Schließung eines Betriebsteils (Kündigung)
Unser Unternehmen besteht aus mehreren Betriebsteilen. Im April 2010 wird ein Betriebsteil geschlossen und eine Transfergesellschaft soll gebildet werden mit den Inhalten von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Dadurch sollen die von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer (über 100) wieder schneller in den Arbeitsmarkt finden. Außerdem wird noch über einen weitreichenden Sozialplan verhandelt.
Ich selber bin zu 50 Prozent schwerbehindert. Vertraglich gehöre ich zu dem Bereich der geschlossen wird, bekomme auch mein Lohn von dieser Gesellschaft, aber auf Grund meiner Behinderung arbeite ich seit 14 Jahren in einem anderen Betriebsteil mit vertraglich geregelten Arbeitsaufgaben. Meine Frage ist, ob mich der Betrieb auf Grund der Schließung des Betriebsteils dem ich angehöre, nun auch entlassen kann und das Integrationsamt das Einverständnis geben könnte.
Der Eintritt in eine Transfergesellschaft ist freiwillig. Aber setzt dieser Eintritt nicht einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb voraus und werden somit nicht teure Arbeitsgerichtsprozesse gespart> Auch wenn eine Transfergesellschaft eine Möglichkeit sein kann sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, sich fit zu machen, habe ich mit über 40 Jahren keine große Hoffnung mehr einen Job zu bekommen. Vor allem auch deshalb, weil unsere Region ohnehin von einer starken Abwanderung geprägt ist. Auch viele andere Arbeitnehmer, viele davon über 50 Jahre alt, sehen nur noch hoffnungslos in ihre Zukunft. Die meisten arbeiten schon ihr ganzes Leben in diesem Unternehmen, haben immer wieder auf Lohn verzichtet. Und nun wurde uns letztendlich vor dem Koffer geschissen...!
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Leih jedem dein Ohr, doch wenigen deine Stimme (W.Shakespeare)