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<title>Forum für die SBV - Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte,</p>
<p>die Voraussetzungen für BEM (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html">§ 167 Abs. 2 SGB IX</a>) sind eine oder mehrere Erkrankungen innerhalb von 12 Monate mit mehr als 42 Kalendertage. Der Arbeitgeber hat mit der &quot;zuständigen Interessenvertretung im Sinne des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__176.html">§ 176</a>&quot;, hier also PR und bei schwerbehinderten / gleichgestellten Beschäftigten zusätzlich mit der SBV unter Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen zu klären.</p>
<p>Die Auswirkungen einer Erkrankung können eine Behinderung darstellen, aber die Erkrankung selbst muss nicht eine Behinderung sein. Deshalb der Verweis auf die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html">VersMedV</a>.<br />
Die SBV ist für schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte Beschäftigte zuständig.</p>
<p>Die Berücksichtigung der Möglichkeit einer Schwerbehinderung / Gleichstellung bei laufendem Antragsverfahren oder bekannter / erkennbarer offensichtlicher Schwerbehinderung ist im 3. Satz berücksichtigt. Wenn es über diesen Randbereich hinausgeht, liegt keine Zuständigkeit der SBV vor und damit keine Möglichkeit zur Einbeziehung dieser Person in die Vorprüfung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html">§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX</a>.<br />
Der Arbeitgeber kann nicht &quot;geoutete&quot;, möglicherweise sogar der Interessensvertretung unbekannte, schwerbehinderte Beschäftigter, in die Vorprüfung nicht mit einbeziehen. Der Arbeitgeber kennt die Personen aus dem Verzeichnis nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html">§ 163 Abs. 1 SGB IX</a>.<br />
Es ist eine gesetzliche Regelung zur Förderung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen und zum Ausgleich von Nachteilen.</p>
<p>Diese Aufgabengrenze der SBV ist zu beachten, selbst wenn ich im Rahmen der Prävention zur Vermeidung von Behinderungen z.B. durch Manifestierung von (chronischer) Erkrankung ein weiteres Tätigkeitsfeld der SBV sehe. Denn (Schwer-)Behinderung ist kein erstrebenswerter Lebenszustand. Besonders, wenn diese auf schlechte Arbeitsbedingungen resultiert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28055</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 06:37:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo garda,</p>
<p>es kann die Vorprüfung nach § 164 Abs. 1 SGB IX auch in der Art und Weise durchgeführt werden, dass beim Beschäftigte Y bei jeder neuen / freiwerdenden Stelle jedes Mal festgestellt wird, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsaufgabe wegen fehlenden AL 1 nicht vorliegen und Herr Y deshalb nicht geeignet ist / nicht in die Auswahl kommt /&quot;aus dem Rennen&quot; ist. Oder die SBV sich dafür einsetzt, wenn bei Herrn Y das Interesse an einer beruflichen Entwicklung besteht, dass Herr Y die dafür erforderliche Weiterbildung ermöglicht wird.</p>
<p>Der Arbeitgeber würde seiner Verpflichtung nach § 165 Abs. 1 SGB IX im grinsten Umfang nachkommen. Aber kommen so die SBV und der PR ihren gesetzlichen Aufgaben nach?<br />
Der schwerbehinderte Kollege hat bei der Erprobung &quot;Verbesserungsbedarf&quot; aufgezeigt und ist für diese Stelle nicht (so gut) &quot;geeignet&quot;. Dieser &quot;Verbesserungsbedarf&quot; sollte beseitigt werden, um die Chancen in Zukunft zu verbessern. Dies sehe ich als eine der Aufgaben der Interessensvertretungen, die aus der zwingenden Beteiligung nach § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX erfolgt.</p>
</blockquote><p>Hallo Wolfgang<br />
nach meiner Ansicht muss dies </p>
<p>***Bei der ersten Person läuft die BEM Maßnahme langsam aus und er müsste zurück auf eine Springerstelle, dort ist zu befürchten das die Anforderungen wieder zu gesundheitlichen Problemen führen könnten. ****<br />
aber auch sehr strak bei einer Entscheidung mit berücksichtigt werden.<br />
