Kann mir jemand helfen ??? (Gleichstellung)

sabine40, Tuesday, 09.03.2010, 15:09 (vor 5187 Tagen)

Hallo,
ich bin neu hier und stehe vor einem Problem.
Ich bin seit September 2006 vom Versorgungsamt 60 Prozent Schwerbehindert.Wegen Depressionen.
Nach einer Prüfung haben die mir heute geschrieben, das sie meinem Einspruch nicht stattgeben und mir nur noch 40 Prozent geben.
Ich bin jetzt seit November nach 12 Jahren wieder berufstätig (auf 400 Euro) und habe eine Chance auf Vollzeit übernommen zu werden, sobald meine Kollegin schwanger ist. Ich bin gelernte Arzthelferin und dazu noch alleinerziehend.
Ich habe jetzt Angst, das ich den Job nicht kriege, wenn ich nicht mehr schwerbehindert bin. Kann mir jemand sagen, ob ich überhaupt eine Chance habe, mich Gleichstellen zu lassen >>> Was muss ich beachten.
Vielen Dank
Gruß Sabine

Kann mir jemand helfen ???

sabine40, Tuesday, 09.03.2010, 16:51 (vor 5187 Tagen) @ sabine40

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-) Schuldigung für die Störung

Kann mir jemand helfen ???

hackenberger, Tuesday, 09.03.2010, 18:23 (vor 5187 Tagen) @ sabine40

Hallo Sabine40,


leider auch Dir diesen Hinweis:
Du hast hier bestimmt sehr berechtigte Fragen, doch leider ist hier das falsche Forum dafür. Wie sind, siehe auch Kopf der Seiten, ein Forum für Mandatsträger. Also SchwbV/BR, nicht für Arbeitnehmer.

Weiter, es gibt auch in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz in welchem geregelt ist wer wann wie Rechtsauskünfte/ -Beratung geben darf. Dieses müssen auch wir beachten. Daher sind wir auch nur ein Forum für Mandatsträger, denn diesen dürfen wir Tipps geben.

Bitte habe also Verständnis dafür, dass wir Dir hier nicht helfen können. Du kannst selbstverständlich alle Beiträge und Seiten lesen/ nachlesen auch die Suche benutzen, vielleicht hilf ja dieses schon weiter.

Kann mir jemand helfen ???

JohannesL, Bayern, Wednesday, 24.03.2010, 16:22 (vor 5172 Tagen) @ sabine40

Liebe Sabine,

folgende Schritte empfehle ich Dir:

Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen !!

Deine Chancen, Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden, sind -insbesondere wegen des Themas "Kündigung"- nicht schlecht.

Unabhängig davon würde ich an deiner Stelle Einspruch (Frist beachten!)gegen die Herabstufung des GdB von 60 auf 40 beim Zentrum für Familie und Soziales stellen. Auch hier bestehen, wenn auch deutlich geringer, Chancen.

Alles Gute!

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