einer potentiellen Anfechtung abwarten.</p>
<p>Freundliche Grüße mit den besten Wünschen für das neue Jahr 2018 an Alle<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 06 Jan 2018 12:28:01 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Monica,</p>
<p>Danke für deinen Hinweis, mache ich so - hat aber im Moment keine Priorität.</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23009</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23009</guid>
<pubDate>Fri, 22 Sep 2017 14:08:35 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>zu deinen Nachfragen: der Wahlvorstand und der Betriebsrat sind sich einig, wir würden gerne der Struktur des Betriebsrats folgen, so wie Du es auch geschrieben hast. Danke für den Hinweis &quot;Düwell&quot;, das wird nützlich sein, wenn der Firma das Wahlergebnis nicht gefällt und sie es anfechten wollte. Ich versuche im Vorfeld durch Einschalten des Landesamtes, das &quot;Benehmen&quot; zwischen Firma und Landesamt einzufordern und das Ergebnis zu erfahren.</p>
<p>Problem#1: das Unternehmen hat den Wahlantrag von 5 Wahlberechtigten im Frühjahr mit einer Begründung abgelehnt, alle Wahlberechtigten seien über zu viele Betriebe verteilt und in keinem Betrieb seien mehr als 4 Wahlberechtigte.</p>
<p>Problem#2: ich habe eine Liste von der Firma bekommen, allerdings ohne Betriebszuordnung und nicht unterschrieben. Der Betriebsrat hat keine andere Liste.</p>
<p>Mein Lösungsansatz: ich habe das Landesamt angeschrieben und um offizielle Klärung gebeten</p>
<p>Das ist der aktuelle Stand, hoffentlich habe ich deine Fragen so richtig verstanden und auch beantwortet?</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23008</link>
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<pubDate>Fri, 22 Sep 2017 14:06:52 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo J 61,</p>
<p>Du solltest den von Cebulon verlinkten Beitrag was unter Geheimhaltung und Verschwiegenheit ganz dringend einmal lesen!</p>
<p>Denn das Handeln des BRM ist rechtlich NICHT anzugreifen. Der Hinweis auf dem Schreiben ist rechtlich NICHT bindend. Es war daher max. ungeschicktes Handeln des BRM.</p>
<p>Weiter, aufgrund des gesamten Themas und der Verwendung SBV-Sachverhalt im Text ging es wohl um eine Wahlfrage. Wenn dem so ist, besteht KEINE Geheimhaltungspflicht.</p>
<p>Damit ist auch das Handeln des BR Vorsitzenden sicht hinter das BRM zu stellen ok!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23007</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23007</guid>
<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 19:09:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Monica99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Meine Frage</p>
</blockquote><p>Hallo, Du wirfst wieder neue Fragen auf, ohne auf die bisherigen einzugehen - teils seit über zwei Monaten. Das erleichtert nicht unbedingt den Durchblick auf die grundlegenden Strukturen des Unternehmens <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> Daher nochmal nachgefragt &quot;für das Anzeigejahr 2016&quot;:</p>
<p>Was ist mit <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22984"><strong>Verzeichnis/sen</strong></a> für BR 2016<strong>?</strong><br />
(&quot;Verzeichnis nach § 80 Abs. 1 SGB IX&quot;)</p>
<p>Was ist mit der <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22989"><strong>Anzeige</strong></a> für BR für 2016<strong>?</strong><br />
(Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX)</p>
<p>Was ist mit der / den <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22630"><strong>Betriebsnummer/n</strong></a><strong>?</strong><br />
(&quot;Hauptbetrieb und ... Nebenbetriebe&quot;)<br />
  <br />
Zum &quot;Wahlbezirk Betrieb&quot; Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 94 Randnr. 22: Danach &quot;ist <em>entscheidend</em> für die Frage, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat und im <strong>Gleichlauf</strong> dazu eine SBV gewählt werden kann&quot;. Ebenso LPK-SGB IX, § 87 Rn. 23, wonach Bindung an nicht angefochtene Betriebsratswahl: &quot;Der Wahlbezirk der Betriebsratswahlen <strong>gilt</strong> dann bis zur nächsten re­gelmäßigen Wahl als Betrieb.&quot; </p>
<p>Aus LPK-SGB IX, § 94 Randnr. 74, folgt, dass auch dem Wahlvorstand &quot;das nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/80.html">§ 80</a> Absatz 1 geführte <strong>Ver­zeich­nis</strong> der schwerbehinderten Menschen im Betrieb zur Verfügung&quot; zu stellen ist.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23006</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23006</guid>
<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 18:30:21 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>ich mache mal am Ende des Thread weiter.</p>