VG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28054</link>
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<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 13:27:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
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<title>Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo garda,</p>
<p>es kann die Vorprüfung nach § 164 Abs. 1 SGB IX auch in der Art und Weise durchgeführt werden, dass beim Beschäftigte Y bei jeder neuen / freiwerdenden Stelle jedes Mal festgestellt wird, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsaufgabe wegen fehlenden AL 1 nicht vorliegen und Herr Y deshalb nicht geeignet ist / nicht in die Auswahl kommt /&quot;aus dem Rennen&quot; ist. Oder die SBV sich dafür einsetzt, wenn bei Herrn Y das Interesse an einer beruflichen Entwicklung besteht, dass Herr Y die dafür erforderliche Weiterbildung ermöglicht wird.</p>
<p>Der Arbeitgeber würde seiner Verpflichtung nach § 165 Abs. 1 SGB IX im grinsten Umfang nachkommen. Aber kommen so die SBV und der PR ihren gesetzlichen Aufgaben nach?<br />
Der schwerbehinderte Kollege hat bei der Erprobung &quot;Verbesserungsbedarf&quot; aufgezeigt und ist für diese Stelle nicht (so gut) &quot;geeignet&quot;. Dieser &quot;Verbesserungsbedarf&quot; sollte beseitigt werden, um die Chancen in Zukunft zu verbessern. Dies sehe ich als eine der Aufgaben der Interessensvertretungen, die aus der zwingenden Beteiligung nach § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX erfolgt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28051</link>
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<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 09:08:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
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<title>Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>das hast du sehr schön und sehr ausführlich dargelegt und erklärt.</p>
<p>Trotzdem weiche ich im Ergebnis von deiner Meinung ein wenig ab und stelle meine Ansicht zur Diskussion.</p>
<p>Die Prüfpflicht ist keine Stellenbesetzungspflicht. Eine SB-Person hat kein &quot;Recht auf eine Stelle weil sie SB ist&quot; sondern unterliegt ebenfalls der Bestenauslese, wie du auch erläutert hast. Hat sie sich bereits dort nicht bewährt, kann sie mit Verweis darauf aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Auch das kann Ergebnis einer Prüfung sein. Die Stelle kann dann im Rahmen der Fürsorgepflicht als direkte Folge und zur Verstetigung der Ergebnisse des BEM an die geeignete SB-Antragstellerin vergeben werden.</p>
<p>Im Ausgangsfall wurde nicht angegeben, ob die SB-Bewerberin gegenwärtig auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt ist. Dies ist ebenso zu prüfen, wie ggf. eine Förderung (hast du ebenfalls aufgeführt) aber das würde ich von der Stellenbesetzung trennen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28050</link>
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<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 06:23:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>garda</dc:creator>
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<title>Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karin73,</p>
<p>es freut mich, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html">§ 164 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 6 SGB IX</a> nachkommt. Im Knittel-Kommentar ( <a href="https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28042">https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28042</a> ) ist diese Verpflichtung deutlich dargelegt. Mal sehen was in der neuen 6. Auflage im LPK nach Düwell dazu ab Dezember neu steht.</p>
<p>Lösungsmöglichkeit durch meinen Dreisatz:<br />
1. Satz besagt, dass bei der Vorprüfung nach § 164 Abs. 1 SGB IX nur (schwer-)behinderte Beschäftigte einzubeziehen sind. Also kein Vergleich zwischen (schwer-)behinderte und nichtbehinderte Beschäftigte.</p>
