Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)
Hallo,
es tut mir leid, aber das hier
deine Freundin wird es schwer haben eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass so eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht gar nicht erst angenommen wird.
ist leider falsch.
Ein Gericht muß eine Klage immer annehmen und bearbeiten. Es kann zwar eine*n Kläger*in darauf hinweisen, daß eine Klage evtl. unzulässig ist oder aber keine Aussicht auf Erfolg hat, aber auch die Frage der Zulässigkeit einer Klage wird erst im eigentlichen gerichtlichen Verfahren entschieden und diese Entscheidung über eine evtl. Nichtzulässigkeit ist dann ebenfalls grundsätzlich gerichtlich überprüfbar.
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&Tschüß
Wolfgang