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<title>Forum für die SBV - Beteiligungsrechte</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Beteiligungsrechte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
vielen Dank an euch alle, habe mich mit meinem Anwalt beraten und ein Schreiben mit Fristsetzung losgeschickt, z.Z großes Schweigen im Walde, werde wohl abwarten müssen<br />
Danke an Alle<br />
Leines</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5110</link>
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<pubDate>Sun, 13 May 2007 09:41:44 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>leines</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahmerecht der SBV an gemeinsamen Besprechungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Bis jetzt bin ich im GBR und KBR eingebunden. Werde aber bewußt von den Monatsgesprächen mit der Geschäftsleitung und Projektgruppen, zu denen GBR- und KBR - Vorsitzende und Stellvertretungen eingeladen werden, nicht einegebunden. </p>
<p>Die SBV ist zu diesen gemeinsamen Besprechungen natürlich beizuziehen nach § 95 Abs. 5 SGB IX, der auch im Saarland zu beachten ist, und zwar <a href="http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-292/i.html#Teilnahmerecht">unabhängig</a> von den anstehenden Besprechungspunkten. Von dieser zwingenden Rechtsvorschrift, die <strong>unabdingbar</strong> ist, kann nicht abgewichen werden.</p>
<p>Die für Konzern- und Gesamt-SBV geltende Vorschrift des <a href="http://gesetze.bmas.de/Gesetze/sgb09x097.htm">§ 97</a> Abs. 7 SGB IX enthält einen ausdrücklichen <strong>gesetzlichen Verweis</strong> auf die oben erwähnte Vorschrift des <a href="http://gesetze.bmas.de/Gesetze/sgb09x095.htm">§ 95</a> Abs. 5 SGB IX zum SBV-Teilnahmerecht.</p>
<p>Die Unternehmenstätigkeit kann nur im Rahmen der Rechtsordnung, also der geltenden Gesetze wie etwa dem Schwerbehindertenrecht, erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5103</link>
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<pubDate>Fri, 11 May 2007 20:28:14 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligungsrechte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leines,</p>
<p>» Bin für Hilfen sehr dankbar.<br />
Eine große Hilfe findest du auf folgender Seite mit den Querverweisen zu Urteilen.<br />
<a href="http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html">http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html</a></p>
<p>Wenn dir (oder deinen Koll.) das nicht reicht, dann besorge dir einen guten <a href="http://www.schwbv.de/lektuere.html">Kommentar</a>, kopiere die entsprechenden Stellen und sprich mit den K. darüber.</p>
<p>Normalerweise hilft dieser Weg. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5022</link>
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<pubDate>Fri, 04 May 2007 13:41:00 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligungsrechte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leines,</p>
<p>Du bist zu laden als SChwerbehindertenvertretung. Du hast das Recht zur Teilnahme an allen Betriebsratssitzungen, Monatsgesprächen, Ausschüssen. Schau mal ins SGB IX §95. Würde ich kopieren und meinen Diskussionspartnern vorlegen. Wenn die dann meinen, es müßte vor dem Arbeitsgericht geklärt werden, haben die wohl zu viel Geld.<br />
Wer ist derjenige, der Dich nicht haben will&gt; Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber&gt; Der Betriebsrat hat auch die Verpflichtung das SGB IX einzuhalten und außerdem gibts dazu auch noch einiges im Betriebsverfassungsgesetz. <br />
 Viel Erfolg, Andrea</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5008</link>
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<pubDate>Fri, 04 May 2007 07:43:42 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Apanatshi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligungsrechte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leines,</p>
<p>sieht fast so aus, als würde es so darauf angelegt.<br />
Schalte das Integrationsamt ein und hol dir umgehend (nach dem IA) Rat von einem Anwalt. Bist du bei einer Gewerkschaft&gt; Die könnte man zusätzlich einschalten.</p>
<p>Dem AG und den BR/PR solltest du in gleichlautenden Schreiben nochmals hinweisen, auf die Rechtslage und eventuell das eine oder andere Urteil, vornehmlich vom Bundesgericht zitieren, dazu mußt du im Internet suchen, z.B. auf dieser Seite, aber auch woanders.<br />
Eventuell läßt du dieses Schreiben gleich von einen Rechtsanwalt schicken.</p>
<p>Letztlich ist dies ja wohl gewünscht, dass du deinen Standpunkt klar machst und entsprechend verteidigst.</p>
<p>Einen Hinweis auf den § 156 SGB IX würde ich aber schon noch anbringen (bevor du Ernst machst), denn diese Nichteinladung stellt ein persönliches Vergehen nach diesem Paragraphen dar und gestraft würde der hierfür Verantwortliche ganz persönlich.</p>
<p>viewl Erfolg</p>
<p>Ede vB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5007</link>
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<pubDate>Fri, 04 May 2007 07:43:03 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligungsrechte</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
bin heute zum ersten Mal im Forum und benötige den Rat oder die Info von erfahrenen GSchV und KSchV. Bis jetzt bin ich im GBR und KBR eingebunden. Werde aber bewußt von den Monatsgesprächen mit der Geschäftsleitung und Projektgruppen , zu denen GBR- und KBR - Vorsitzende und Stellvertretungen eingeladen werden, nicht einegebunden. Meine Argumentation wird abgelehnt und mir signalisiert ich könne ja vor dem Arbeitsgericht klären lassen ob eine Beteiligung überhaupt nötig ist.<br />
Bin für Hilfen sehr dankbar.<br />
Leines</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5004</link>
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<pubDate>Thu, 03 May 2007 20:03:38 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Leines</dc:creator>
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