Multiple Sklerose (Fragen zu einer Behinderung)

speedy, Berlin, Tuesday, 23.03.2010, 09:28 (vor 5156 Tagen)

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Eine Kollegin mit MS und 50% Schwerbehinderung, soll am Abend zusätzliche Außendienstarbeiten verrichten. Sie hat ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass es ihr auf Grund einer bestimmten Art von Schub, nicht möglich ist, am Nachmittag bzw. Abend zu arbeiten. Dieser Schub beeinträchtigt besonders ab der Hälfte des Tages dir Konzentration und körperliche Leistungsfähigkeit. Der Vorgesetzte hat nun ein ärztliches Attest verlangt. Muss dieses erbracht werden, um ohne Probleme mit dem AG, von der Zusatzarbeit befreit zu werden>

Multiple Sklerose

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Tuesday, 23.03.2010, 09:54 (vor 5156 Tagen) @ speedy

Hallo,

zunächst ist die Frage; Handelt es sich um Zusatzarbeit oder um Verlegung der Arbeitszeit> Von Zusatzarbeit kann sie sich befreien lassen ( §124 SGB IX). Bei Verlegung der Arbeitszeit ist dies etwas schwieriger (Direktionsrecht. Gibt es in Euerm Betrieb einen Betriebsarzt> Dann würde ich den einschalten. Ansonsten scheint ein Attest schon sinnvoll.

Multiple Sklerose

speedy, Berlin, Tuesday, 23.03.2010, 10:04 (vor 5156 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo,
es handelt sich bei dem Schub um das sogenannte Fatigue-Syndrom (Erschöpfungs/Ermüdungszustand). Es handelt sich wohl um Zusatzarbeit. Wenn Sie sich davon befreien lassen will, muss sie das schriftlich machen>
Muss der Befreiuungsantrag beim SBV-Vertreter des AG eingereicht werden>

Multiple Sklerose

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Tuesday, 23.03.2010, 13:17 (vor 5156 Tagen) @ speedy

Du vermutest Zusatzurlaub> Ist die Betroffene Vollzeitbeschäftigt>
Fällt die geforderte Arbeit tatsächlich zusätzlich zu Ihrer normalen Tätigkeit an>
Wenn ja, dann muß der Betroffene beim Arbeitgeber selbst die Arbeitsbefreiung beantragen.

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