Hallo Frank,
klar gilt das AGG auch beim Thema Altersteilzeit.
» betrieblichen Altersteilzeitverträgen bevorzugt behandelt werden. Etwa bei
» einem Punktesystem >
Welches Punktesystem>>
Das Altersteilzeitgesetz sieht kein Punktesystem vor, es sieht insbesondere auch keine Regelungen vor, dass hier Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt werden können/ sollen.
Daher wäre hier eine Bevorzugung ggf. eine mittelbare Diskriminierung nichtbehinderter AN und damit dann ein Verstoß gegen § 1 AGG.
Das Thema "mögliche" Leistungseinschränkungen oder "möglichen" notwenigen früheren Rentenbeginn wird ja durch den vorzeitigen Abschlagfreien Bezug der Altersrente Rechnung getragen.
PS: Wenn Du nun in [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1224]Deinem Profil[/link] auch noch angibst welches Recht BetrVG oder PersVG zur Anwendung kommt, wäre es sehr hilfreich.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):