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<title>Forum für die SBV - Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sachse,</p>
<p>ich persönlich würde den Hinweis auf die Gleitzeit weglassen. Warum auf was Hinweisen, was klar ist und ggf. &quot;schlafende Hunde&quot; wecken.  Ist wie einen &quot;Tequila Sunrise&quot; ohne Rum zu bestellen.  <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Vorschlag:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ab sofort nehme ich die gesetzliche Regelung nach § 207 SGB IX für schwerbehinderte Menschen in Anspruch.<br />
Ich bitte dies zukünftig zu berücksichtigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 21 Jun 2019 06:56:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich nochmal, hab doch noch eine Frage.<br />
Der Kollege wird wohl denAntrag stellen, könnte man es sinngemäß so machen?</p>
<p><em>Sehr geehrte...., laut § 207 SGB IX möchte ich ab dem (Datum) freigestellt werden. Ich weiße aber expizit darauf hin das davon die Gleitzeitregelung lt. BV nicht betroffen ist/sein darf.<em></em></em></p>
<p><em><em>Könnten wir das so machen, oder sollte der MA es über uns dem BR dem AG mitteilen?</em></em></p>
<p><em><em>sachse</em></em></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 20 Jun 2019 10:04:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sachse</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wobi,<br />
ok, danke, das war sehr gut erklärt. Ich werde das erstmal mit dem MA besprechen. Aber ich denke es sieht ganz gut für Ihn aus und wir haben gute Argumente gegenüber dem AG.<br />
Sollte es soweit sein und ich/wir haben noch Fragen, melde ich mich nochmal.</p>
<p>sachse</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26125</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jun 2019 09:33:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sachse</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sachse,</p>
<p>die abgeschlossene Regelung zur Altersteilzeit wird derzeit nicht berührt, denn die „aktive“ Phase beginnt erst in zwei Jahren.</p>
<p>Wie von mir beschrieben ist hier zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu unterscheiden. Die Zeit zwischen 7:42 und 8:00 Stunden pro Tag sind „Über-(stunden)-minuten“. Erst nach 8:00 Stunden würde Mehrarbeit beginnen. Soweit die gesetzliche Regelung nach dem ArbZG. Bei dir gelten abweichend und ergänzend die Regelungen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und der jeweiligen Ausprägung TvöD-x und die dort beschriebenen Ausgleichszeiträume, … .</p>
<p>Bei Anwendung von § 207 SGB IX kann der Arbeitgeber keine Mehrarbeit von dem schwerbehinderten Menschen abverlangen, also im Sinne es muss Mehrarbeit geleistet werden. Der schwerbehinderte Mensch ist nicht verpflichtet angeordnete Mehrarbeit zu leisten, er kann also „Nein“ sagen, ohne dass ihm deshalb Nachteile entstehen dürfen. Das besagt aber nicht, dass der schwerbehinderte Mensch keine Mehrarbeit durchführen kann. Ich gehe sogar soweit, dass wenn der Arbeitgeber z.B. für die ganze Abteilung Mehrarbeit beantragt und nach Genehmigung anordnet und dabei die/den schwerbehinderten Menschen generell von Mehrarbeit im Vorfeld der Beantragung bereits ausschließt, hier eine Benachteiligung nach dem AGG vorliegen würde.</p>
<p>Die zu leistende Arbeitsinhalte ist so zu planen, dass die geforderte Arbeitsleistung bei angemessener Anspannung der geistigen und körperlichen Kräfte auf Dauer ohne Gefährdung der Gesundheit in der normalen Arbeitszeit zu leisten ist. Denn grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer nur verpflichtet, eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte zu erbringen. Dies gilt auch für Dienstreisen. Wenn hier bereits die normale Arbeitszeit bei der Vorplanung oder sogar die Höchstarbeitszeit nach dem ArbZG überschritten werden, liegt hier ein Fehler in der Arbeitszuteilung/Aufgabenplanung vor. Bei Berücksichtigung von bekannten Einflussfaktoren in die Planung und „unvorhersehbare“ Ereignisse liegt die Entscheidung bei dem Reisenden und die dafür vorgesehenen Regelungen z.B. weitere Übernachtung. Hier hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen und kann sich nicht auf den (wiederkehrenden) „Notfall“ berufen.<br />