<p>Der Arbeitgeber hat inzwischen die Liste der Schwerbehinderten übergeben, allerdings wird die Unterschrift unter die Liste verweigert und die Betriebszuordnung wurde nicht vorgenommen. Ich habe deswegen das Landesamt angeschrieben und zu Information zum &quot;Benehmen&quot; gemäß §94,1 SGB IX nachgefragt.</p>
<p>Du hast mich ja schon auf die &quot;Urlaubssperre&quot; hingewiesen, wir haben keinen Stellvertreter für den Wahlvorstand gewählt - ich hatte es übersehen.</p>
<p>Eine Frage dazu bitte:<br />
1. Die Wahlordnung verlangt unter §2,2 die Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitglieds.<br />
2. An anderen Stellen (speziell §4,2 und §6,3) wird der Wahlvorstand aufgefordert.</p>
<p><strong>Meine Frage</strong>: reicht die Anwesenheit / Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitglieds (Einvernehmen zwischen den Beiden vorausgesetzt) immer aus oder müssen zu §4,2 und §6,3 der SchwBVWO alle 3 Wahlvorstände unterschreiben? Ich befürchte, es ist der vollständige Wahlvorstand erforderlich.<br />
Man könnte es aber auch als beschlussfähiger Wahlvorstand verstehen, d.h. Einvernehmen von 2 Personen zu einem Beschluss - auch zu §4,2 und §6,3?</p>
<p>Nächste Woche wollen wir die Termine festlegen. Der Wahlkalender der Homepage ist absolut hilfreich.</p>
<p>Danke vorab<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23005</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23005</guid>
<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 12:14:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>Danke für Deine schnelle Rückmeldung, meine Zwischen-Info in aller Kürze:</p>
<p>&gt; Briefwahl haben wir bereits beschossen (wegen der räumlichen Entfernung)</p>
<p>&gt; dein Tipp zum Wahlkalender ist super (wie alle deine Antworten)</p>
<p>&gt; Kontakt zu den Landesämter hatte ich bereits nach dem ersten erfolglosen Wahlversuch, der vom Unternehmen nicht unterstützt wurde - und beim Antrag des Betriebsrats ging es auf einmal doch - Begründung für die Diskriminierung wurde nicht gegeben.</p>
<p>Wir sind ein outgesourcter (weltlicher) Dienstleistungsbereich mit 250 Kollegen/innen<br />
&gt; unsere (kirchliche) Konzernmutter hat in Summe ca. 12.000 Mitarbeiter<br />
&gt; dort gibt es eine G-SB-Vertretung und eine GMAV (die haben keine Zeit für uns)<br />
&gt; outgesourct = ausgegrenzt, isoliert, vergessen<br />
&gt; ver.di sagt Tarifflucht dazu - ich widerspreche da nicht<br />
&gt; ver.di sagt Umgehung der Mitbestimmung, wir haben noch eine weitere weltliche GmbH<br />
&gt; mit 400 Mitarbeiter ohne Betriebsrat und ohne SBV<br />
&gt; das Drittelbeteiligungsgesetz gilt bei 250 + 400 nicht, bei 650 schon<br />
&gt; es steht zukünftig noch eine spannende Frage im Raum, ob man entgegen SGB IX die weltlichen SB-Vertreter durch Kirchenrecht von der Gesamt-SBV ausgrenzen darf (Diskriminierung)  &gt;&gt; erst mal die Wahl unanfechtbar gewinnen ...</p>
<p>Hat dieser Schwerbehinderte zuvor der Weiterleitung einer Ablichtung des als vertraulich gekennzeichneten Schreibens an den &quot;Konzern&quot; zugestimmt? <br />
&gt; nein, der hat das Schreiben ausdrücklich als vertraulich an das BR-Mitglied gemailt, damit es nicht in falsche Hände kommt<br />
&gt; deinen Kommentar finde ich treffend<br />
&gt; wir brauchen jetzt zuerst eine SBV, noch mehr Baustelle schaffe ich nicht<br />
&gt; wird aber nicht vergessen<br />
&gt; was mich nur wundert, dass ver.di das Thema nicht in eigener Aktivität aufgreift<br />
&gt; ich sehe das mehr mit Blick auf StGB204 - Einfordern von Geheimnissen eines Amtsträgers durch einen Justitiar (der weiß, was rechtlich (nicht) zulässig ist)<br />
&gt; bevor ich gegen den Justitiar vorgehe, lasse ich mich von einem Anwalt beraten, das ist ein großes Rad und kann schnell ein Schuss ins Knie werden<br />
&gt; die nächste BR-Wahl ist nicht mehr weit, dann wird seine BR-Tätigkeit erledigen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22991</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22991</guid>
<pubDate>Sun, 17 Sep 2017 23:23:01 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Namensverzeichnis ist immer noch offen. Am Dienstag habe ich einen Termin deswegen mit dem SGB § 98 Beauftragten, wenn es dann nicht vorliegt, gibt es ein Einschreiben mit Frist.</p>
</blockquote><p>Hat denn Betriebsrat jetzt wenigstens nach über 5 ½ Monaten die komplette <strong>Anzeige</strong> für 2016 einschließlich (aller) Namensverzeichnis(se) für 2016 angefordert und <em>erhalten</em> vom AG laut <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/80.html">§ 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX</a>, oder hält ihn die Geschäftsführung mit den Verzeichnissen noch immer hin<strong>?</strong> Zu der Rechtslage vergleiche in Rot: &quot;<span style="color:#f00;">Zur Erinnerung</span> - § 80 (2) SGB IX&quot; auf diesem <a href="http://www.schwbv.de/index.html">Portal</a>.</p>
