PKW Beihilfe (Hilfsmittel)

löschi, NRW, Wednesday, 03.02.2010, 10:13 (vor 5199 Tagen)

Hallo zusammen,
es wäre schön, wenn jemand einen Rat für mich hätte. Zu den Fakten:
Eine Bekannte hat ein behindertes Kind (11 Jahre) das im Rollstuhl sitzt.Sie möchten sich gerne einen PKW zulegen um mit dem Kind selber zum Arzt fahren zu können und ihm ein rauskommen aus den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.Für den Umbau hat sich schon ein Geldgeber gefunden. Nur das Fahrzeug (VW Caddy)das selbst finanziert werden muß stellt die Familie vor Probleme(nicht genügend Mittel).
Ich habe schon viel telefoniert,aber ich bin in Richtung Bezuschussung nicht weitergekommen, da es alles nur für den privaten Gebrauch ist.:-(
Wenn jemand mir Tips geben könnte wo man eventuell doch noch einen Zuschuss locker machen kann wäre ich froh.:-)
Für euere Bemühungen sage ich jetzt schon mal im Namen der Familie Danke.

Gruß und noch einen schönen Tag
Jürgen

PKW Beihilfe

hackenberger, Wednesday, 03.02.2010, 15:31 (vor 5199 Tagen) @ löschi

Hallo Jürgen,

es ist immer gut über den Tellerrand hinaus zu schauen. Doch es ist kein Thema für dieses Forum und wir sollten dieses auch in unserm Interesse und dem Interesse des Forums daher beachten.

Daher bitte immer nur Fragen zu Themen dieses Forum betreffend einstellen. Ansonsten private Netzwerke oder das Web bitte nutzen.

Daher auch nur kurz den Hinweis auf diese Internet-Plattform:
www.intakt.info

PKW Beihilfe

löschi, NRW, Wednesday, 03.02.2010, 20:43 (vor 5199 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für deine Antwort, werde dort weiterschauen.
Für die Zukunft werde ich mich natürlich daran halten.

MfG Jürgen

PKW Beihilfe

Caty, Bremen, Wednesday, 03.02.2010, 16:18 (vor 5199 Tagen) @ löschi

Hallo
kenne das Thema von einem MA.
Der hat vor Jahren zur Beförderung seiner Tochter von der BFA einen Zuschuß bekommen.
Gruß
Caty

PKW Beihilfe

löschi, NRW, Wednesday, 03.02.2010, 20:44 (vor 5199 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

auch dir Dank für den Tip,werden alles nachgehen.

MfG Jürgen

PKW Beihilfe aus der KFZHV

DoSto, Monday, 14.05.2012, 15:46 (vor 4368 Tagen) @ löschi

Hallo,

eine Frage hätte ich zur KFZ-Hilfeverordnung. Ein Beschäftigter hatte einen PKW, behindertengerecht umgebaut, für den lt. Arbeitsvertrag auch die dienstliche Nutzung vereinbart ist. Der Beschäftigte ist auf den PKW angewiesen aufgrund seiner Behinderung. Nun wurde dieser PKW total abgebrannt. Aus diesem Grund wurde aus der KFZ-Hilfeverordnung für den Kollegen beim zuständigen Arbeitsamt eine Bezuschussung gem. § 1 - 3 der Verordnung beantragt. Das Arbeitsamt stellt sich quer, wir haben Widerspruch eingereicht. Denn, im Prinzip steht sein Arbeitsplatz auf der Kippe, wenn er die arbeitsvertraglichen Bedingungen nicht erfüllen kann. Aus dem Pool kann er keinen PKW nehmen, da die Behinderung es nicht zulässt.

Wie schätzt ihr die Situation ein>

Gruß

DoSto

--
DoSto

PKW Beihilfe aus der KFZHV

hackenberger, Monday, 14.05.2012, 18:00 (vor 4368 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto",

» Nun wurde dieser PKW total abgebrannt.
Dann wäre es doch wohl ein Versicherungsfall>> Was sagt also die Versicherung>>

» Das Arbeitsamt stellt sich quer, wir haben Widerspruch eingereicht.
Was sagt wie und warum das Arbeitsamt> Gibt es schon eine Antwort auf den Widerspruch>

Letztlich wer hat die Schuld daran, dass das Fahrzeug abgebrannt ist> Denn hieraus ergibt sich ja dann ggf. ein Anspruch auf Schadenersatz>

Letztlich: Könnte der AG den AN anders beshcäftigen> Denn letzteres müsste ja zu mindest zeitweise erfolgen, da ja ein entsprechendes Fahrzeug erst umgebaut werden müsste!

