Zuständigkeit der SBV bei Betriebsschließungen? (Allgemeines)

Claudia J., Friday, 08.04.2005, 14:38 (vor 6962 Tagen)

Hallo zusammen,

ich war krankheitsbedingt lange nicht hier. Deshalb erstmal ein großes Lob für die Umgestaltung des Forums. Gefällt mir richtig gut :-)

Nun aber zu meiner Frage:

In unserem bundesweit tätigen IT-Unternehmen wird seit einiger Zeit intensiv nach Möglichkeiten gesucht, die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen (so der offizielle Wortlaut der Geschäftsleitung). Als eine dieser Möglichkeiten werden Betriebsschließungen an 3 Standorten in Erwägung gezogen. Natürlich sind alle Mitarbeiter sehr verunsichert, besonders die Schwerbehinderten.

Von mehreren Seiten wurde ich nun bereits gefragt, ob und wie sich die Schwerbehindertenvertretung im Sinne des § 613a BGB (oder auch anderer gesetzlicher Regelungen) einbringen und für die betroffenen Mitarbeiter einsetzen kann. Ich habe damit bisher überhaupt keine Erfahrung.

Wir haben in der nächsten Woche Betriebsversammlungen, so dass dort ganz sicher diesbezügliche Fragen aufkommen werden. Bitte helft mir weiter.

Mit bestem Dank und vielen Grüßen wünsche ich Euch ein schönes Wochenende,
Claudia J.

Zuständigkeit der SBV bei Betriebsschließungen?

hackenberger, Saturday, 09.04.2005, 11:11 (vor 6961 Tagen) @ Claudia J.

Hallo Claudia,

ja auch in allen Punkten/Themen zum Betriebsübergang ist nicht nur der BR sondern auch die SchwbV zu beteiligen.

Bei einem Betreibsübergang gelten sofern im aufnehmenden Betrieb es nicht zu gleichen Sachverhalt auch kollektivrechtliche Regelungen gelten die alten für 1 Jahr weiter.

Es geht nun hier u.a. darauf zu achten, dass alle geltenden betriebl. Regelungen (z.B. Integrationsvereinbarung usw.) für Schwbs weiter Bestand haben und auch Anwendung finden. Offmals (so war es zu mindest in meinem Unternehmen) wird auch eine besondere BV erstellt in welcher alle geltenden Regelungen, welche somit auch weiter Bestand haben/haben sollen augeführt werden erstellt.

Es geht auch darauf zu achten dass sofern im aufnehmenden Betrieb auch Schwerbehinderten sind eine Integration stattfindet.

Also, lasse dich in das ganze Verfahren einbinden.

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