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<title>Forum für die SBV - Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>muss eine Kündigung vom Präsidenten unterschrieben sein oder reicht der Briefkopf des AGs, in dem steht &quot;Der Präsident ...&quot; und z.B. der Kanzler unterschreibt die Kündigung &quot;in Vertretung&quot;?</p>
</blockquote><p>Der „Präsident“ muss nicht alles selbst unterschreiben: Wer unterschreibt im Einzelfall, ergibt sich in der Regel aus dem „<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsverteilungsplan#Geschäftsverteilungspläne_in_der_Verwaltung">Geschäftsverteilungsplan</a>“ bzw. aus einer Geschäftsordnung. Jede Behörde regelt üblicherweise die Unterschriftsbefugnis und delegiert an ihre Bediensteten.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 21 Mar 2022 18:09:22 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ist zwar jetzt schon ein wenig her, aber muss eine Kündigung vom Präsidenten unterschrieben sein oder reicht der Briefkopf des AGs, in dem steht &quot;Der Präsident ...&quot; und z. B. der Kanzler unterschreibt die Kündigung &quot;in Vertretung&quot;?</p>
<p>Dankeschön.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29452</link>
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<pubDate>Mon, 21 Mar 2022 17:35:47 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>wer ist letztlich der AG? Wessen Überlegung ist letztlich also ausschlaggebend? Ich frage, da es ja durchaus mehrere Personen sein könnten. Entscheidet der Behördenleiter oder der Leiter der Personalabteilung oder der Abteilungsleiter, der die Probezeitkündigung initiiert hat (wobei Letzteres ja sinnbefreit wäre!)?</p>
<p>Ich z. B. bin an einer Hochschule angestellt. Hier gibt es einen Präsidenten, einen Kanzler und eine Personalleiterin. Wer wäre da z. B. die letzte Instanz?</p>
</blockquote><p>Hallo Ralf,</p>
<p>der Kanzler ist an einer Hochschule der Verwaltungschef, der Präsident ist oberster Dienstherr. Üblicherweise wird die Berechtigung zur Einstellung und Kündigung an einen Personalleiter delegiert. Die Kündigung selbst erfolgt immer Namens des Präsidenten, ob der das nun weiß oder nicht. Das solltest du allerdings tatsächlich selbst wissen. Instanzen gibt es dort nicht, sondern (delegierte) Verantwortung. In jedem fall sollte hier der Personalrat Bescheid wissen und dich unterstützen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29361</link>
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<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 07:24:14 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>garda</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin Ralf,</p>
<blockquote><p>es kommt auf die jeweilige innerbetriebliche Organisation an.<br />
als SBV sollte man aber schon wissen, wer beim Dienstherrn für was zuständig ist.</p>
</blockquote><p>wie beschrieben sollte man das wissen, auch als JAV.<br />
Ist AG nicht bekannt, oder durch verschwommene Hierarchien nicht eindeutig erkennbar, sollte man der Person antworten, der die Maßnahme unterschrieben hat und die eventuell anderen Personen mit informieren(nachrichtlich an).<br />
Manchmal ist das aufgrund der Gemengelage nicht immer eindeutig erkennbar, oder die rechte Hand weiß nicht, was die Linke macht.<br />
Mal Gegenfrage hat:<br />
Du bist, wie ich entnommen habe, die JAV.<br />
Warum geht Deine Freundin nicht zur zuständigen SBV?</p>
<p>LG<br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29360</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29360</guid>
<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 07:00:40 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es kommt auf die jeweilige innerbetriebliche Organisation an.<br />
als SBV sollte man aber schon wissen, wer beim Dienstherrn für was zuständig ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29358</link>
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<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 18:33:29 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>man kann einen Anwalt auf dieses Urteil hinweisen, aber wie schon geschrieben ist es noch völlig ungeklärt, ob und wie es auf deutsche Verhältnisse übertragbar ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29357</link>
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<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 18:32:16 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wer ist letztlich der AG? Wessen Überlegung ist letztlich also ausschlaggebend? Ich frage, da es ja durchaus mehrere Personen sein könnten. Entscheidet der Behördenleiter oder der Leiter der Personalabteilung oder der Abteilungsleiter, der die Probezeitkündigung initiiert hat (wobei Letzteres ja sinnbefreit wäre!)?</p>
<p>Ich z. B. bin an einer Hochschule angestellt. Hier gibt es einen Präsidenten, einen Kanzler und eine Personalleiterin. Wer wäre da z. B. die letzte Instanz?</p>
<p>Danke.</p>
<p>VG</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29356</link>
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<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 17:36:25 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>es kann aber sicherlich nicht schaden, wenn man nach Einreichung einer Probezeitkündigung sich auch auf dieses Urteil beruft. Oder?</p>
<p>VG</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29355</link>
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<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 17:28:01 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>nach deutschem Recht sind Kündigungen nicht per se rechtsunwirksam. Ein AN muss immer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um entweder die Rechtsunwirksamkeit oder aber eine falsche Abwägung der Schutzrechte des KSchG gerichtlich feststellen zu lassen.</p>
