<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Beauftragter des Arbeitgebers</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Beauftragter des Arbeitgebers (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Beauftragten,<br />
» zuständig für alle Betriebsteile zu beauftragen <br />
» oder wie bei uns geschehen, vereinzelt  in Betriebsteilen.<br />
» Wenn jetzt in Betriebsteilen keine gewählte SBV gewählt und auch kein AG<br />
» Beauftragter benannt ist, <br />
Antworten siehe hier: <a href="http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html">http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html</a></p>
<p>» Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da unser Arbeitgeber der<br />
» Meinung ist, dass, wenn Probleme auftreten, <strong>&quot;die Aktivitäten zur<br />
» Schwerbehindertenbetreuung gemäß SGB IX an den Standorten zu leisten<br />
» sind.&quot;</strong><br />
Kann in diesm Fall ja nicht sein, weil wie du schreibst keine örtliche SchwbV besteht und somit du als GschwbV zuständig bist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5577</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5577</guid>
<pubDate>Fri, 13 Jul 2007 10:03:48 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beauftragter des Arbeitgebers</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forumsleute,</p>
<p>unser Betrieb hat mehrere Betriebsteile (Niederlassungen und Werke, einen Gesamtbetriebsrat und eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.</p>
<p>Meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Beauftragten, zuständig für alle Betriebsteile zu beauftragen oder wie bei uns geschehen, vereinzelt  in Betriebsteilen.</p>
<p>Wenn jetzt in Betriebsteilen keine gewählte SBV gewählt und auch kein AG Beauftragter benannt ist, an wen wendet sich die GSBV, falls dort Probleme auftreten&gt;</p>
<p>Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da unser Arbeitgeber der Meinung ist, dass, wenn Probleme auftreten, <strong>&quot;die Aktivitäten zur Schwerbehindertenbetreuung gemäß SGB IX an den Standorten zu leisten sind.&quot;</strong></p>
<p>Vielen Dank <br />
die GSBV</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5574</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5574</guid>
<pubDate>Fri, 13 Jul 2007 08:35:08 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>gsbv</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