<blockquote><p>Im Herbst 2018 wird in einem Betrieb mit 5 Wahlberechtigten eine weitere SBV gewählt.</p>
</blockquote><p>Das kannst Du m.E. vergessen: Lass Dir das mal von Deinem Integrationsamt erklären, warum das so nicht geht, wenn Ihr 2017 eine SBV wählt, deren Wahl- und Vertretungsbezirk sich auf das Gesamtunternehmen erstreckt. Da würden sich ja diese zwei SBV-Bezirke überlappen, und das geht gar nicht.</p>
<blockquote><p>Wenn der Kollege Anfang Okt. seinen Urlaub nicht machen dürfte, schmeißt er den Wahlvorstand hin!</p>
</blockquote><p>Dann sollte der Wahlvorstand penibel darauf achten, die Wahl so zu legen, dass es keine Überschneidungen mit dem Urlaub gibt. Denn es gibt bestimmte Zeitpunkte, an denen es unerlässlich ist, dass der komplette Wahl­vor­stand präsent ist (z.B. <a href="https://www.integrationsaemter.de/druckversion/Anzahl-der-Stellvertreter-/291c1880i1p/index.html">Erörterung</a>: AG/BR; Aus­schrei­bung: Beschlüsse/Aushänge; <a href="https://www.integrationsaemter.de/files/11/Sitzungsniederschrift_Wahlvorstand_FOe.doc">Vorschläge</a>: Prüfung/Be­schlüsse; Bekanntmachung: Bewerber/Aushänge; Auszählung: Beschlüsse/Aushänge).</p>
<p>In jedem Fall sollte dieser SBV-Wahl­vor­stand sodann unbedingt eine generelle <a href="https://www.integrationsaemter.de/Bekanntgabe-der-Anschriften-der-Wahlberechtigten-/289c1763i1p/index.html">Briefwahl</a> anordnen: Denn das vereinfacht SBV-Wahl ungemein. Es gibt einen super &quot;<a href="https://www.integrationsaemter.de/wahlkalender/516c/index.html">Wahlkalender digital</a>&quot; mit rechtssicherer, elektronischer sowie vollautomatischer Berechnung sämtlicher Fristen und Termine für förmliche SBV-Wahlen. Da kannst Du dann verschiedene Wahltermine eingeben und jeweils schauen, ob es mit dem Urlaub passt. Kalender unter<br />
<a href="https://www.integrationsaemter.de/wahl">integrationsaemter.de/wahl</a></p>
<blockquote><p>Werde ich so tun - Problem: die Betriebe liegen im Zuständigkeitsbereich 2er verschiedener Landesämter - aber das kriege ich hin.</p>
</blockquote><p>Ich würde mich einfach an das Integrationsamt wenden, wo nach Deinem Eindruck der versiertere Beamte im Wahlrecht sitzt - oder beide zwecks &quot;Zweitmeinung&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<blockquote><p>Die Rechtsabteilung des Mutterkonzerns verlangt eine Kopie des Schreibens. Das Betriebsratsmitglied &quot;muss&quot; das Schreiben an die Rechtsabteilung aushändigen und tut es auch (das hat er schriftlich bestätigt).</p>
</blockquote><p>Hat dieser Schwerbehinderte zuvor der Weiterleitung einer Ablichtung des als vertraulich gekennzeichneten Schreibens an den &quot;Konzern&quot; zugestimmt<strong>?</strong> Wenn nein, dann ist das womöglich als <a href="https://dejure.org/gesetze/BetrVG/120.html">Vergehen</a> ein Fall für den Staatsanwalt, unter Umständen kommt natürlich auch <a href="https://dejure.org/gesetze/BetrVG/23.html">Amtsenthebung</a> dieses pflichtvergessenen BR-Mitglieds in Frage, da wohl eine grobe, of­fen­sicht­liche und mas­sive Amtspflichtverletzung. Das ist ein Thema jeder BR-Grundschulung, also Vorsatz <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<p>Kann mich mit Weiterleitung von an den BR gerichteten vertraulichen Schreiben nicht &quot;solidarisieren&quot;. Das halte ich grundsätzlich für unverantwortlich, skandalös bzw. strafbar. Vergleichbar Bruch des Beichtgeheimnisses sowie der Verschwiegenheit von Ärzten und Anwälten, also ein Fall des Strafrechts bzw. des schweren &quot;Par­tei­enverrats&quot; zum Nachteil eines Schwerbehinderten. M.E. sind solche <a href="https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-geheimhaltungs-und-verschwiegenheitspflicht/">Rechtsbrecher</a> grundsätzlich für ein Mandat als Betriebsrat &quot;charakterlich&quot; ungeeignet ...</p>
<blockquote><p>Die Situation im Gesamtkonzern</p>
</blockquote><p>Gehört denn die GmbH mit 250 Beschäftigten zu einem Konzern<strong>?</strong> Gibt es in diesem Konzern einen Konzern-BR bzw. eine Konzern-SBV nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/97.html">§ 97 SGB IX</a><strong>?</strong></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22989</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22989</guid>
<pubDate>Sun, 17 Sep 2017 19:10:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>Danke für Deine Antworten, ohne deine Hilfe wäre ich aufgeschmissen, auch wenn ich es nicht immer 1:1 umsetzten kann (liegt aber an mir).</p>
<p>Deine Antwort:<br />
