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<title>Forum für die SBV - SBV geht in atz</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>SBV geht in atz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bei Urlaub oder krank nimmt sie per Webex teil oder sagt die Termine ab. Was sagt das Gesetz bzw. kann man dagegen was tun?</p>
</blockquote><p>Das geht m.E. gar nicht, jedenfalls nicht bei  einer SBV-Vollfreistellung, bei Erkrankung teilzunehmen oder gar abzusagen laut <a href="https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30979">Rechtsprechung.</a> Das wäre m.E. höchst verantwortungsloses Amtsverständnis. Ob da abgesagt wird wg. Erkrankung entscheidet alleine die gesetzliche Verhinderungsvertretung (§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) und niemand sonst – weil die Verhinderte im ruhenden Mandat. Das wäre sonst eigenmächtige Amtsanmaßung dieser Verhinderten.</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30980</link>
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<pubDate>Mon, 26 Aug 2024 13:15:33 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
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<title>SBV geht in atz - „amtsunfähig“ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo albarracin,</p>
<p>vergleiche aber sinngemäß <a href="https://openjur.de/u/2307241.html">BAG,</a> 28.07.2020 - 1 ABR 5/19, für eine <strong>vollfreigestellte</strong> SBV - wie wohl hier? Betraf allerdings ärztl. attestierte Arbeitsunfähigkeit, woraus zwingend  „Amtsunfähigkeit“ des Betriebsrats folge, jedenfalls wenn er voll freigestellt ist als BR:</p>
<p><em>Leitsatz:<br />
„Während der Dauer einer ärztl. attestierten AU ist ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestelltes BR-Mitglied an der Wahrnehmung seines Amts verhindert.“</em></p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30979</link>
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<pubDate>Mon, 26 Aug 2024 12:18:12 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV geht in atz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auch bedarf es keiner Beauftragung durch sie an den nächsten Stellvertreter.</p>
</blockquote><p>Richtig! Denn Verhinderungsvertretung erfolgt ja kraft Gesetzes automatisch laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gemäß Rspr. und Fachschrifttum im Unterschied zu der Heranziehung bei über 100 sbM. Offenbar gehört sie zu den Menschen, die sich für unersetzbar halten bzw. die mit ihrem Urlaub nichts anzufangen wissen sowie nicht loslassen können?</p>
<p>Gruß,<br />
Cebulon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30977</link>
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<pubDate>Sun, 25 Aug 2024 13:37:48 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Cebulon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV geht in atz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Urlaub ist ein Verhinderungsgrund und darüber hat sie nicht selbst zu entscheiden. Auch bedarf es keiner Beauftragung durch sie an den nächsten Stellvertreter. Mit der Verhinderung rückt dieser automatisch auf den Platz der SBV.</p>
<p>Gruß<br />
Phönix</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30975</link>
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<pubDate>Sun, 25 Aug 2024 10:35:37 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Phönix</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV geht in atz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt geht sie sogar noch weiter und will, ihre Nachfolgerin nicht beauftragen, sprich in dringenden fällen soll man bei ihr nachfragen, damit sie entscheiden kann. Auf jeden Fall so sagt sie werde sie ihre laufenden Fälle weiterhin betreuen.</p>
<p>Wir sind jetzt verwirrt und glauben dass dieses nicht geht??</p>
<p>Diese Frau will uns einfach nicht in der SBV haben🤔</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30974</link>
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<pubDate>Sun, 25 Aug 2024 10:20:56 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>PcSilvi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV geht in atz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn die amtierende SBV kundgetan hat, auch im Urlaub vor der Passivphase amtieren zu wollen ist das (in dem von Dir geschilderten Fall leider) rechtmässig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30972</link>
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<pubDate>Sat, 24 Aug 2024 08:42:37 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV geht in atz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Seit den SBV Wahlen ist unser SBV krank und es regiert nur die 1. Stellvertreterin. Sie macht alles alleine und sieht keine Notwendigkeit einen von den vier weiteren stellvertreten einzubeziehen. Bei Urlaub oder krank nimmt sie per Webex teil oder sagt die Termine ab.  Ab 01.10.24 ist sie in der ATZ passivphase. Sprich sie ist raus und die zweite Stellvertreterin rückt wohl als 1. Stellvertreter. Nach bzw. als SBV. <br />
Den ganzen September hat die SBV als Resturlaub im Kalender eingetragen so dass sie eigentlich vor ihrem ATZ Beginn nicht mehr in der Firma ist.</p>
<p>Heute hat sie im Personalausschuss angedeutet, dass sie vor hat in der Resturlaubsphase weiterhin als SBV tätig ist und es bis zu ihrer ATZ Freistellung keine Stellvertretung braucht.</p>
<p>Was sagt da das Gesetz bzw. Kann man dagegen was tun?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30971</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30971</guid>
<pubDate>Fri, 23 Aug 2024 18:20:15 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>PcSilvi</dc:creator>
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