Wiedereinstellungsgarantie (Rente / Pension / ATZ)

Lombardi, HAS/Bayern, Thursday, 18.02.2010, 12:40 (vor 5190 Tagen)

Hallo Zusammen,

folgender Fall: Kollege 35 Jahre Rollstuhlfahrer (querschnittgelämt), bezieht seit Oktober 2009 eine unbefristet volle Erwerbsminderungsrente. Ihm wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. Kollege besteht auf die Klausel der Wiedereinstellungsgarantie im Vertrag, sollte die Rente nach Prüfung etc. wegfallen. Meine Frage: kann ein solcher Bescheid von RV aufgehoben werden> Kann ihm, sollte er den Aufhebungsvertrag nicht annehmen gekündigt werden> Muss IA zustimmen>

Mit freundlichen Grüßen
Lombardi

Wiedereinstellungsgarantie

hackenberger, Thursday, 18.02.2010, 12:50 (vor 5190 Tagen) @ Lombardi

Hallo Lombardi,

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem § 85 SGB IX. Aber dem § 95 Abs. 2 SGB IX, der BR wird ja "nur" informiert.

Ob unbefristete Rentenbescheide nochmals verändert werden können, kann nur rechtsverbindlich die Deutsche Rentenversicherung erkären. Solche Aussagen sollte man sich auch schriftlich geben lassen.

Der betroffenen AN sollte sich unbedingt fachlich beraten lassen, also Anwalt oder ggf. bei VdK (www.vdk.de).

Kontextlink
Der Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer (§§ 85-92 SGB IX)

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