&gt;&gt; Wir sind 10 SB-Wahlberechtigte im Unternehmen (GmbH), davon 5 in einem Betrieb (jeder<br />
&gt;&gt; Betrieb hat einen Prokuristen), die anderen SB sind über 2 weitere Betriebe verteilt.<br />
&gt;&gt; Sehe das weiter völlig anders: In der Annahme, dass das gesamte Unternehmen mit allen 250<br />
&gt;&gt; Beschäftigten in diese BR-Wahl einbezogen war und genau ein BR und nicht mehrere gewählt <br />
&gt;&gt; wurden, gibt es betriebsverfassungsrechtlich auch nur einen und nicht mehrere Betriebe im <br />
&gt;&gt; Unternehmen. Dies deshalb, weil die Wahl nicht angefochten und damit diese Struktur<br />
&gt;&gt; abgenickt wurde, also voll wirksam ist für laufende Amtsperiode bis Mai 2018.<br />
&gt;&gt; Vertretungsbezirk dieses BR ist folglich das komplette Unternehmen, oder?</p>
<p>Es ist kompliziert, wir haben beide Recht. Die Einzelbetriebe existieren so, wie ich es beschrieben habe (3 Sparten: Einkauf, IT, Medizintechnik mit je einem Prokuristen). Es wurde bei einer Erstwahl des BR vor 3 Jahren (aus der damaligen Unkenntnis heraus, vielleicht auch auf Wunsch der GF - ich weiß es nicht) nur ein (Gesamt-)Betriebsrat für alle 250 Kollegen gewählt und die Wahl wurde nicht angefochten. Das Wahlergebnis gilt also bis in das kommende Frühjahr.</p>
<p>Wenn ich Dich richtig verstanden habe (wahlrechtlich - Danke für die BAG-Klarstellung, und das wäre auch meine Wunschlösung), dürfen wir wegen des einen Betriebsrats für alle 250 Kollegen auch nur eine SBV und 2 Stellvertreter wählen (mehr Kandidaten haben wir nicht) - obwohl wir 3 eigenständige und räumlich entfernte Betriebe haben - das ist der Knackpunkt.</p>
<p>Wenn alles glatt läuft, wird es also etwa so verlaufen:<br />
&gt; SBV Erstwahl ca. Mitte Nov.2017 mit Wahlperiode bis 2022<br />
  &gt;&gt; dabei sind auch die SB-Kollegen in Betrieben mit nur 1-2 SB wahlberechtigt !!<br />
&gt; im Frühjahr 2018 werden 3 Betriebsräte und ein Gesamtbetriebsrat gewählt<br />
&gt; im Herbst 2018 wird in einem Betrieb mit 5 Wahlberechtigten eine weitere SBV gewählt</p>
<p>Deine Antwort:<br />
&gt;&gt; Soweit Du in diesem Punkt noch Zweifel haben solltest, solltest Du bitte diese<br />
&gt;&gt; evtl. sofort mit Integrationsamt klären, und dann hier darüber berichten. <br />
Werde ich so tun - Problem: die Betriebe liegen im Zuständigkeitsbereich 2er verschiedener Landesämter - aber das kriege ich hin.</p>
<p>Deine Nachfragen:<br />
&gt; Namensverzeichnis ist immer noch offen = ja<br />
  &gt;&gt; am Dienstag habe ich einen Termin deswegen mit dem SGB §98 Beauftragten, wenn es dann<br />
  &gt;&gt; nicht vorliegt, gibt es ein Einschreiben mit Frist.</p>
<p>Das mit der &quot;Urlaubssperre&quot; für den Wahlvorstand habe ich nicht verstanden. Wen der Kollegen Anfang Okt. seinen Urlaub nicht machen dürfte, schmeißt er den Wahlvorstand hin!</p>
<p><br />
Viele freundliche Grüße und herzlichen Dank<br />
Joachim</p>
<p>PS: gibt es eigentlich ein ähnlich gutes Forum für Betriebsräte?</p>
<p>Ich will mit der Frage hier nicht nerven und will in diesem Forum auch keine Antwort, aber &quot;nur zur Info&quot; trotzdem - weil es so grotesk ist und die Situation im Gesamtkonzern vermittelt:</p>
<p>Ein Betriebsratsmitglied (weltliche GmbH) wird (speziell als vertraulich gekennzeichnet) von einem SB (in Abwesenheit einer SBV- es gab keine Wahl) angeschrieben zu einem SBV-Sachverhalt. Dieser informiert die Geschäftsführung über den Inhalt, zuerst mündlich. Die Rechtsabteilung des kirchlichen Mutterkonzerns verlangt eine Kopie des Schreibens. Das Betriebsratsmitglied &quot;muss&quot; (warum sagt er nicht =&gt; seine Gewissensnot oder wegen Druck der Geschäftsführung) das Schreiben an die Rechtsabteilung aushändigen und tut es auch (das hat er schriftlich bestätigt). Der SB-Kollege wird abgemahnt. Die Erwiderung durch ver.di geht zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte.</p>
<p>Was ist jetzt bei uns los:<br />
&gt; das Vertrauen zwischen Belegschaft und Betriebsrat ist bei Kollegen angeknackst (die den Sachverhalt kennen), &quot;eine solche Weitergabe kann ja immer wieder passieren&quot;<br />
&gt; nach der Aufforderung zum Rücktritt an das betreffenden Betriebsratsmitglied solidarisiert sich der Vorsitzende und die Mehrheit des BR-Gremiums mit dem BR-Mitglied<br />
&gt; wir brauchen dringend eine SBV<br />
&gt; der Wahlantrag von 5 SB wird von der GF abgelehnt<br />
&gt; der BR unterstützt die Wahl und die GF stimmt dann doch zu</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22988</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22988</guid>
<pubDate>Sun, 17 Sep 2017 16:44:44 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ersatzmitglieder verpennt. Aber die 3 Wahlmänner halten zusammen, das wird schon klappen.</p>
