Ruhestandsalter für Gleichgestellte (Allgemeines)

Andrea H., Tuesday, 12.04.2005, 09:25 (vor 6958 Tagen)

Hallo,
heute wurde die Frage an mich gerichtet, welches Ruhestandsalter für den Schwerbehinderten Gleichgestellte gilt.
Ein Kollege möchte in Altersteilzeit gehen und dafür ist es wichtig, ob er mit 63 oder 65 gehen müsste.
Es heißt ja immer, dass alle Rechte wie bei Schwerbehinderten gelten, außer der Zusatzurlaubsregelung und der unentgeltlichen Beförderung Schwb im öffentl. Personenverkehr.
Noch mal die Frage: Gilt auch für Gleichgestellte die 63 Jahre-Regelung>
Viele Grüße
Andrea

Ruhestandsalter für Gleichgestellte

Andrea H., Tuesday, 12.04.2005, 09:48 (vor 6958 Tagen) @ Andrea H.

Hallo nochmal,
habe die Antwort bereits selbst im Schwerbehindertenrecht Basiskommentar zum SGB IX gefunden, und zwar im § 68 Abs 3 Randnr. 8 ist es genau beschrieben.
Herzlichen Gruß
Andrea

Ruhestandsalter für Gleichgestellte

Andrea H., Tuesday, 12.04.2005, 10:05 (vor 6958 Tagen) @ Andrea H.

Nun bin ich dem Forum die Antwort schuldig geblieben (habe mich allein im Forum unterhalten) und das fand ich nicht in Ordnung,darum die ausführlichere Antwort zur meiner Alleinunterhaltung im Forum: :-D
Im § 68 (3) SGB IX steht:
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 125 und ...

Im Kommentar steht unter Randnummer 8:
(3) Gleichgestellten stehen die Rechte des SGB IX (2. Teil) ebenso zu wie schwerbehinderten Menschen mit Ausnahme des Zusatzurlaubes (§ 125) und ....
Allerdings können Gleichgestellte kein vorgezogenes Altersruhegeld gem. §§ 37, 236a SGB VI beanspruchen und auch nicht......

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