<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Gesamtbetriebsratssitzung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Gesamtbetriebsratssitzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Xajorkith&quot;,</p>
<p>hier ist es wichtig zu erkennen, wer lädt wen ein&gt;</p>
<p>Bei den Gesprächen zu welchen <strong>der AG </strong>den BR <strong>lädt</strong> kommt es auf die <strong>Rechtsgrundlage dieser Gespräche</strong> an.</p>
<p>Sind es Gesprächen gem. § 74 BetrVG hat die SchwbV ein Teilnahmerecht, dann würde ich notfalls mit dem SGB IX unterm Arm hingehen und mich notfalls durch den AG des Raumes verweisen lassen. In diesem Falle würde ich aber auch erklären, dass ich dieses Verhalten rechtl. prüfen lassen würde und als SchwbV hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen würde.</p>
<p>Der AG kann aber auch immer Gespräche mit dem BR führen ohne die SchwbV hinzuzuziehen, Ausnahme siehe oben.</p>
<p>Aber die SchwbV hat ja den § 95 (2). Sie kann und sollte den AG über seine Pflicht gem. SGB IX § 95 hinwiesen und auch auf die Rechte der SchwbV ggf. Beschlüsse des BR und Maßnahmen des AG aussetzen zu können.</p>
<p>Auch ein Hinweis auf den <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__156.html"><strong>§ 156 SGB IX (1) Satz 9</strong></a> und die Möglichkeiten von <a href="http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html"><strong>Beschlussverfahren</strong></a> sind durchaus hilfreich.</p>
<p>Man muss sie nur, sofern Hinweise nicht weiter helfen dann auch einmal anwenden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8441</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8441</guid>
<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 12:04:29 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gesamtbetriebsratssitzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank füt deine Antwort</p>
<p>Einen GSchwbV haben wir in der Tat nicht. <br />
Damit hat der Vorsitzende mich zu dieser Sitzung einladen müssen.<br />
Leider läuft in unserer Firma diesbezüglich immer alles schief.<br />
Auch die Geschäftsleitung lädt hier niemals die SchwerbV zu einer Sitzung mit dem Betriebsrat was sie ja eigentlich auch tun sollte.<br />
Ist nun am Montag vorgekommen. Da war ich aber leider nicht da.<br />
Allerdings ist für morgen wieder eine Sitzung mit der Geschäftsleitung geplant. Auch hier soll ich dann &quot;natürlich&quot; wieder nicht dabei sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8439</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8439</guid>
<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 11:38:41 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Xajorkith</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gesamtbetriebsratssitzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Xajorkith&quot;,</p>
<p>die GSchwbV hat das Teilnahmerecht an den Gremiensitzungen des GBR, nicht die SchwbV. Gibt es aber in einem Unternehmen nur 1 SchwbV so nimmt diese per Gesetz auch die Rechte als GSchwbV wahr, § 97 (2) Satz 2 SGB IX.</p>
<p>Ist die GVPSchwb verhindert nimmt die Stellvertretung der GSchwbV die Rechte wahr.</p>
<p>Also ggf. den GBR-Vorsitzenden auf den entsprechenden § und seine Pflichten gem. BetrVG hinweisen.</p>
<p>PS: Auf die Inhalte der Sitzung kommt es nicht an. Das Teilnahmerecht unterliegt keinerlei Einschränkungen. Es könnte ja vielmehr auch sein, dass die GSchwbV selbst auch rechtl. Fragen /Themen hat welche mit einem Anwalt besprochen werden könnten/ sollten. So z.B. Schwerbehinderte und anstehenden Kurzarbeit oder sonstige Einschränkungen. Also Fragen Schwbs und Rechte aus § 81 (4).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8438</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8438</guid>
<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 11:30:31 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gesamtbetriebsratssitzung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schönen guten Tag</p>
<p>Auch wenn ich länger keinen Beitrag mehr geschrieben habe so habe ich heute doch wieder eine Frage.</p>
<p>Zunächst einmal die Info, dass es unserer Firma derzeit wirtschaftlich nicht gut geht.</p>
<p>Jetzt hat der Gesamtbetriebsratsvorsitzende die Betriebsräte mit einen Rechtsanwalt zum Gespräch eingeladen. Weiter möchte er allerdings mich als Schwerbehindertenvertreter nicht dabei haben.</p>
<p>Seine Begründung ist, dass es nur um die belange des ganzen Betriebes gehen soll und um nichts spezielles.</p>
<p>Ich habe natürlich darauf geantwortet, dass die Schwerbehindertenvertretung bei allen Sitzungen des Betriebsrates dabei sein soll.<br />
Worauf wieder der Einwand kam, dass es sich um eine Gesamtbetriebsratssitzung handeln würde.</p>
<p>Habe darauf dann direkt gefragt ob er mich da ausschließen will.<br />
Die Antwort war ... &quot;Das habe ich so nicht gesagt&quot;.<br />
Er möchte wohl, dass ich darauf selber verzichte. Er sagte mir auch, dass es ihn lieber wäre wenn ich jetzt nicht nachgefragt hätte.</p>
<p>Aber nun meine Frage hier. Gibt es einen Unterschied zwischen einer Betriebsratsitzung und einer Gesamtbetriebsratsitzung&gt;</p>
<p>Nun es soll um 14 Uhr losgehen.<br />
Ich habe ihn gesagt, dass er doch den Rechtsanwalt fragen soll ob ich dabei sein muss bzw. sollte. Na das wollte er wenigstens tun.</p>
<p>Aber die Grundlage interessiert mich da schon.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8437</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8437</guid>
<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 11:16:18 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Xajorkith</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