<p>Im Übrigen hat Belgien ein völlig anderes System der Betriebsverfassung und des Kündigungsschutzes, so daß sich die Frage stellt, in wie weit das Urteil übertragbar ist.</p>
<p>Im vorliegenden Fall <br />
<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A5ACCFCBCFBB7BB5E215EF9C0BABCBF8?text=&amp;docid=253723&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=2709381">https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A5ACCFCBCFBB7BB5E215EF9C0BABCBF8?text=&amp;docid=253723&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&a...</a><br />
befand sich der Beschäftigte mehr als ein Jahr nach Arbeitsaufnahme immer noch in einer &quot;Probezeit&quot;.<br />
Außerdem kennt Belgien kein System einer betrieblichen Schwerbehindertenvertretung mit ihren Informations- und Anhörungsrechten - seit kurzem ja auch innerhalb der Probezeit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29354</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29354</guid>
<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 14:08:46 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die SBV muss bei einer Probezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen angehört werden und dann gibt es generell 2 Möglichkeiten, entweder die SBV lehnt die Kündigung ab oder sie sagt, dass man da nichts machen kann!? Ist das so korrekt?</p>
</blockquote><p>Korrekt ist, dass die SBV angehört werden muss. Eine SBV kann nach meiner Rechtsauffassung nicht ablehnen oder zustimmen.<br />
Eine SBV, die sagt, dass man da nichts machen kann, sollte den Sachverhalt nochmals überdenken und eine entsprechende Stellungnahme schreiben. Hierbei sollte klargestellt werden, dass sich die Kündigung auf behinderungsbedingte Gründe bezieht (das natürlich, nur wenn es zu trifft). Ich sag immer was dazu.</p>
<blockquote><p>Wenn die SBV die Kündigung ablehnt, was passiert dann bzw. was muss dann gesetzlich passieren? Besteht dann das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus automatisch weiter und es gibt keine Probezeitkündigung?</p>
</blockquote><p>Wie gesagt, da gibts nichts zum Ablehnen. Kein fortbestehen des AV, außer der AG überlegt es sich nochmal.</p>
<blockquote><p>Wenn die SBV sagt, dass da nichts zu machen ist, erst dann kann die Probezeitkündigung ausgesprochen werden und dann bleibt nur die Kündigungsschutzklage?</p>
</blockquote><p>Rechtsbeistand beauftragen</p>
<blockquote><p>Das bedeutet doch, dass alle Probezeitkündigungen nach dem 10.02.2022 erst einmal unwirksam sind, wenn nicht eingehend geprüft wurde, ob ein schwerbehinderter Mitarbeiter nicht woanders beim AG eingesetzt werden kann?</p>
</blockquote><p>Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, wird vor Gericht entschieden.<br />
Wie lange das Urteil von der EU braucht bis es in Deutschland umgesetzt wird, ist abzuwarten.</p>
<p>LG<br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29353</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29353</guid>
<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 13:57:28 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ihr verzeiht bitte, wenn ich mir nochmal antworten und explizit nachfragen muss bzw. meine Nachfrage konkretisieren muss.</p>
<p>Die SBV muss bei einer Probezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen angehört werden und dann gibt es generell 2 Möglichkeiten, entweder die SBV lehnt die Kündigung ab oder sie sagt, dass man da nichts machen kann!? Ist das so korrekt?</p>
<p>Wenn die SBV die Kündigung ablehnt, was passiert dann bzw. was muss dann gesetzlich passieren? Besteht dann das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus automatisch weiter und es gibt keine Probezeitkündigung?</p>
<p>Wenn die SBV sagt, dass da nichts zu machen ist, erst dann kann die Probezeitkündigung ausgesprochen werden und dann bleibt nur die Kündigungsschutzklage?</p>
<p>Vielen Dank nochmal.</p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29352</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29352</guid>
<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 12:29:08 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>danke für die Info!</p>
<p>Das bedeutet doch, dass alle Probezeitkündigungen nach dem 10.02.2022 erst einmal unwirksam sind, wenn nicht eingehend geprüft wurde, ob ein schwerbehinderter Mitarbeiter nicht woanders beim AG eingesetzt werden kann?</p>
<p>Dankeschön.</p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29351</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29351</guid>
<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 12:23:39 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin an Alle,</p>
<p>neues zu diesem Thema gib es bei der LTO.</p>
<p><a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c48520-kuendigung-probezeit-schwerbehinderung-kuendigungsschutz-arbeitnehmer-arbeitgeber/">Hier zu lesen.</a></p>
<p>Wann das in Gänze in Germany angewandt und umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.</p>
<p><br />
Gruß <br />
Bifavi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29349</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29349</guid>
<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 09:18:46 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>bifavi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In den ersten 6 Monaten eines neuen Beschäftigungsverhältnisses greift der besondere Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen nicht. <br />