</blockquote><p>Das ist nicht der Punkt! Denn das heißt dann faktisch &quot;Urlaubssperre&quot; für alle Mitglieder des Wahlvorstands und keiner darf erkranken, da sonst <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22842">manövrierunfähig</a>, weil kein Ersatz für den Notfall! Also warm anziehen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
     </p>
<blockquote><p>Wir sind 10 Wahlberechtigte im Unternehmen (GmbH), davon 5 in einem Betrieb (jeder hat Prokuristen), die anderen sind über 2 weitere Betriebe verteilt.</p>
</blockquote><p>Sehe das weiter völlig anders: In der Annahme, dass das gesamte Unternehmen mit allen 250 Beschäftigten in diese BR-Wahl einbezogen war und genau ein BR und nicht mehrere gewählt wurden, gibt es be­triebs­ver­fas­sungs­recht­li­ch auch nur einen und nicht mehrere Betriebe im Unternehmen. Dies deshalb, weil die Wahl nicht angefochten und damit diese Struktur abgenickt wurde, also voll wirksam ist für laufende Amtsperiode bis Mai 2018. <em>Vertretungsbezirk</em> dieses BR ist folglich das komplette Unternehmen, oder<strong>?</strong></p>
<p>Das Unternehmen bestünde daher be­triebs­ver­fas­sungs­recht­li­ch nur aus einem <span style="color:#c00;">fiktiven</span> Betrieb, so dass der Betriebsrat für das gesamte Unternehmen zuständig ist. Und das gilt dann natürlich ebenso für anstehende SBV-Wahl! Das hat u.a. schon <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22625">albarracin</a> so geschrieben, so wie ich ihn verstanden habe. Soweit Du in diesem Punkt noch welche Zweifel haben solltest, solltest Du bitte diese evtl. sofort mit Integrationsamt klären, und dann hier darüber berichten. Wer ist denn eigentlich damals auf die &quot;glorreiche&quot; <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22622">Idee</a> gekommen, hier einen unternehmenseinheitlichen &quot;örtlichen&quot; Betriebsrat für einen womöglich in Wirklichkeit gar nicht existierenden unternehmensweiten Betrieb zu bilden mit mehreren Prokuristen<strong>?</strong> Die Geschäftsführung oder Gewerkschaft oder wer<strong>?</strong> Wem soll diese <em>&quot;Fiktion&quot;</em> nützen<strong>?</strong></p>
<blockquote><p>Können wir es uns einfach machen und uns an die Struktur des BR anlehnen, d.h. wir wählen &quot;nur&quot; eine SBV für das Unternehmen und nicht pro Betrieb?</p>
</blockquote><p>Nicht nur können, sondern müssen: Deine Formulierung &quot;pro Betrieb&quot; führt in die Irre, weil es wahlrechtlich hier nur einen gibt. Siehe zum Beispiel oben und unten und zur Erinnerung nochmals <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22629">hier</a> mit BAG-Klarstellung!<br />
       </p>
<blockquote><p>Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe zuständigen Integrationsamt.</p>
</blockquote><p>Wozu<strong>?</strong> Integrationsamt dürfte schreiben, dass es nichts zum Zusammenfassen gibt, weil Unternehmen be­triebs­ver­fas­sungs­recht­li­ch nur einen Betrieb hat: Das ginge logisch nur, wenn es mindestens zwei Betriebe gäbe.</p>
<p><strong>NB:</strong> Unter anderm die gezielten <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22630">Fragen</a> vom 8.7.2017 betreffend <strong>Namensverzeichnis(sen)</strong> sind immer noch offen<strong>?</strong> Das sollte sich über BR oder InA rasch klären lassen und würde schnellen Durchblick verschaffen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22984</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22984</guid>
<pubDate>Sat, 16 Sep 2017 05:30:36 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Cebulon,</p>
<p>entschuldige bitte, wenn ich eine Frage stelle, die vielleicht schon beantwortet wurde. Manchmal ist das in einem anderen Zusammenhang nicht mehr in meinem Gedächtnis. Ich mache das neben der normalen Arbeit, eine Freistellung wird es nicht geben.</p>
<p>Ersatzmitglieder habe ich verpennt. Aber die 3 Wahlmänner halten zusammen, das wird schon klappen.</p>
<p>Wie gehe ich denn mit den Betrieben um, in denen nur 1-2 Wahlberechtigte sind?<br />
&gt; Frage verstehe ich nicht! Geht das präziser? - schreibst Du.<br />
&gt;&gt;&gt; wir sind ca. 10 Wahlberechtigte im Unternehmen (GmbH)<br />
&gt;&gt;&gt; davon 5 in einem Betrieb (jeder Betrieb hat einen eigenen Prokuristen)<br />
&gt;&gt;&gt; die anderen sind über 2 weitere Betriebe verteilt<br />
&gt;&gt;&gt; alle arbeiten in verschiedenen Betriebsstätten<br />
&gt;&gt;&gt; in teils über 50km Entfernung von Ihrem Betriebssitz</p>
<p><br />
Deine Aussage &quot;Die Feststellung, wer von denen das aktive Wahlrecht hat nach § 94 Abs. 2 SGB IX, ist dann allein wahlordnungsrechtliche Aufgabe des Wahlvorstands und nicht die des Arbeitgebers! &quot;</p>
