Schließung eines Betriebsteils (Kündigung)

Joulin, Thüringen, Tuesday, 12.01.2010, 09:01 (vor 5240 Tagen)

Unser Unternehmen besteht aus mehreren Betriebsteilen. Im April 2010 wird ein Betriebsteil geschlossen und eine Transfergesellschaft soll gebildet werden mit den Inhalten von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Dadurch sollen die von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer (über 100) wieder schneller in den Arbeitsmarkt finden. Außerdem wird noch über einen weitreichenden Sozialplan verhandelt.
Ich selber bin zu 50 Prozent schwerbehindert. Vertraglich gehöre ich zu dem Bereich der geschlossen wird, bekomme auch mein Lohn von dieser Gesellschaft, aber auf Grund meiner Behinderung arbeite ich seit 14 Jahren in einem anderen Betriebsteil mit vertraglich geregelten Arbeitsaufgaben. Meine Frage ist, ob mich der Betrieb auf Grund der Schließung des Betriebsteils dem ich angehöre, nun auch entlassen kann und das Integrationsamt das Einverständnis geben könnte.
Der Eintritt in eine Transfergesellschaft ist freiwillig. Aber setzt dieser Eintritt nicht einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb voraus und werden somit nicht teure Arbeitsgerichtsprozesse gespart> Auch wenn eine Transfergesellschaft eine Möglichkeit sein kann sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, sich fit zu machen, habe ich mit über 40 Jahren keine große Hoffnung mehr einen Job zu bekommen. Vor allem auch deshalb, weil unsere Region ohnehin von einer starken Abwanderung geprägt ist. Auch viele andere Arbeitnehmer, viele davon über 50 Jahre alt, sehen nur noch hoffnungslos in ihre Zukunft. Die meisten arbeiten schon ihr ganzes Leben in diesem Unternehmen, haben immer wieder auf Lohn verzichtet. Und nun wurde uns letztendlich vor dem Koffer geschissen...!

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Leih jedem dein Ohr, doch wenigen deine Stimme (W.Shakespeare)

Schließung eines Betriebsteils

hackenberger, Tuesday, 12.01.2010, 09:16 (vor 5240 Tagen) @ Joulin

Hallo Bianca,

wir sind ein Forum für Mandatsträger, siehe auch Kopf der Seiten.

Daher die Bitte, wende dich bitte mit Deinen berechtigten Fragen an die für Deinen Betrieb zuständigen SchwbV/ BR oder GSchwbV. Diese sind gerne bereit Dir deine berechtigten Fragen zu beantworten.

Du kann aber auch selbst einmal auf den Seiten hier unter anderem auch unter A-Z nachschlagen oder die Suche benutzen. Zu vielen Fragen/ Themen findet man dann Beiträge.

Wir können und dürfen hier auch in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben, siehe auch Rechtsberatungsgesetz.

Wir können und dürfen Mandatsträger im Rahmen ihrer Mandatsausübung unterstützen.

Bitte habe also Verständnis und wende dich an die für Dich/ Deinen Betrieb zuständigen Vertretungen oder ggf. an die Gewerkschaft oder auch den § 85 SGB IX betreffend an das Integrationsamt.

Kontextlink
Der Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer (§§ 85-92 SGB IX)

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