Zeitpunkt des Arbeitsbeginn (Allgemeines)
Zählt die Fahrzeit mit dem Betriebsfahrzeug vom Arbeitgeber zum Einsatzort bzw. Baustelle als Arbeitszeit oder Wegezeit> Welche gesetzliche Grundlagen existieren oder gibt es schon Gerichtsurteile hierzu.
Zählt die Fahrzeit mit dem Betriebsfahrzeug vom Arbeitgeber zum Einsatzort bzw. Baustelle als Arbeitszeit oder Wegezeit> Welche gesetzliche Grundlagen existieren oder gibt es schon Gerichtsurteile hierzu.
Hallo Volker,
das ist eigentlich kein Thema dieses Forums.
Doch kurz einige Hinweise:
Es könnte Arbeitszeit sein, wenn man z.B. mit besonderen Baufahrzeugen welche man schon am Vortag vom AG bekommen hat zur Baustelle fährt. Weiter ist hier auch ggf. wichtig was im ArbVertrag steht.
Stellt der AG einem MA aber nur einen Pkw welchen man nutzen kann und man fährt dann mit diesem stets zur Baustelle, dürfte möglicher Weise dieses nicht zur Arbeitszeit zählen.
Es gibt aber zu dieser Thematik verschiedene Sachverhalte, grundsätzlich ist Reisezeit = Arbeitszeit wenn>>>
Bernhard
Hallo Volker,
folgendes noch, wenn Du von zu Hause erst zum Betriebsgelände fährst und von dort dann mit einem Betriebsfahrzeug weiter zur Baustelle, ist die Fahrtzeit ganz klar Arbeitszeit.
Bernhard