PKW Beihilfe aus der KFZHV

DoSto, Tuesday, 15.05.2012, 09:42 (vor 4367 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es war Vandalismus und es besteht keine Schuldfrage bez. der Versicherung. Die Versicherung leistet auch bzw. hat geleistet. Es wird auch nur die Differenzsumme beantragt zur Wiederbeschaffung.

Das Arbeitsamt begründet die Ablehnung damit, dass der Kollege einen kurzen Weg zur Arbeit hat, den er auch mit Öffis vornehmen kann, deshalb würde der Antrag abgelehnt. Auf die berufliche Situation sind sie nicht eingegangen.

Sicher kann der Kollege kurzzeitig auch ohne diese arbeitsvertragliche Verpflichtung beschäftigt werden - aber welcher Arbeitgeber lässt sich dauerhaft darauf ein, auf die vereinbarte Arbeitsleistung zu verzichten>

Gruß

DoSto

--
DoSto

PKW Beihilfe aus der KFZHV

hackenberger, Tuesday, 15.05.2012, 10:09 (vor 4367 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

KFZHV ist leider auch keines meiner Spezialgebiete. Ich hatte nur 3 unterschiedliche Fälle in meiner Amtszeit welche ich aber auch immer ohne Probleme geregelt bekam. Daher, hier würde ich fachliche Hilfe/Unterstützung zB vom VdK einholen. Denn es gibt hier mehrere Optionen und mögliche Leistungsträger, wie zB Agebtur für Arbeit, DRV, IA und Krankenkasse.

Da können also dann auch andere Leistungsträger in Frage kommen. Auch der AG könnte ggf Mittelansprüche haben um ein Dienstfahrzeug entsprechend umzugestalten.

Je nach dem welche Gründe hier ausschlaggebend sind ändert sich der mögliche Leistungdträger. Es wäre dann auch zu prüfen hätte die Arbeitsverwaltung ggf den Antrag entsprechend weiterreichen müssen an andere Leistungsträger und ist sie nun weil sie dieses nicht getan hat zuständig.

Du bzw auch der Schwb können sich auch einmal an die gemeinsame Servicestelle zur Klärung wenden

PKW Beihilfe aus der KFZHV

DoSto, Wednesday, 16.05.2012, 13:32 (vor 4366 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

dass die Arbeitsagentur zuständig ist, sich aber versucht, da raus zu winden, steht eindeutig fest. Mir z. B. hatte der zuständige Sachbearbeiter dort anfangs erzählt, diese Verordnung würde sowieso abgeschafft werden. In dem Sinne: da braucht ihr gar nicht erst einen Antrag stellen!> Anfangs ging es hauptsächlich um § 1, jetzt ist der § 3 Abs. 3 die Begründung zur Ablehnung. Allerdings geht es um genau diese §§ nicht. Leistungsträger ist die Agentur - das haben wir mit dem IFD schon geklärt.

Ich dachte eigentlich, dass die Arbeitsagentur den Auftrag hat, Leute in Arbeit zu bringen und zu halten!>

Wir haben jetzt einmal den Landesbeauftragten für die Schwerbehinderten Menschen eingeschaltet. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Gruß

DoSto

--
DoSto

PKW Beihilfe aus der KFZHV

hackenberger, Wednesday, 16.05.2012, 13:53 (vor 4366 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

ja, grundsätzlich ist bei dieser Begründung für die Notwenigkeit die Agentur für Arbeit zuständig. Wenn aber ohne diese Beschaffung die Beschäftigung gefährdet ist kann auch die DRV leistungsträger werden. Weiter wenn der AG eine Umrüstung eines PKW benötigt für die tägl. Arbeit wäre das IA wohl zuständig, da dann es um einen Fall des § 81 Abs. 4 SGB IX geht. Wenn es um die private Notwenigkeit geht, weil ohne einen solchen Pkw die Teilhabe am Leben nicht möglich wäre könnte die Krankenkasse der Leistungsträge sein, wie bei elektr. Rolli.

Also, gut beraten lassen und dann den Antrag ggf. richt und vom richtigen stellen.

Doch wenn es nur um den Weg zur Arbeit geht, also dann hier wie beantragt bei der Agentur für Arbeit, kann die Agentur es ablehnen wenn es hierzu andere "günstigere" Möglichkeiten gibt. Das könnte dann ggf. auch ein Fahrdienst sein.

Also die KFZHV soll nicht abgeschafft werden, davon habe ich nichts gehört. Wenn solche Aussagen vom SB der AfA kommen, sollte man das Gespräch mit dem Leiter der AfA suchen.

Merke, es ist daher ggf. nicht ungeschickt vor Antragstellung immer erst einmal das Gespräch mit dem Leistungsträger suchen. Weiter gerade bei solchen Pkw wäre auch ein Vollkaskoversicherung nicht ungeschickt!

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