Bevorzugung der schwerbehinderten bei ATZ (Rente / Pension / ATZ)

frankd913, BW, Sunday, 14.02.2010, 16:18 (vor 5193 Tagen)

Hallo,
werden (bzw. können) schwerbehinderte Mitarbeiter/innen bei den betrieblichen Altersteilzeitverträgen bevorzugt behandelt werden. Etwa bei einem Punktesystem > Greift hier das AGG, besonders § 17 Soziale Verantwortung >
Freue mich über Rückantworten.:-)

Gruß Frank

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Vielen Dank
Frank

Bevorzugung der schwerbehinderten bei ATZ

hackenberger, Sunday, 14.02.2010, 16:34 (vor 5193 Tagen) @ frankd913

Hallo Frank,

klar gilt das AGG auch beim Thema Altersteilzeit.

» betrieblichen Altersteilzeitverträgen bevorzugt behandelt werden. Etwa bei
» einem Punktesystem >
Welches Punktesystem>>

Das Altersteilzeitgesetz sieht kein Punktesystem vor, es sieht insbesondere auch keine Regelungen vor, dass hier Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt werden können/ sollen.

Daher wäre hier eine Bevorzugung ggf. eine mittelbare Diskriminierung nichtbehinderter AN und damit dann ein Verstoß gegen § 1 AGG.

Das Thema "mögliche" Leistungseinschränkungen oder "möglichen" notwenigen früheren Rentenbeginn wird ja durch den vorzeitigen Abschlagfreien Bezug der Altersrente Rechnung getragen.

PS: Wenn Du nun in [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1224]Deinem Profil[/link] auch noch angibst welches Recht BetrVG oder PersVG zur Anwendung kommt, wäre es sehr hilfreich. ;-)
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Bevorzugung der schwerbehinderten bei ATZ

frankd913, BW, Sunday, 14.02.2010, 17:31 (vor 5193 Tagen) @ hackenberger

Hallo nochmals,

bin SBV, ist im Profil eingetragen.
bei uns in der Firma soll eine sogenannte Berechtigungsreihenfolge mit der GL/BR und SBV erstellt werden. Jetzt hat die GL im Punktesystem die schwerbehinderten Mitarbeiter/innen nicht mehr zusätzlich berücksichtigt.
Obwohl dies eine Bedingung von Seiten des BR und SBV war.Wie soll ich mich jetzt gegenüber der GL verhalten > Muß ich klein beigeben >:-(

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Vielen Dank
Frank

Bevorzugung der schwerbehinderten bei ATZ

hackenberger, Sunday, 14.02.2010, 17:45 (vor 5193 Tagen) @ frankd913

Hallo Frank,

» bin SBV, ist im Profil eingetragen.
Ja, was im Profil leider nicht steht, ist BetrVG, so wie ich es einschätze auf Grund der Aussagen hier.

» bei uns in der Firma soll eine sogenannte Berechtigungsreihenfolge mit der
» GL/BR und SBV erstellt werden. Jetzt hat die GL im Punktesystem die
» schwerbehinderten Mitarbeiter/innen nicht mehr zusätzlich berücksichtigt.
Das muss der AG auch nicht.

» Obwohl dies eine Bedingung von Seiten des BR und SBV war.
Fordern kann man es. Aber wie bereits erwähnt sehe ich hier ein mögliches Problem mit dem AGG § 1.


» Wie soll ich michjetzt gegenüber der GL verhalten >
» Muß ich klein beigeben >
Kann auch ich nicht sagen, außer meiner Einschätzung betreffend AGG.

Bei Antworten auch immer diesen Hinweis über dem Textfeld beachten.
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schaue einmal Deine letzte Antwort jetzt an. ;-)

Bevorzugung der schwerbehinderten bei ATZ

Hotte, Stuttgart, Monday, 15.02.2010, 19:27 (vor 5192 Tagen) @ frankd913

Hallo Frank
» werden (bzw. können) schwerbehinderte Mitarbeiter/innen bei den
» betrieblichen Altersteilzeitverträgen bevorzugt behandelt werden. Etwa bei
» einem Punktesystem >


Wurde bei uns in der GBV so vereinbart. Allerdings gilt bei der ATZ auch die doppelte Freiwilligkeit, d.h. weder AG noch AN können einseitg auf ATZ bestehen.

Viele Grüße
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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