SBV geht in atz - „amtsunfähig“ (Stellvertreter/in)
Hallo albarracin,
vergleiche aber sinngemäß BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19, für eine vollfreigestellte SBV - wie wohl hier? Betraf allerdings ärztl. attestierte Arbeitsunfähigkeit, woraus zwingend „Amtsunfähigkeit“ des Betriebsrats folge, jedenfalls wenn er voll freigestellt ist als BR:
Leitsatz:
„Während der Dauer einer ärztl. attestierten AU ist ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestelltes BR-Mitglied an der Wahrnehmung seines Amts verhindert.“
Gruß,
Cebulon