<p>verstehe ich jetzt nicht. Im §94 steht doch &quot;können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben zusammengefasst werden; ... über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe zuständigen Integrationsamt&quot;.</p>
<p>Wenn der Arbeitgeber also Betriebe zusammenfassen kann - oder jetzt angenommen nicht zusammenfasst (weil er es kann und nicht muss), dann ist in einem weit entfernten Betrieb evtl. ein Kollege ohne Wahlberechtigung / Vertretung?</p>
<p><br />
Heute Mittag habe ich die folgende Frage an einer anderen Stelle im Thread formuliert, das überschneidet sich mit dem hier:<br />
&gt; wie kann ich die Angaben des Arbeitgebers prüfen, wenn mir die Liste der Wahlberechtigten übergeben wird?<br />
&gt;&gt; wir haben die Betriebsnummer im Sozialversicherungsnachweis verglichen<br />
&gt;&gt; ist die gleiche Betriebsnummer im Sozialversicherungsnachweis Beweis genug?<br />
&gt;&gt; im schlimmsten Fall wären wirklich nur 5 Kollegen mit der gleicher Betriebsnummer wahlberechtigt!</p>
<p>Können wir es uns einfach machen und uns an die Struktur des Betriebsrats anlehnen, d.h. wir wählen &quot;nur&quot; eine SBV für das Unternehmen und nicht einen pro Betrieb?</p>
<p>Danke vorab für Deine Antwort<br />
Joachim</p>
<p><br />
<strong><span style="color:#33f;">Zu unserer Unternehmensstruktur, wir sind</span></strong><br />
&gt; ein Unternehmen = GmbH mit 250 Mitarbeiter<br />
&gt; 3 Betriebe mit 3 Prokuristen an 3 räumlich weit entfernten Standorten<br />
&gt; sehr viele Betriebsstätten<br />
<span style="color:#33f;"><strong>Wir haben</strong></span><br />
&gt; einen Betriebsrat für das Unternehmen (sonst keinen weiteren in einem Betrieb)<br />
&gt; 2 Geschäftsführer am Unternehmenssitz, dort ist weder ein Prokurist noch ein Wahlberechtigter zur SBV</p>
<p><br />
SGB IX §94: Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, <span style="color:#33f;"><strong>können </strong></span>für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. <span style="color:#33f;"><strong>Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen Integrationsamt.</strong></span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22982</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22982</guid>
<pubDate>Sat, 16 Sep 2017 00:38:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Unter §94 im SGB IX ist die fragliche Zuordnung ausgeführt (am Ende eingefügt).<br />
Die erste Antwort des Arbeitgebers zur Ablehnung der Wahl relativiert sich dadurch, die Zuordnung erfolgt durch den Arbeitgeber.</p>
<p>Ich bin jetzt Vorsitzender des Wahlvorstands, die Liste der Wahlberechtigten wurde mir noch nicht übergeben. Wir haben vermutlich ca. 10 Wahlberechtigte, davon 5 (knapp drin ist auch drin) in einem Betrieb und die anderen in anderen Betrieben.</p>
<p>Diese ca. 10 Wahlberechtigten sind an 9 unterschiedlichen Standorten, in teils über 50km Entfernung ! (Mindestentfernung zwischen den Standorten 5km, im Radius 30km sind die obigen 5 Wahlberechtigten in verschiedenen Betriebsstätten).</p>
<p><span style="color:#36f;"><strong>Meine Frage: wie kann ich die Angaben des Arbeitgebers prüfen, wenn mir die Liste der Wahlberechtigten übergeben wird?</strong></span><br />
Im schlimmsten Fall wären wirklich nur 5 Kollegen wahlberechtigt!</p>
<p><br />
<span style="color:#36f;"><strong>SGB IX § 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung</strong></span><br />
(1) In Betrieben und Dienststellen, <strong>in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen</strong> nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt. <br />
Ferner wählen bei Gerichten, denen mindestens fünf schwerbehinderte Richter oder Richterinnen angehören, diese einen Richter oder eine Richterin zu ihrer Schwerbehindertenvertretung. Satz 2 gilt entsprechend für Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen, soweit für sie eine besondere Personalvertretung gebildet wird.<br />
Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, <strong><span style="color:#36f;">können </span></strong>für die Wahl <strong>mit räumlich nahe liegenden Betrieben</strong> des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung <span style="color:#36f;"><strong>zusammengefasst werden</strong></span>; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden. <strong><span style="color:#36f;">Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Betriebe oder Dienststellen einschließlich Gerichten zuständigen Integrationsamt.</span></strong></p>
<p>(2) Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22981</link>
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<pubDate>Fri, 15 Sep 2017 13:29:06 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Entgegen meiner Befürchtung (keine 3 zu schaffen) hatten wir sogar 5 Kandidaten.</p>