Ein genereller Ausschluss von Dienstreisen für schwerbehinderte Beschäftigte wäre eine Benachteiligung im Sinne des AGG.</p>
<p>Die Zeiterfassung und die Gleitzeitvereinbarung sind betriebliche Regelungen. Hier werde Zeiten erfasst, die vorrangig bei Positivstand zu einem Freizeitausgleich führen sollen. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass geleistete Arbeit zu vergüten ist. Es sind „Über-(stunden)-minuten“ und keine angeordnete Mehrarbeit. Aber Zeit = Geld.<br />
Die vermutete Ableitung von dir bezüglich der Inanspruchnahme der gesetzlichen Regelung nach § 207 SGB IX und der Gleitzeiterfassung wäre eine verbotene Maßregelung des schwerbehinderten Arbeitnehmers. Hier wären die betrieblichen Interessensvertreter zum Einschreiten gefordert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26124</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jun 2019 09:09:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>danke für die Antworten, im großen und ganzen ist erstmal die Frage beantwortet, bezüglich Gleitzeit:  Wenn es BVs gibt, dann kann der MA auch nicht davon ausgeschlossen werden. <br />
Ich glaube aber, das ich mich nicht richtig ausgedrückt habe bezüglich der Arbeitszeit.<br />
Der MA hat zwar einen Altersteilzeitvertrag, welcher aber erst mit der Aktivphase in zwei Jahren beginnt, diese geht vierJahre (Vollzeit) und dann vier Jahre passiv (Freistellung).<br />
Im Moment arbeitet er auch noch die normale Arbeitszeit, also bei uns 7,42h + Pause.<br />
Die Dienstreisen sollen auch nicht ausgeschlossen werden, sollte er den Antrag stellen.<br />
Wir haben nur bedenken wie das geregelt werden könnte. Da bei uns auch die Reisezeit zur Arbeitszeit gehört, kann es doch passieren, das aufgrund von Verkehrseinschränkungen ob gleich welcher Art (Bahn/Flug/PKW) die Arbeitszeit erheblich überschritten wird.<br />
Dann ist es bei uns auch so, das wir ein elektronisches Zeitsystem haben. Im Normalfall bucht man sich ein und aus. Man kann aber auch händig nachtragen. Das alles wird gespeichert und die anfallenden Mehrminuten/Stunden werden in einer Spalte angezeigt. Diese kann man zum Ausgleichen bei Gleitzeit verwenden. Sollte Überstunden anfallen, sind diese vorher von der Führungskraft zu beantragen und sich u.a. vom BR genehmigen zu lassen.<br />
Ich sehe aber das Problemchen, das wenn der MA keine Mehrarbeit mehr machen möchte, der AG sagt, auch die ab und zu vorkommenden  &quot;Mehrminuten/Stunden&quot; an einem normalen Arbeitstag stehen im Widerspruch zur Ablehnung von Mehrarbeit.</p>
<p>sachse</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26122</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jun 2019 07:57:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sachse</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sachse,</p>
<p>Mehrarbeit und Überstunden werden oft als gleich gesehen. Gemeinsam ist, dass mehr gearbeitet wird, als vereinbart ist. Die genaue Unterscheidung liegt in der zeitlichen Lage, wann die Arbeitsleistung erbracht wird. </p>
<p>Im groben Allgemeinen: Wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, liegen Überstunden vor. Wenn nach einem 8-Stunden-Arbeitstag weitere Arbeitsleistungen bis zur Höchstgrenze nach dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html">Arbeitszeitgesetz</a> angeordnet sind, liegt Mehrarbeit vor.<br />
Wobei der öffentliche Dienst seine eigene Definition im <a href="https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tvoed">TVöD</a> zu den Begrifflichkeiten und den Zuschlägen (§ 6-8) hat.</p>
<p>Ein schwerbehinderter Mensch kann auf eigenes Verlangen von der Ableistung von Mehrarbeit nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__207.html">§ 207 SGB IX</a> sich freistellen lassen. Im <a href="http://www.prinz.law/urteile/BAG_5_AZR_642-88">Urteil vom 08.11.1989, Aktenzeichen: 5 AZR 642/88 hat das BAG</a> hierzu eine Definition versucht. Hier sehe ich ein Problem bei schwerbehinderten Menschen, die z.B. wegen ihrer Behinderung in Teilzeit arbeiten. Mehrarbeit müsste hier bereits beim Überschreiten der individuell vereinbarten Arbeitszeit beginnen. </p>
