externe Azubis (teilweise SB) (Fragen zu einer Behinderung)

Jürgen II, Tuesday, 30.03.2010, 14:44 (vor 5149 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe da mal wieder so eine verzwickte Frage bekommen wo ich Euren Rat benötige.
Wir (Bundesbehörde) nehmen Azubis von anderen Behörden für bestimmte Ausbildungsabschnitte (die es fast nur noch bei uns gibt) auf. Wir erfahren nicht, ob und welche Schwerbehinderungen die Azubis haben! Es gibt durchaus Bereiche wo es gefährlich werden könnte.
Dazu gehörte jemand mit Herzschrittmacher, wo im Nachhinein starke Bedenken aufkamen, denjenigen bei der elektrischen Betäubung von Hühnern einzusetzen, eine Person mit verlängerten Reaktionszeiten, die von den Ziegen umgerannt wurde, Gleichgewichtsstörungen mit der Gefahr des Leitersturzes und noch einiges andere.

Die externen Azubis werden bei der Einweisung gefragt, ob sie irgendetwas nicht tun dürfen. Häufig sagen sie selber aber nichts darüber, vielleicht auch, weil sie sich über die Bedeutung für die Arbeit bei uns nicht im Klaren sind.
Der Ausbildungsleiter einer anderen Behörde sagte, er hätte auf Anweisung seines Personalreferates uns nichts darüber sagen dürfen.

Sollten wir uns schriftlich absichern> So wie vor einer OP> „Wir machen zwar alles richtig aber geht mal was schief haste selbst schuld“!

Hat jemand einen Tipp für mich> Danke!

Gruß Jürgen

externe Azubis (teilweise SB)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 30.03.2010, 15:03 (vor 5149 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,
der Personalrat muss der Beschäftigung der Azb zustimmen. In dieser Sitzung bist du dabei. Bitte den PR dazu bringen, dass er der Zustimmung widerspricht, wenn nicht alle Fakten bekannt sind.

Du kannst zusätzlich deinen AG darauf hinweisen, dass er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Verantwortung trägt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

externe Azubis (teilweise SB)

hackenberger, Thursday, 01.04.2010, 00:57 (vor 5148 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen,

das SGB IX gilt für alle im Betrieb/ Amt/ Dienststelle beschäftigten schwerebhinderten Menschen.

Ich füge hier einmal ein Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] bei.

Weiter ist hier auch ein Thema was die Wahlen betrifft:

§ 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

a) Grundsatz
Rn 28
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf Lebensalter oder Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wählen kann deshalb auch, wer kurz vor der Wahl die Beschäftigung aufgenommen hat oder unmittelbar nach der Wahl ausscheidet (Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 23; Sieg NZA 2002, 1064 [1065]).

Rn 29
Dabei kommt es auf die tatsächliche überwiegende Beschäftigung des Arbeitnehmers in dem betreffenden Betrieb an und nicht auf das Bestehen eines Arbeitsvertrages mit dem Betriebsinhaber (Hess. LAG Beschluss vom 10. Dezember 1992 = BB 1993, 1284 [Ls.]).

Rn 30
Schon im Wortlaut der Vorschrift reicht der Begriff der Beschäftigung weiter als der der Arbeit. Außerdem ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb zu vertreten und nicht nur die der schwerbehinderten Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluss vom 27. Juni 2001 = BAGE 98, 151 = BehindertenR 2001, 203 = NZA 2002, 50; BAG Beschluss vom 16. April 2003 = BAGE 106, 57 = AP Nr. 1 zu § 95 SGB IX = BehindertenR 2003, 188; Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 22 m. w. Nachw.).

Also, den AG auf das SGB IX, seine Pflichten hieraus und die Rechte der Betroffenen und der SchwbV hinweisen.


Aber letztlich auch noch einen Hinweis, einfach auch einmal einen Blick in den Kommentar zum SGB IX werfen und Schulungen besuchen. Denn es ist unerlässlich die Grundrechte/ Dinge zui kennen.

externe Azubis (teilweise SB)

Jürgen II, Tuesday, 06.04.2010, 14:06 (vor 5142 Tagen) @ hackenberger

Lieber Hans-Peter,
lieber Bernhard,

vielen Dank für Eure Hinweise. Ich muss die Sache wohl anders angehen. Bis jetzt wurde das dem Personalrat und auch mir als SBV nicht vorgelegt. Es handelt sich nur um einige Tage praktische Ausbildung. Die Zeitspanne wird hier wohl keine Rolle spielen.
»
» Aber letztlich auch noch einen Hinweis, einfach auch einmal einen Blick in
» den Kommentar zum SGB IX werfen und Schulungen besuchen. Denn es ist
» unerlässlich die Grundrechte/ Dinge zui kennen.

Sorry Bernhard,:-(

ich mache das Geschäft noch nicht so lange! Meine Vertreterin ist seit einigen Monten krank und weitere Vertreter gibt es nicht mehr! Eine Vollfreistellung habe ich nicht! Auch beruflich habe ich seit vielen Jahren keinen Vertreter mehr. Die Arbeit bleibt liegen!!! Für mich eine extreme Belastung. Seminare für SBV´s gibt es 7 Monate vor den Wahlen kaum noch oder sie sind hoffnungslos überbelegt. Da bin ich heilfroh, bei euch hilfe zu bekommen!

Liebe Grüße

Jürgen

externe Azubis (teilweise SB)

hackenberger, Tuesday, 06.04.2010, 14:18 (vor 5142 Tagen) @ Jürgen II

Hallo "JürgenII",

» ich mache das Geschäft noch nicht so lange! Meine Vertreterin ist seit
» einigen Monten krank und weitere Vertreter gibt es nicht mehr! Eine
» Vollfreistellung habe ich nicht! Auch beruflich habe ich seit vielen
» Jahren keinen Vertreter mehr. Die Arbeit bleibt liegen!!! Für mich eine
» extreme Belastung. Seminare für SBV´s gibt es 7 Monate vor den Wahlen kaum
» noch oder sie sind hoffnungslos überbelegt. Da bin ich heilfroh, bei euch
» hilfe zu bekommen!

solche Hinweise sind nicht böse gemeint, sonder sollen anregen. Du hast einen Anspruch auf Schulungen und auch darauf, dass der AG die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung/ Arbeit entsprechend anpasst, also mindert. Es ist nicht zulässig, dass wegen der Mandatswahrnehmung, die arbeitsvertragliche Arbeit liegen bleicht uns sich anhäuft und somit dort Mehrarbeit entsteht. Dieses kann man als Behinderung der Mandatsarbeit werten. Also, diesbezüglich einmal ein Gespräch mit dem AG führen und darauf hinweisen, dass man hier eine für beide Seiten vertretbare Lösung anstrebt und hierzu nur äußerst ungern den Rechtsweg beschreiten möchte.

Du hast auch 7 Monate vor dem Wahltermin hier einen Schulungsanspruch/recht. Vielleicht einmal beim IA oder auch VdK bzw. Gewerkschaft anfragen wegen Seminaren. Das IA bietet oftmals auch zusammen mit dem VdK SchwbV-Treffen/ Arbeitsgruppen an.

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