Besetzung eines Posten eines Teamleiters mit Interner Ausschreibung (Einstellung)

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Wednesday, 03.02.2010, 11:50 (vor 5215 Tagen)

Hallo, ich weiß ich bin lästig, aber bei uns ist eine Stelle zum Teamleiter über die Interne Jobbörse ausgeschrieben. Meine Frage inwieweit muss die SchwbV der AG beteiligen> Auch wenn keine schwerbehinderten Menschen sich bewerben> Muss er die SchwbV beteiligen, wenn in dem Team Schwerbehinderte Menschen sitzen> Muss er die SchwbV zu Vorstellungsgesprächen mit einladen>

Danke! Reinhold

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Reinhold Krauß

Besetzung eines Posten eines Teamleiters mit Interner Ausschreibung

hackenberger, Wednesday, 03.02.2010, 12:27 (vor 5215 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Reinhold,

die SchwbV ist immer bei der Prüfung ob eine freie Stelle zur Besetzung mit einem Schwerbehinderten geeignet ist zu beteiligen § 81 Abs. 1 Satz 1, gem. Satz 6 SGB IX. Also bei jeder geplanten Ausschreibung/ Besetzung von freien Stellen.

§ 81 Abs. 1 Satz 6:
Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an.

Verletzt der AG dieses Recht/ diese Pflicht wäre dieses wegen Verletzung des § 95 Abs. 2 eine Möglichkeit der Anwendung des § 156 Ab.1 1 Satz 9 SGB IX, worauf ich ja schon einmal hingewiesen habe.

Sofern unter den Bewerbern kein Schwerbehinderter ist, muss der AG die SchwbV in das Bewerbungs- und Auswahlverfahren NICHT einbeziehen (leider). Dann kann und sollte die SchwbV ihre Beteiligungsrechte im Rahme der Teilnahme an BR-Gremien nutzen und dort ggf. sofern berechtigt Bedenken gegen einen Bewerber vortragen. Sofern berechtigt, sollte die SchwbV ihre Bedenken auch dem Ag vortragen und diesen bitten diese in seiner Einscheidung zu betrachten/ berücksichtigen. Ob und in wie weit der AG dieses dann beachtet ist seine Entscheidung.

PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner. Ebenso, wenn man den Hinweis über dem Textfeld beachtet und nicht benötigten (alten) Text löscht ;-)

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