Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Ulrich, München, Tuesday, 06.04.2010, 10:03 (vor 5159 Tagen)

Guten Tag liebe Mitstreiter,

nun wird es ernst, ich habe meinen ersten Stellungsnahmebogen zu einem
Gleichstellungsantrag auf meinem Tisch liegen, und möchte nun nichts verkehrt machen. Inhaltlich ist eigentlich alles klar, nach Rücksprache mit dem Antragsteller habe ich den Bogen so ausgefüllt, dass immer der Bezug von der Grunderkrankung zu den Arbeitsbedigungen/Arbeitsergebnis gegeben ist.

Ziel dieser Strategie ist, aus der Gleichstellung den Anspruch auf Umgestaltung, in diesem Falle Umorganisation des Arbeitsplatzes nach § 81 (4)
SGB IX herleiten zu können.

Nun die Frage: Den Anhörungsbogen habe ich von unserer Personalabteilung erhalten, mit der Bitte um Rückgabe an selbige. Hätte bei diesem Procedere etwas Bauchweh, ich würde lieber den ausgefüllten Bogen direkt an die zust. AfA senden, natürlich dann der PA eine Kopie schicken.

Bitte um Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag

hackenberger, Tuesday, 06.04.2010, 10:41 (vor 5159 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

die SchwbV, der BR und der AG werden getrennt zur Stellungnahme aufgefordert. Also, solte jeder eine Eigene Stellungsnahme abgeben. Dieses selbstverständlich nur, wenn der Antragsteller die Beteiligung auch so beantragt/ zugestimmt hat. Man sollte den AG auch nicht ausschließen, denn dieses führt meistens dann zu einer Ablehnung.

Ich hatte wegen der guten Zusammenarbeit mit AG und BR eine für alle, bzw. 3 x die gleiche gefertigt und abgegeben. Ich durfte auch für alle unterschreiben.

In deinem Falle hier daran denken, dass es aus dem Antrag hervor geht, dass das Beschäftigungsverhältnis z.Zt. aus in der Behinderung liegenden Gründen gefährdet ist. aber eine Möglichkeit der Umorganisation des Arbeitsplatzes nach § 81 (4) möglich ist, und dann die Gefährdung beseitigt wäre.

Hier wäre nun mit dem AG und der Agentur für Arbeit zu klären, wer wurde hier zur Stellungnahme aufgefordert>

Ist es die SchwbV, muss diese ihre Stellungnahme wie auch der Br nicht dem AG vorlegen oder in Abschrift überlassen. Ist der AG hier aufgefordert, kann es ggf. nicht falsch sein, dass die SchwbV hier dem AG hilft, dann passt es ggf. auch besser.

Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.04.2010, 11:15 (vor 5159 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

m. E. geht die Stellungnahme der SBV (und des BR) den AG ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nichts an. Die Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen wäre ein ganz klarer Rechtsverstoss. Als SBV muß ich im Zweifelsfall immer davon ausgehen, daß ich wesentlich mehr weiss als der AG, z. B. Diagnosen, um beurteilen zu können, ob Einschränkungen "leidensbedingt" sind.
Auch wenn die Verschwiegenheitspflicht ggü. dem BR (dessen Stellungnahmen ich ebenfalls vorformuliere) nicht gilt, weise ich die Betroffenen immer ausdrücklich darauf hin

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 07.04.2010, 06:42 (vor 5158 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

Also den AG geht die Stellungnahme der SBV weder im Original noch in Kopie etwas an.

Sollte, wie in unserem Bereich schon geschehen, das Arbeitsamt/Agentur, die Stellungnahme der SBV dem AG zugänglich machen, so ist dies ein Dienstvergehen des dortigen Sachbearbeiters und könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit unabsehbaren Folgen für diesen Sachbearbeiter nach sich ziehen.

Dem AG die Stellungnahme zur Kenntnis zu geben ist in der Regel nicht vertrauensvolle Zusammenarbeit sondern nichts anderes als ein riesengroßer Fehler der SBV.
Der Ag möchte natürlich gerne Einblick bekommen in die Stellungnahmen der SBV, insbesondere wenn die ANträge immer, auch gegen den Willen des AG erfolgreich sein sollten.

Mfg

Ede

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