</blockquote><p>Super! Habt Ihr (hoffentlich) auch zwei <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22842">Ersatzmitglieder</a> für den Wahlvorstand gewählt?</p>
<blockquote><p>Ich bin jetzt Vorsitzender und habe Geschäftsführung schriftlich um die Liste der Wahlberechtigten gebeten - seit 20 Tagen ohne Antwort.</p>
</blockquote><p>Mit Fristsetzung? Wenn nein, dann Erinnerung an die Liste aller sbM und Gleichgestellten - mit Fristsetzung: Anzufordern also nicht Liste der Wahlberechtigten, sondern besser aktuelle Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Die Feststellung, wer von denen das aktive Wahlrecht hat nach <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/94.html">§ 94 Abs. 2 SGB IX</a>, ist dann allein wahlordnungsrechtliche Aufgabe des Wahlvorstands und nicht die des Arbeitgebers! Eine zweiseitige Entscheidungstabelle dazu gibts z.B. in der Wahlbroschüre, S. 30/31, mit Erläuterungen, S. 12-16. Sind die denn alle in Urlaub? Die Sommerferien sind doch dort längst vorbei, oder?</p>
<blockquote><p>Wie gehe ich denn mit den <span style="color:#c00;">Betrieben</span> um, in denen nur 1-2 Wahlberechtigte sind?</p>
</blockquote><p><strong>Frage verstehe ich nicht! Geht das präziser?</strong></p>
<p>Lasse Dir evtl. mal vom Betriebsrat den elementaren betriebsverfassungsrechtlichen Unterschied jew. von <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22630">Betriebsstätte</a> und <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22623">Betrieb</a> und <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22622">Unternehmen</a> (GmbH) erklären. Ohne dieses Basiswissen geht das nicht: Du drehst Dich sonst u.U. im Kreis und machst Dir wirklich völlig unnötige Gedanken, was ich aus den teils schon früher mehrfach <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22629">beantworteten</a> Fragen schließe. Wenn Du insoweit bei Fragen Grundbegriffe aus dem BetrVG mal so und mal so verwendest, dann provoziert Du u.U. unklare bzw. falsche Antworten. Und wenn der AG dann wieder mal irreführend von Betrieben statt <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22627">Betriebsteilen</a> oder Betriebsstätten redet, lass Dich davon nicht in die Irre führen.</p>
<p>Gruß<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22916</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22916</guid>
<pubDate>Sat, 02 Sep 2017 18:02:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für Eure wertvolle Hilfe, der erste wichtige Schritt ist geschafft, wir haben einen Wahlvorstand. Entgegen meiner Befürchtung (keine 3 zu schaffen) hatten wir sogar 5 Kandidaten.<br />
Ich bin jetzt Vorsitzender des Wahlvorstands und habe die Geschäftsführung schriftlich um die Liste der Wahlberechtigten gebeten sowie um einen Termin zur Erörterung bzgl. Anzahl der zukünftigen Stellvertreter - seit 20 Tagen ohne Antwort.</p>
<p>Dazu meine Fragen:</p>
<p>1. Kann die Erörterung gemäß Wahlordnung auch schriftlich (per Mail) erfolgen, wenn kein Termin angeboten wird?</p>
<p>Der Arbeitgeber hatte es im Frühjahr abgelehnt, die Wahl zu unterstützen und dies später dann korrigiert. Sein damaliges Argument &quot;die Wahlberechtigten sind über viele Betriebe verteilt und jeder einzelne Betrieb erfüllt nicht die Wahlvoraussetzungen&quot; - das stimmt für 2-3 Betriebe, aber nicht (in Summe) für alle.</p>
<p>2. Wie gehe ich denn mit den Betrieben um, in denen nur 1-2 Wahlberechtigte sind?<br />
Die Wahlberechtigten können ja einem anderen Betrieb zugeordnet werden. Ist es egal zu welchem Betrieb die Zuordnung erfolgt, dem räumlich nächsten oder dem am Unternehmenssitz - gibt es da Handlungsvorgaben? 7 von 9 haben ihren Dienstsitz im Saarland, einer jenseits von Koblenz, einer an der Mosel und keiner am Unternehmenssitz.</p>
<p>Wir haben ca. 250 Mitarbeiter und ca. 9 Wahlberechtigte zur SBV in ca. 4 Betrieben. Ein Betrieb hat 5 Wahlberechtigte, diese wiederum haben Ihren Dienstsitz an 4 verschiedenen Standorten. Wenn die Zuordnung vollkommen frei wäre, könnten dann (theoretisch) sogar mehrere SBV gewählt werden?<br />
In der Praxis stelle ich es mir eher so vor, dass es einen SBV und je grossem Betrieb, d.h. 2-3 Stellverteter geben soll.</p>
<p>Danke vorab und freundliche Grüße<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22915</link>
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<pubDate>Sat, 02 Sep 2017 16:08:00 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>1. Wieviele Kollegen müssen sich mindestens bereit erklären, sich als Wahlvorstand wählen zu lassen? Im SGB IX finde ich dazu nichts, äquivalent zum BetrVG müssten es drei sein, ist das richtig?</p>
