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<title>Forum für die SBV - Vereinfachtes Wahlverfahren mit Briefwahl aller Wahlberechtigten?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Vereinfachtes Wahlverfahren mit Briefwahl aller Wahlberechtigten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo hanna,<br />
du sagst, du hättest die wahl erfolgreich angefochten. mir stellt sich die frage, WO hast du denn angefochten.</p>
<p>wie bernhard schon sagt, bei einer erfolgreich angefochtenen wahl (darüber gibt es einen gerichtsbeschluß) ist keine SBV mehr vorhanden.</p>
<p>gruß, traute</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4271</link>
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<pubDate>Mon, 05 Feb 2007 09:49:17 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>traute</dc:creator>
</item>
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<title>Vereinfachtes Wahlverfahren mit Briefwahl aller Wahlberechtigten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hanna,</p>
<p>ihr startet offensichtlich schon wieder falsch. Es dürfte bei euch keine gewählte SchwbV geben, da die letzte Wahl an erfolgreich angefochten wurde.</p>
<p>Daher bitte die SchwbVWO  Wahlordnung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung  beachten:</p>
<p><strong>§ 19  Vorbereitung der Wahl.</strong><br />
(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.<br />
<strong>(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, können drei Wahlberechtigte, der Betriebs- oder Personalrat oder das Integrationsamt zur Wahlversammlung einladen.</strong></p>
<p>In der Wahlersammlung können dann Wahlvorschläge von den Wahlberechtigten und nur von den Wahlberechtigten gemacht werden. Wählbar sind alle im Betrieb Beschäftigten welche das passive Wahlrecht haben.</p>
<p>Also bei euch ist keine gewählte SchwbV mehr gegeben, daher müsst ihr hier den Absatz 2 beachten.</p>
<p>Alles weiter zur Wahl und auch die SchwbVWO findest Du unter den u.a. Links.</p>
<p><br />
<strong><br />
<a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie%20wird%20gewählt">www.schwbv.de/wahlen.html#Wie%20wird%20gewählt</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.integrationsaemter.de/files/600/SchwbVWO.pdf">www.integrationsaemter.de/files/600/SchwbVWO.pdf</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schwbwo/gesamt.pdf">www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schwbwo/gesamt.pdf</a></strong></p>
<p> Bei euch hat die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren stattzufinden. Daher also <strong>Wahl in einer Wahlversammlung</strong>, <strong>keine Briefwahl</strong>!</p>
<p>Die Nichteinhaltung der SchwbVWO hier u.a. § 19 (2) führt wieder zu Anfechtbarkeit, Nichtigkeit der Wahl. </p>
<p>PS: Interessenten für Mandate, ganz gleich ob BR oder SchwbV, sollten sich doch vorher informieren. Hier hilft u.a. das Integrationsamt. Dort gibt es auch Unterlagen und auch Wahlbroschüren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4267</link>
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<pubDate>Sun, 04 Feb 2007 13:45:39 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Vereinfachtes Wahlverfahren mit Briefwahl aller Wahlberechtigten?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe folgende Frage: in meinem Betrieb (lt. Aussage der Vertrauensperson f. Schwerbehinderte 11 Wahlberechtigte) wurde im November 2006 per Briefwahl gewählt. Diese Wahl habe ich erfolgreich angefochten, da diese SBV selbst  Wahlvorschläge vorgegeben hatte, die Wahlunterlagen selbst versandte und sich die Wahlunterlagen wieder an ihre private Anschrift zusenden ließ. Die Auszählung sollte im Beisein der MAV erfolgen. </p>
<p>Nach der Anfechtung wurde mir in einem persönlichen Gespräch angeboten, dass es doch so laufen könne, ich könne ja auch die Stellvertretung übernehmen!!!</p>
<p>Jetzt steht das 2. Mal eine vereinfachtes Wahlverfahren an: Es wurden vom SVB erneut Unterlagen an jeden Wahlberechtigten versandt - hierin befand sich ein Wahlvorschlag-Formular und eine entsprechende Zustimmungserklärung, mit der Bitte, diese nach spätestens 14 Tagen in einer Wahlurne in der Zentrale unseres Hauses abzugeben. </p>
<p>Nun meine Fragen:</p>
<p>1. Ist es überhaupt zulässig, eine solche Wahl vollständig per Briefwahl zu organisieren&gt; </p>
<p>2. Muss nicht vorher eine Liste der Wahlberechtigten aushängen&gt; Woher soll ich wissen, wen ich vorschlagen kann, wenn ich nicht weiß, wer schwer behindert oder gleichgestellt ist. (Mir liegt daran, dass mich ein Schwerbehinderter vertritt!!).</p>
<p>Meines Wissens ist eine ordentliche Wahlversammlung mit Wahl eines Wahlleiters usw. nicht geplant. Ist dieser Ablauf überhaupt zulässig.</p>
<p>Gruß<br />
Hanna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4266</link>
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<pubDate>Sun, 04 Feb 2007 12:31:23 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hanna</dc:creator>
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