Spezial Arbeitsschuhe (Hilfsmittel)

DoSto, Tuesday, 15.12.2009, 15:52 (vor 5249 Tagen)

Hallo - ich habe unter diesem Thema die Beiträge gelesen und möchte trotzdem nachfragen, ob ich in meiner Annahme richtig liege.

Eine Beiköchin - GdB 100 - vollzeit beschäftigt - benötigt augrund ihres Leidens bzw. hat die Spezialschuhe verordnet bekommen. Für ihre Arbeit benötigt sie aber auch Spezialschuhe gleicher Art aber zusätzlich mit rutschfester und säurefester Sohle.

Wenn ich richtig gelesen habe, zahlt diese Schuhe der Arbeitgeber> Dafür kann er Mittel aus der SchwbAV beantragen>

Wie verfahre ich hier, um meinem Amt gerecht zu werden>

Gruß

DoSto

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DoSto

Spezial Arbeitsschuhe

hackenberger, Tuesday, 15.12.2009, 16:03 (vor 5249 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto",

» Wenn ich richtig gelesen habe, zahlt diese Schuhe der Arbeitgeber> Dafür
» kann er Mittel aus der SchwbAV beantragen>
»
» Wie verfahre ich hier, um meinem Amt gerecht zu werden>
Den AG auffordern, die notwendige Sicherheitsausrüstung/-stattung zu beschaffen und ihn ggf. auf die Möglichkeit auf Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen zu können. Diese gibt es aber ggf. nur für die zusätzlich auf Grund der Schwerbehinderung nitwenigen Mehrkosten. Also, es werden die kosten für "normale" Sicherheitsschuhe abgezogen und der Rest ggf. bezuschusst.

Wenn man mit dem AG gut zusammenarbeitet, kann man ihm auch anbieten als SchwbV für ihn den Antrag unterschriftsreif vorzubereiten.

Unter Umständen ist auch der betriebliche Sicherheitsbeauftragte hier gefordert

Spezial Arbeitsschuhe

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.12.2009, 16:08 (vor 5249 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

Mittel des IA aus der SchwbAV sind immer nachrangig gegenüber anderen "Geldquellen". Deshalb ist zuerst zu prüfen, ob nicht andere Träger hier zuständig wären. In Deinem geschilderten Fall wären m. E. die Rehaträger erster Ansprechpartner.
Besteht tatsächlich eine Verpflichtung des AG, wäre evtl. gem § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IX eine Bezuschussung des AG durch den Rehaträger möglich.
Besteht die Verpflichtung des AG nicht, wäre für die AN ein Zuschuß bzw. Kostenübernahme durch den Rehaträger gem. § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 denkbar.
Ob ein Anspruch gegenüber einem Rehaträger und ggfs gegen welchen besteht, kann man durch die gemeinsame Reha-Servicestelle klären lassen.
Grundsätzlich besteht aber natürlich auch hier die Möglichkeit, das IA einzuschalten und gemeinsam mit diesem gem. § 102 Abs. 2 SGB IX die Zuständigkeiten zu klären.

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

Spezial Arbeitsschuhe

DoSto, Monday, 21.12.2009, 14:50 (vor 5243 Tagen) @ albarracin

Hallo - auch auf die Gefahr hin, dass wiederholt darauf verwiesen wird, dass dies zum Grundwissen gehört! Ich stelle doch meine Frage - weil ich einfach keinen Erfolg bei meinen Recherchen habe. Grundwissen zu besitzen, heißt noch lange nicht, zu wissen, wie ich das in der Praxis umsetzen kann.

Um es treffender zu formulieren: Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun (können). J.W.v. Goethe

Es geht um die Übernahme der Kosten - Mehrkosten für Spezialarbeitsschhe mit rutschhemmender und säurefester Sohle für eine Schwerbehinderte Arbeitnehmerin. Die Spezialschuhe benötigt sie im privaten Bereich aufgrund ihrer 100 %-igen Schwerbehinderung sowieso. Aber für die Arbeit als Beiköchin in Vollzeit, braucht sie noch ein paar Spezialschuhe mit den genannten Eigenschaften. Stellt der Arbeitgeber hier einen Antrag an die Servicestelle> Wie formuliert man diesen Antrag vorab für den Arbeitgeber> Wo finde ich solche Vordrucke oder evtl. vorgefertigte Musterschreiben>

Danke im Voraus für die Antwort.

Gruß

DoSto

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DoSto

Spezial Arbeitsschuhe

hackenberger, Monday, 21.12.2009, 15:05 (vor 5243 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

man kann ihn einfach formlos bei dem IA oder einem anderen mögliche Träger stellen dann bekommt man von diesen entsprechende Formblätter oder man fordert solche Formblätter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. der [link=http://www.kein-handicap.de/pdf/ausgleichsabgabe.pdf>handicap... ]SchwbAV[/link] an.

Muster gem. § 27 SchwbAV!

Hier auch ein weiteres Fbl.

Spezial Arbeitsschuhe

DoSto, Monday, 21.12.2009, 21:19 (vor 5243 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard, das hatte ich gesucht.

Frohes Fest wünsche ich allen!

Gruß - DoSto

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DoSto

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