<p>Gleitzeit ist eine Vereinbarung/Regelung zur zeitlichen Flexibilisierung der Arbeitsleistungserbringung. Es soll dem Arbeitnehmer ermöglichen die Erbringung seiner Arbeitsleistung mit seinen privaten Bedürfnissen in „Einklang“ zu bringen. Z.B. Kind zur Krippe/Kindergarten/Schule bringen oder dem Stau ausweichen.</p>
<p>Ein Gleitzeitkonto ist aber kein „verstecktes“ (zuschlagsfreies) Mehrarbeitskonto. Noch kann mittels Gleitzeit z.B. die Mitbestimmung von BR/PR zur Anordnung von Mehrarbeit ausgehebelt werden. Wenn Mehrarbeit angeordnet wird, ist diese auch zu vergüten und zuvor zu genehmigen.</p>
<p>Und Teilzeitkräfte sind nicht die Auftragsspritzenreserve, um den Personalstand „schlank“ zu halten. Dies vor allem, wenn schwerbehinderte Menschen aus behinderungsbedingten Gründen nur noch Teilzeit, bei reduziertem Einkommen, arbeiten können.<br />
Bitte nicht alles in „Ein-Topf“ werfen.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> und verrühren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26117</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26117</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jun 2019 19:10:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eine Mitteilung (kein Antrag) an den AN nach § 207 SGB IX darf nicht dazu führen, daß der betroffene AN keine Gleitzeit mehr im Rahmen geltender Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen in Ansprüch nehmen kann. Dies wäre eine unzulässige Diskriminierung.</p>
<p>Allerdings sollte sich der AN doch genau überlegen, was er will. Denn bestimmte Teilbereiche der Arbeit wie zB Dienstreisen von der Erklärung auszunehmen, dürfte mE nicht durch den § 207 gedeckt sein, der eben nur den 8-Stunden-Tag als starres Zeitmuster kennt.</p>
<p>Sofern es um eine individualisierte Regelung geht, wäre hierfür aus meiner Sicht empfehlenswert, ein Vorgehen nach § 164 Abs. 5 SGB IX zu prüfen - vor allem da der betroffene AN ja eh' schon TZ arbeitet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26114</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26114</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jun 2019 11:44:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zu Ablehnung Mehrarbeit / BV Gleitzeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
ich habe die Suchfunktion benutzt und zwar ein ähnliches Thema gefunden &gt; <a href="index.php?id=16197" class="internal">https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16197</a> , hätte aber noch Fragen dazu.</p>
<p><br />
Also, ein MA (70%) schbesch. trägt sich mit dem Gedanken den Antrag zu stellen, das er keine Mehrarbeit mehr machen möcht. Er ist fast 25J in der Fa.(öfftl Dienst) und 54J. Er hat die ganzen Jahre immer seinen &quot;Mann&quot; gestanden, Dienstreisen unternommen, Rufbereitschaft gemacht usw. Nun will er doch etwas kürzer treten, ein Altersteilzeit Vertrag ist auch schon vereinbart. Wenn er den Antrag stellt, kann er dann aus der Gleitzeitregelung fallen? Bei uns gibt es zwei BVs, eine im Manteltarifvertrag und die andere örtliche, d.h. für die jeweilige Niederlassung.<br />
Zu ca.80% ist er an seinem Arbeitsplatz in der NL und arbeitet da immer bißchen längen, ab und an auch mal 2h um dann Freitags im Rahmen der Kernzeit pkt. Schluß machen zu können, auch weil sein Anfahrtsweg ziemlich lang ist.<br />
Es bleiben aber doch immer mal Stunden übrig, die er auf dem Mehrarbeitskonto ansammelt und dann auch mal einen ganzen Tag frei nimmt. Vor allem nach einer DR, wo er zwei/drei Tage unterwegs ist. <br />
Würde es da Schwierigkeiten geben, wen er den Antrag stellt? Bis jetzt ist er auch nur an uns herangetreten um sich zu informieren, damit er nicht falsches unternimmt. Was passiert mit den DR, diese gehen meistens über die normale Arbeitszeit hinaus? Ach ja bei uns ist (noch) Reisezei auch Arbeitszeit.</p>
<p>Danke schonmal im vorraus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26113</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26113</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jun 2019 11:30:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sachse</dc:creator>
</item>
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