</blockquote><p>Finde dort auch nichts, aber in § 1 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 1 SchwbVWO. Danach sind genau drei Beschäftigte erforderlich, es sollten aber zusätzlich möglichst zwei bis drei <a href="https://www.integrationsaemter.de/files/11/Bestellung_des_Wahlvorstandes_FOe.doc">Ersatzmitglieder</a> gewählt werden, falls jemand kurzfristig ausfällt, was jederzeit vorkommen kann. Ich würde jedenfalls keine Wahlen ohne mindestens zwei Ersatzmitglieder riskieren, insbesondere nicht bei Erstwahlen wie hier. Ist in <a href="https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c6529i1p/index.html">Wahlbroschüre</a>, die Du bzw. der Wahlvorstand dann intensiv &quot;durchackern&quot; solltet, beschrieben auf Seite 33/34, 75). Stimme da WoBi voll zu! </p>
<p>Übrigens: Auf der BIH-Website gibt's einen <a href="https://www.integrationsaemter.de/SBV-Wahlen-Kurs-Online/74c/index.html">Wahlkurs</a> online und einen sehr bewährten <a href="https://www.integrationsaemter.de/wahlkalender/516c/index.html">Wahlkalender</a> digital für förmliche SBV-Wahl, der Fristen automatisch und rechtssicher berechnet, beides unbedingt emp­feh­lens­werte Arbeitshilfen für den Wahlvorstand <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22842</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22842</guid>
<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 15:12:32 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Joachim,</p>
<p>sorry für den &quot;halbfalschen&quot; Vornamen zuvor.  <br />
Nochmal deutlicher bezüglich meines Hinweises zur Wahl von Ersatzwahlvorständen in der Wahlversammlung. Drei Personen im Wahlvorstand sind für die anstehenden Aktivitäten des Wahlvorstandes immer erforderlich. Sollte eine/zwei oder gar drei Personen ausfallen, wäre keine Abstimmung möglich und z.B. ein Wahlausschreiben könnte nicht veröffentlicht werden. <br />
(Die Vertretungsregelung kann der Wahlvorstand selbst festlegen, ob z.B. <em>persönliche Vertretung </em> oder <strong>Reihenfolge der Vertretung</strong>. Auch wer den gewählten Vorsitzenden vertritt. Wichtig: Dies im ersten Sitzungsprotokoll festhalten.)</p>
<p>Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber auf derartige Formfehler intensiv achtet. Und an fehlenden Personen im Wahlvorstand sollte die lange angestrebte Wahl nicht scheitern!</p>
<p>Zusätzlich ein Hinweis für die BR-KollegInnen im Wahlvorstand. Die Wahl einer SBV und deren Stellvertreter unterscheidet sich von der Betriebsratswahl. Es sind z.B. zwei getrennte Wahlvorgänge für die Vertrauensperson und die Stellvertreter erforderlich. Die bereits vorgeschlagene Wahlbroschüre bitte genau lesen und anwenden. Die Zeit habt der Wahlvorstand, denn ihr habt nicht hunderte Briefwahlunterlagen zu bewältigen. Ggf. eine separate Schulungsmaßnahme im Wahlvorstand beschließen. </p>
<p>Viel Erfolg bei der Wahl und eine gute Auswahl an KandidatInnen. Mögen die Wahlberechtigten eine gute Wahl treffen. Es ist ihre zukünftige Interessensvertretung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22840</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22840</guid>
<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 14:49:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Wolfgang,</p>
<p>Deine Antwort passt.<br />
Ich habe eine feste Zusage für den Wahlvorstand und der 3.Kollege (neben mir selbst) kann dann aus dem Betriebsrat dazukommen.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22838</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22838</guid>
<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 10:33:12 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>J.61</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>danke für den Hinweis, hatte ich überlesen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22835</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22835</guid>
<pubDate>Tue, 15 Aug 2017 10:57:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Erstwahl eines SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren</p>
</blockquote><p>
Hallo, vereinfachte Wahlen gibt es hier nicht nach <a href="https://www.talentplus.de/lexikon/index.html?infobox=%2Finfobox1.html&amp;serviceCounter=1&amp;detailCounter=0&amp;connectdb=rechtsgrundlagen_result&amp;wsdb=REC&amp;intlink=true&amp;paragraph=SchwbVWO%20%C2%A7%2020%20*">§ 20 SchwbVWO</a>. Hier sind förmliche Wahlen angesagt mit Wahlvorstand, da Betriebsstätten über <a href="http://www.schwbv.de/forum/?id=22479">100 km</a> entfernt.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22834</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22834</guid>
<pubDate>Mon, 14 Aug 2017 21:25:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
</channel>
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