<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>... es ist ganz einfach, er muss gegenüber der AfA glaubhafte Angaben machen. Ansonsten machen die keine Gleichstellung.</p>
<p>PS:</p>
<p>Hats Du denn überhaupt einen mögliche AG der dich als Gleichgestellter und <strong>nur als Gleichgestellter </strong>einstellen würde&gt;&gt;</p>
<p>Was versprichst Du Dir von einer Gleichstellung überhaupt&gt;&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5953</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5953</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2007 11:01:43 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>*nick*<br />
muss er denn die von Ihnen eben genannte Punkte begründen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5949</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5949</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2007 10:26:23 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Marko</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marko,</p>
<p>der AG muss z.B. angeben, dass er hier gezielt einen Schwerbehinderten/Gleichgestellten sucht um diesen einstellen zu wollen und auch den Arbeitsplatz hier gezielt entsprechend ausstattet/einrichtet. Weiter der AfA versichern, dass er dich bei einer Gleichstellung sofort einstellt.</p>
<p>Schaue auch einmal <a href="http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-165/i.html"><strong>hier</strong></a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5948</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5948</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2007 10:07:40 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Vielen Dank für die schnellen Antworten :)</p>
<p>Welche Gründe könnte denn ein AG noch angeben, außer der Erfüllung der Pflichtquote, um mich nur mit Gleichstellung einzustellen&gt;</p>
<p>Liebe Grüße, Marko</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5946</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5946</guid>
<pubDate>Thu, 06 Sep 2007 09:45:27 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Marko</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marko,</p>
<p>Behinderte Menschen, also Menschen mit einem GdB von mind. 30 aber weniger als 50 können auf Antrag von der AfA schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Sie erlangen damit die gleichen Schutzrechte aus dem SGB IX wie schwerbehinderte Menschen. Sie haben aber keinen Anspruch auf die Nachteilsausgleiche, wie z.B. den Zusatzurlaub.</p>
<p>Eine Gleichstellung kann erfolgen, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung gefährdet ist oder OHNE eine Gleichstellung  einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen können.</p>
<p>Die Aussage, dass es ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein muss, ist so nicht ganz richtig. Denn eine Gleichstellung kann auch gewährt werden, wenn nur mit diesem z. B. ein beamtetes Beschäftigungsverhältnis begründet werden kann (s. § 73 SGB IX, Abs. 1)  und diese Beschäftigungsverhältnisse sind nicht sozialversicherungspflichtig.</p>
<p>Es ist hier gemeint, dass ein dauerhaftes Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis mit mind. 18 Wochenstunden (s. § 73 SGB IX) und mind. 400,01  nur mit einer Gleichstellung begründet werden kann. Also ein AG sagt. Wären sie gleichgestellt würde ich sie einstellen. </p>
<p>Der AG würde in diesem Falle, sofern er die Pflichtquote noch nicht erfüllt eine Ausgleichsabgabe sparen. Oder aber er wäre eben gegenüber Behinderten/Schwerbehinderten sehr positiv eingestellt. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5800</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5800</guid>
<pubDate>Thu, 23 Aug 2007 08:03:36 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html">http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html</a></p>
<p>Versicherungspflichtig ist man bei einem Gehalt von 400,01  monatlich. Da man aber mindestens 18 Stunden wöchentlich arbeiten muss, liegt man da normalerweise auch immer drüber.</p>
<p>Du müsstest einen potentiellen Arbeitgeber davon überzeugen, dass es für ihn wertvoll ist, Dich einzustellen, weil Du zB so gut wie keine behinderungsbedingten Einschränkungen auf der Arbeit hast, er andererseits mögliche Ausgleichsabgaben einspart.</p>
<p>Viele Grüße aus HH<br />
Ingo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5799</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5799</guid>
<pubDate>Thu, 23 Aug 2007 06:54:13 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Roida, Ingo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GL zugesichert bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebes Forum,</p>
<p><br />
ich war vor 1 Woche bei der Agentur für Arbeit,<br />
und mir wurde zugesichert, dass ich eine Gleichstellung erhalte,<br />
wenn mir ein AG zusichert mich sozialversicherungspflichtig einzustellen.</p>
<p>Ich würde gern wissen, wie dieser Arbeitsplatz beschaffen sein muss, also Lohn/Wochenstunden/... weil mir das so einfach nicht klar ist.</p>
<p>Mit freundliche Grüßen, Marko</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5797</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=5797</guid>
<pubDate>Wed, 22 Aug 2007 16:37:58 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><dc:creator>Marko</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