<p>2. Satz besagt, dass wenn mehrere (schwer-)behinderte Beschäftigte geeignet sind und die Stellen haben wollen, soziale Kriterien berücksichtigt werden. Im öffentlichen Dienst, müsste zusätzlich die „Bestenauslese“ herangezogen werden.</p>
<p>3. Satz besagt, dass wir als SBV wissen, ob Anträge (Feststellung Behinderung / Gleichstellung) gestellt sind und ob Erfolgsaussichten bestehen bzw. ob eine &quot;offensichtliche Schwerbehinderung&quot; vorliegt. Wir kennen die Ursachen und können eine Einordnung mit der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html">VersMedV</a> treffen. Dadurch können wir die Situation abschätzen und Empfehlungen für geeignete (schwer-)behinderte Beschäftigte aussprechen.<br />
Uns als SBV ist zudem bekannt, dass eine positive Feststellung ab Antragstellung (rückwirkend) getroffen werden. Wir sind die spezifische Interessensvertretung. Wir haben das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung.</p>
<p>Der bereits schwerbehinderte Beschäftige ist nach eigener Beurteilung &quot;(wohlwollend) nur bedingt geeignet&quot;, während der (schwer-)behinderte Beschäftigte und durch Antragstellung den Status schwerbehindert oder gleichgestellt mit aller Voraussicht erlangen wird. Wie wäre es mit einer Weiterbildung (z.B. Angestelltenlehrgang 1, Beschäftigtenlehrgang 1, …) für den nur bedingt geeignete schwerbehinderten Beschäftigten, damit bei einer anderen geeigneten Stelle seine Chancen gesteigert werden?<br />
Ein Ansatz, der sich an die Rechtsprechung bei Kündigung mit der 3 Wochenfrist ab Antragstellung anlehnt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28048</link>
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<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 18:11:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zwei Kollegen eine freie Stelle/ Prüfpflicht</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
Meine Dienststelle hält sich inzwischen sehr gut an die Prüfpflicht .<br />
Folgende Situation ist bei uns nun eingetreten.<br />
Eine Person ist im Rahmen einer  BEM Maßnahme in eine andere Abteilung versetzt wurden.Dort hat sich die Person gesundheitlich gut stabilisiert, klasse eingearbeitet, erzielt gute Arbeitsergebnisse und fühlt sich im Team angenommen und wohl.<br />
Durch die vorangegangene Erkrankung wurde ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt , der aber noch nicht beschieden wurden ist.<br />
 Nun wird in der Abteilung ein Arbeitsplatz frei und der Arbeitgeber könnte sich im Rahmen der Prüfpflicht vorstellen die Person dort fest einzusetzen.Die Person hat auch signalisiert, das großes Interesse daran besteht langfristig auf der Stelle zu bleiben.<br />
Nun kommt aber eine weitere Person mit bereits vorhandenen Gdb von 50 , die ebenfalls Interesse an der Stelle signalisiert hat.Hat bereits aushilfsweise in der Abteilung gearbeitet und leider muss man sagen schlechte Arbeitsergebnisse erzielt und sich auch nicht ins Team eingefügt.<br />
Mein Arbeitgeber möchte nun der ersten  Person die Stelle anbieten, über die Prüfpflicht mit der Argumentation das der Antrag auf Schwerbehinderung bereits gestellt wurde und das ja nur noch eine Form Sache wäre.<br />
Würde man sich für die zweite Person entscheiden,würde es Unruhe im Team geben und die schlechten Arbeitsergebnisse müssten von weiteren Kollegen in der Abteilung aufgefangen werden.<br />
Bei der ersten Person läuft die BEM Maßnahme  langsam aus und er müsste zurück auf eine Springerstelle, dort ist zu befürchten das die Anforderungen wieder zu gesundheitlichen Problemen führen könnten. <br />
Es wird jetzt eine Stellungnahme von mir erbeten.Ich weiß gar nicht was ich dazu jetzt dazu schreiben soll.<br />
Habt Ihr Tipps oder Hinweis für mich.Wer hätte denn die Möglichkeit die Stelle zu bekommen?<br />
Viele Grüße <br />
Karin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28046</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28046</guid>
<pubDate>Fri, 09 Oct 2020 10:29:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Karin73</dc:creator>
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