Genaue Begründung bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

birte, Schleswig-Holstein, Wednesday, 27.01.2010, 17:46 (vor 5228 Tagen)

Hallo,

bin SBV in unserem Unternehmen. In den vergangenen 2 Jahren sind die Gleichstellungsanträge alle durchgekommen.
Jetzt habe ich eine Kollegin, die einen GL-Antrag gestellt hat und prompt
drei Tage nach Absendung schon Post bekam, mit der Bitte um nähere Erklärung, warum sie eine Gleichstellung überhaupt will.
Das habe ich noch nicht erlebt. Die Wahl des Schreibtons ist etwas gewöhnungsbedürftig. Geht so ein bißchen in die Art: Sie haben eine Hebehilfe, einen Arbeitsplatz, was wollen Sie eigentlich>
Das SChreiben ist an die Kollegin gegangen.
Kann ich als SBV "auch" eine Erklärung schreiben> Oder muss sie das machen (mit oder ohne "fremde"Hilfe")>
Es werden detaillierte Angaben gefordert.

Gruß
Birte

Genaue Begründung bei Gleichstellungsantrag

hackenberger, Wednesday, 27.01.2010, 18:01 (vor 5228 Tagen) @ birte

Hallo birte,

die Gleichstellung gibt es ja nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Diese Gefährdung muss man glaubhaft darstellen.

Da kann es dann durchaus sein, dass durch behinderungsbedingte Arbeitsplatz-/ Arbeitsumfeldausstattung dieser Gefährdung entgegen gewirkt werden kann, was auch zuerst zu prüfen und ggf. umzusetzen ist. Dann kann der Grund für eine Gleichstellung nicht mehr erforderlich sein, da dann das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr gefährdet ist.

Anträge auf Gleichstellung kann der Betroffene und/ oder der AG stellen. Damit hat sich ja die Frage beantwortet, wer die geforderte weitere Erklärung gegenüber der Agentur für Arbeit abgeben muss.

Schreiben kannst Du sie in Namen des Betroffenen, doch der muss sie dann unterschreiben.

Viele SchwbV und/oder auch Betroffene sind leider der falschen Meinung, dass jeder mit einem GdB von 30 gleichgestellt wird. Dem ist aber nicht so!

PS: Bitte im Profil noch angeben welches Recht zur Anwendung kommt, BetrVG oder PersVG

Genaue Begründung bei Gleichstellungsantrag

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 27.01.2010, 19:21 (vor 5228 Tagen) @ birte

Hallo brte
.
» Kann ich als SBV "auch" eine Erklärung schreiben> Oder muss sie das machen
» (mit oder ohne "fremde"Hilfe")>


Normalerweise bekommst du doch als SBV auch noch eine Anhörung zum Gleichstellungsantrag.

Natürlich stellt sich auch die Frage, wie "ausführlich" die Begründung im Antrag gewesen ist>

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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