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<title>Forum für die SBV - Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schau <a href="http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html">hier </a>im viert-letzten Absatz.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6559</link>
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<pubDate>Sun, 09 Dec 2007 15:12:59 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
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<title>Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>der AG liegt hier vollkommen falsch! Der Koll. sollte den Zusatzurlaub schriftlich beantragen, bzw. schreibe Du als SchwbV den AG an, das hier ein Anspruch auf Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX besteht.</p>
<p>Dem Kollegen besteht für jeden vollen Monat 1/12 des Zusatzurlaubes zu. Also bei einer 5-Tage-Woche 1/12 von 5 Tagen, Bruchteile die hier entstehen können und mindestens einen halben Tag (0,5) betragen sind aufzurunden.</p>
<p>PS: Frage doch einfach einmal den AG nach der Rechtsgrundlage auf welche er sich hier beruft. Eine Dienstanweisung gilt hier nicht als Rechtsgrundlage, da keine Offenbarungspflicht über das Vorliegen einer Schwerbehinderung besteht.</p>
<p>Du kannst weiter den AG darauf hinweisen, dass eine Missachtung der Rechte Schwerbehinderter; hier des SGB IX, ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit den möglichen Folgen darstellen kann.</p>
<p>Zum Thema: Hinweis-/ Offenbarungspflicht des Bewerbers und Fragekatalog des AG siehe auch <a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/rechtliche-fragen-der-stellenbesetzung-teil-1.html#offenbarungspflicht_des_bewerbers">hier!</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6554</link>
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<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 16:01:53 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo pdietrich,<br />
» <br />
» ich verstehe Deine Anfrage nicht ganz, was ist der Hintergrund und Sinn<br />
» der Anfrage&gt;<br />
» <br />
» Der Anspruch auf Zusatzurlaub ist im § 125 SGB IX gereglet. Möchte ein<br />
» Berechtigter (Schwerbehinderter) diesen in Anspruch nehmen, so muss er<br />
» selbstverständlich den AG über seinen Anspruch in Kenntnis setzen.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>Hintergrund der Anfrage ist, dass ein Arbeitnehmer einen Bescheid über die Erhöhung des GdB von 25° auf 55° bekommen hat. Daraufhin ist er zum Arbeitgeber gegangen und hat den Zusatzurlaub gefordert. Der Arbeitgeber hat ihn den Zusatzurlaub mit der Begründung, dass er ihn bereits über die Antragstellung hätte informieren müssen, verweigert. Und da ist meine Frage, ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Antrag hätte informieren müssen, obwohl er noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt über die Erhöhung hat bzw. ob es Fristen gibt, die vom Eingang des Bescheides bis zur Bekanntgabe über die Schwerbehinderung beim Arbeitgeber eingehalten werden müssen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6552</link>
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<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 15:31:36 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>pdietrich</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ein Urlaubsanspruch entsteht erst mit der Mitteilung einer anerkannten Behinderung (mindestens GdB 50) an den Arbeitgeber.<br />
Sollte hierbei die Behinderung/Anerkennung schon das ganze Urlaubsjahr (also seit Januar) bestehen, so ist der volle Zusatzurlaub zu gewähren, auch wenn die Mitteilung an den AG erst z.B. im Dezember erfolgen sollte. <br />
Wenn die Behinderunjg noch kein ganzes Jahr bestehen sollte, so sind die Regelungen des gesetzes maßgebend!</p>
<p>Wie sich das verhält, wenn es sich um eine sogenannte offensichtliche Behinderung handelt, wie z.B. RollstuhlFahrer, Einbeiner/Ohnbeiner usw. wäre im Zweifelsfall juristisch zu klären (meine nicht Klage!), Ob die erst einen Ausweis benötigen&gt;&gt; um Anspruch auf den Zusatzurlaub zu haben!</p>
<p>Gruß <br />
Ede vB</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6551</link>
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<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 13:19:56 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Ede vom Bayerwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo pdietrich,</p>
<p>ich verstehe Deine Anfrage nicht ganz, was ist der Hintergrund und Sinn der Anfrage&gt;</p>
<p>Der Anspruch auf Zusatzurlaub ist im § 125 SGB IX gereglet. Möchte ein Berechtigter (Schwerbehinderter) diesen in Anspruch nehmen, so muss er selbstverständlich den AG über seinen Anspruch in Kenntnis setzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6548</link>
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<pubDate>Wed, 05 Dec 2007 08:42:32 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es eine gesetzliche Regelung, wo festgeschrieben ist, ab wann der Arbeitgeber über die Schwerbehinderung durch den Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt werden muss, um den Anspruch für Zusatzurlaub zu bekommen bzw. kann der Arbeitgeber eine solche Regelung in eine Dienstvereinbarung einbringen&gt;</p>
<p><em><strong>Beispiel:</strong></em><br />
A ist mit einem GdB von 25 im Betrieb eingestellt worden. Im laufe der Arbeitszeit wird bei A, auf Antrag beim zuständige Versorgungsamt, ein GdB von 55 festgestellt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6547</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=6547</guid>
<pubDate>Tue, 04 Dec 2007 21:08:55 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>pdietrich</dc:creator>
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