Anders sähe es bei Schwangerschaft aus: hier greift das vom Tag der Bekanntgabe- auch wenn es nach Dienstantritt am ersten Arbeitstag ist <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29347</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29347</guid>
<pubDate>Mon, 14 Feb 2022 05:43:26 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Georgina</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird. </p>
</blockquote><p>
﻿Das mag für die Verfassungsbeschwerden gelten, welche „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden wie etwa die von <a href="https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/boehmermann-urteil-101.html">Böhmermann</a> laut § 93b BVerfGG (<a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/01/rk20220126_1bvr202619.html">BVerfG</a>, 26. Januar 2022  - 1 BvR 2026/19), nicht aber für Arbeitsgerichte, wie schon <a href="index.php?id=29314" class="internal">oben</a> geschrieben.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29342</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29342</guid>
<pubDate>Thu, 10 Feb 2022 17:12:22 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Wolfgang,</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<blockquote><p>da habe ich bereits andere Erfahrungen gesammelt. Vermutlich gibt es von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede.</p>
</blockquote><p>
Das ist falsch, die entsprechenden Verfahrensvorschriften, zB das SGG<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/index.html#BJNR012390953BJNE008600314">https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/index.html#BJNR012390953BJNE008600314</a></p>
<blockquote><p><br />
Es fängt an, dass eine Rechtsabteilung eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornimmt.</p>
</blockquote><p>
Welche &quot;Rechtsabteilung&quot; soll hier welche &quot;Einschätzung&quot; vornehmen?</p>
<blockquote><p>Weiter geht es zur Vorbesprechung/Güteverhandlung. Meine Erfahrung ist, dass versucht wird eine richtige Verhandlung zu vermeiden.</p>
</blockquote><p>
Das ist der Auftrag der Sozialgerichte, möglichst auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.</p>
<p>Als vereinfachtes Verfahren bleibt der sog. &quot;Gerichtsbescheid&quot; gem. § 105 SGG. Aber auch dann muß einem Kläger  &quot;rechtliches Gehör&quot; eingeräumt werden, bevor ein Gerichtsbescheid ergeht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29318</link>
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<pubDate>Mon, 07 Feb 2022 11:10:55 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>da habe ich bereits andere Erfahrungen gesammelt. Vermutlich gibt es von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede.</p>
<p>Es fängt an, dass eine Rechtsabteilung eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornimmt.<br />
Weiter geht es zur Vorbesprechung/Güteverhandlung. Meine Erfahrung ist, dass versucht wird eine richtige Verhandlung zu vermeiden.<br />
 Tschüss</p>
<p>Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29317</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29317</guid>
<pubDate>Mon, 07 Feb 2022 08:29:59 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Thomas-SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es tut mir leid, aber das hier</p>
<blockquote><p><br />
deine Freundin  wird es schwer haben eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird. </p>
</blockquote><p>
ist leider falsch.<br />
Ein Gericht <strong>muß</strong> eine Klage immer annehmen und bearbeiten. Es kann zwar eine*n Kläger*in darauf hinweisen, daß eine Klage evtl. unzulässig ist oder aber keine Aussicht auf Erfolg hat, aber auch die Frage der Zulässigkeit einer Klage wird erst im eigentlichen gerichtlichen Verfahren entschieden und diese Entscheidung über eine evtl. Nichtzulässigkeit ist dann ebenfalls grundsätzlich gerichtlich überprüfbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29314</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29314</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 12:54:36 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,</p>
<p>deine Freundin  wird es schwer haben eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird. Eine Probezeit ist zur Erprobung da und manchmal passt es eben nicht - unterschiedliche Perspektiven und Ansichten sind hier nur eins von mehreren Stichworten.</p>
<p>Tschüss</p>
<p>Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29312</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29312</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 09:35:29 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Thomas-SBV</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen zusammen,</p>
<p>ich antworte mir mal selbst mit einer Nachfrage und hoffe, ihr seht das. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Wenn nun der PR und die SBV angehört worden sind und es zu einer Probezeitkündigung kommt, hat meine Freundin drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.</p>
<p>Ab wann muss und darf sie denn wissen, wieso ihr gekündigt wurde? Ab wann müssen ihr also entsprechende Unterlagen, vielleicht in ihrer Personalakte, zugänglich gemacht werden?</p>
<p>Nochmals danke.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29307</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29307</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 05:29:04 +0000</pubDate>
<category>Kündigung</category><dc:creator>Ralf Böttcher</dc:creator>
</item>
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