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<title>Forum für die SBV - GSchwbV - Fortsetzung des Amtes</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>GSchwbV - Fortsetzung des Amtes (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» wie ich mitbekommen habe, bleibt der gewählte Gesamtbetriebsrat nach einer<br />
» Neuwahl im Amt, wenn sich die Zusammensetzung der Betriebsräte durch die<br />
» Wahlen nicht geändert hat.</p>
<p>Hallo Friedhelm,<br />
die Sache ist folgendermaßen:<br />
Da der GBR eine <strong>Dauereinrichtung </strong>ist, gibt es für ihn <strong>keine feste Amtszeit</strong>. Er bleibt über die Amtszeit der einzelnen BR hinaus bestehen und wird laufend ergänzt. Daraus folgt zugleich, dass immer nur die Mitgliedschaft einzelner Mitglieder des GBR enden kann. Diese kann nach der Wahl des Einzelnen wieder &quot;aufleben&quot;.</p>
<p>» Wie ist das bei dem Gesamtschwerbehindertenvertreter&gt;<br />
Wie Bernhard es beschrieben hat.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4828</link>
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<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 18:08:32 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>GSchwbV - Fortsetzung des Amtes (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Friedhelm Fischer,</p>
<p>ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Selbstverständlich müssen sowohl GBRs wie auch GSchwbVs gewählt werden. Eine Automatik im Amt gibt es nicht.</p>
<p>Die Mitglieder des GBR werden von den jeweiligen örtl. BR dorthin entsandt. Die GSchwbV wird von den örtl. SchwbV gewählt.</p>
<p>Wahlen zur Stufenvertretung (§ 97SGB IX) finden alle vier Jahre im Anschluss an die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt, diesmal zwischen dem 1. 12. 2002 und dem 31. 3. 2003.</p>
<p>In der Regel erfolgen diese Wahlen durch schriftliche Stimmabgabe gemäß den Vorschriften über das förmliche Wahlverfahren. (§ 22 SchwbVWO Abs. 1)</p>
<p>Für die GSchwbV gilt hier der § 97 SGB IX und die SchwbVWO (Wahlordnung). Siehe zum Thema Wahl auch <a href="http://www.schwbv.de/wahlen.html">http://www.schwbv.de/wahlen.html</a> </p>
<p>Weiter findest Du einiges wenn Du im Forum den Suchbegriff Gesamtschwerbehindertenvertretung eingibst.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4825</link>
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<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 15:19:13 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>GSchwbV - Fortsetzung des Amtes</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wie ich mitbekommen habe, bleibt der gewählte Gesamtbetriebsrat nach einer Neuwahl im Amt, wenn sich die Zusammensetzung der Betriebsräte durch die Wahlen nicht geändert hat.</p>
<p>Wie ist das bei dem Gesamtschwerbehindertenvertreter&gt;<br />
Bleibt der GSchbV weiterhin im Amt (alle Vertreter der Betriebe wurden wiedergewählt), solange keine Neuwahl zum GSchwbV stattfindet - bzw. muss überhaupt neu gewählt werden&gt;</p>
<p>Leider habe ich in meinem Kommentar dazu nichts finden können.</p>
<p>Vielen Dank für die Hilfe.</p>
<p>Friedhelm</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=4824</link>
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<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 13:16:04 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Friedhelm Fischer</dc:creator>
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