Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen?? (Allgemeines)

dosado, Bayern, Wednesday, 07.04.2010, 07:51 (vor 5155 Tagen)

Hallo zusammen,

bei neu hier im Forum und auch erst seit kurzer Zeit als VP tätig (wegen Nachrückung).

Habe eine Frage einen Kollegen betreffend, vielleicht weiß jemand die Antwort.

Er hat seit einigen Jahren aufgrund Diabetes einen GdB von 40%. Habe jetzt gehört, dass alle Diabetiker die selbst 4x täglich messen und spritzen müssen, seit Kurzem mit 50% eingestuft würden.

Kann dies so bestätigt werden> Gibt es hier Erfahrungen>

Es wäre nett, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könnten.

Vielen Dank!

Gruß

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

hackenberger, Wednesday, 07.04.2010, 09:27 (vor 5155 Tagen) @ dosado

Hallo Franziska,

» bei neu hier im Forum und auch erst seit kurzer Zeit als VP tätig (wegen
» Nachrückung).
Dann ersteinmal willkommen hier :flower: und viel Erfolg im Mandat. :ok:

» Kann dies so bestätigt werden> Gibt es hier Erfahrungen>
lese einal hier!

» Es wäre nett, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könnten.
Am einfachsten wäre es aber einmal beim zuständigen Versorgungsamt, also dem Amt welches den GdB zuerkennen müsste anzufragen.

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.04.2010, 20:23 (vor 5155 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

jetzt enttäuscht Du mich aber, wenn Du die alten ungültigen "Anhaltspunkte" verlinkst und den Wunschkatalog der DDG. Beides hilft leider bei Diabetikern ggü den Versorgungsämtern nicht weiter.
Maßgeblich für einen GdB von mindestens 50 bei Diabetikern ist nicht die Zahl der Spritzen, sondern ob sie stabil eingestellt werden können, also der Stoffwechsel nicht auch trotz Insulin nicht doch immer wieder entgleist.
Das findet sich auch so in der Versmed-V auf
Seite 74:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf

Auch bei Diabetikern steht und fällt die Bewertung des VA zuerst mal mit den entsprechenden klaren Stellungnahmen der benannten Ärzte. Wenn die kneifen oder schludern, geht nix.

--
&Tschüß

Wolfgang

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

hackenberger, Wednesday, 07.04.2010, 20:49 (vor 5155 Tagen) @ albarracin

Hallo "albarracin",

upps, ja habe den falschen Link erwischt, es sollte dieser sein! Kann hakt vorkommen, wenn man zu viele auf dem Rechner hat. Muss also auch mal wieder aufräumen. ;-)

Doch solange andere aufmerksam mitlesen, lässt es sich ja berichtigen. ;-)

Aber ich hatte ja auch auf das VA hingewiesen, diese können sagen wie sie etwas einschätzen und worauf sie den Schwerpunkt bei der Bewertung legen.

Habe auch auch schon einmal etwas gelesen, dass Fachverbände mit der neuen (niedrigeren) Einstufung nicht einverstanden sind und auf Änerungen drängen.

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

dosado, Bayern, Thursday, 08.04.2010, 11:32 (vor 5154 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

danke für die Antworten.

Es ist so: Ich war kürzlich auf einer Schulung mit dem Thema "Feststellung der Behinderung" und da hat ein Arzt vom VA (Schulung und Arzt waren allerdings in einem anderen Bezirk) gesagt, dass sie mittlerweile Anweisung hätten, bei täglich 4x eigenem Messen und Spritzen einen GdB von 50 zu geben. Jetzt hätte mich eben interessiert, ob tatsächlich generell so verfahren wird.

Werde wohl wirklich am Besten mal beim zuständigen VA nachfragen.

Gruß
Franziska

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

Heinz SBV, NRW, Sunday, 11.04.2010, 18:50 (vor 5151 Tagen) @ dosado

Hallo Franziska,

die Diabetes Einstufung ist derzeit unerfreulich, nachfolgend eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28. August 2009 - Aktenzeichen L 13 SB 294/07

Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Dies entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, in die unter anderem täglich umfangreicher Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.

Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Landessozialgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen.

Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - 16.09.2009

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Ich habe auch gehört, dass in NRW die Versorgungs/bzw. Sozialämter die nach der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung zuständig sind per Erlass im Dezember 2009 zunächst angewiesen wurden ein GdB von 50 anzuerkennen, wenn vier mal Insulin injiziert werden muss. Dieser Erlass wurde eine Woche später aber schon wieder aufgehoben!

--
Herzliche Grüße

Heinz SBV

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

dosado, Bayern, Monday, 12.04.2010, 09:37 (vor 5150 Tagen) @ dosado

Hallo,

hab beim zuständigen VA nachgefragt; es scheint tatsächlich zu stimmen und nennt sich "intensivierte Insulintherapie".

Zur Beantragung würde ein formloses Schreiben reichen. Die Aufzeichnungen der letzten beiden Monate beifügen und den Namen des behandelnden Arztes nennen.

Gruß
Franziska

Diabetes - GdS 50 bei 4x Insulininjektionen und.......

Heinz SBV, NRW, Monday, 13.09.2010, 16:05 (vor 4996 Tagen) @ dosado

Hier der Text der Zweiten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
vom 14. Juli 2010 (BGBl. 2010, 928)
Auf Grund des § 30 Absatz 17 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe i des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung:
Artikel 1 - Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung

Die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die durch die Verordnung vom 1. März 2010 (BGBl. I S. 249) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Teil A Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe jj werden die Wörter "bei fortbestehender instabiler Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" gestrichen.

amtliche Begründung:
Die bisherige Fassung sieht Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus bis zum Alter von 16 Jahren als gegeben an. Dieser Beurteilungsmaßstab bleibt unverändert. Darüber hinaus handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung. Ein ausdrücklicher Hinweis hierauf die Altersgruppe von 16 bis 18 Jahren betreffend ist entbehrlich.

2. In Teil B wird Nummer 15.1 wie folgt gefasst:

"15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20.

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 bis 40.

Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.

Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.

amtliche Begründung:
Das Bundessozialgericht hat wiederholt, zuletzt am 23.04.2009 (Az: B 9 SB 3/08 R), gerügt, dass im Abschnitt Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) in den bis Ende 2008 gültigen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" und der seit dem 01.01.2009 geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) die Auswirkungen des Therapieaufwands bei Diabetes mellitus auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bei der Feststellung des Grads der Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt würden. Die neue Fassung von Teil B Nummer 15.1, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zu § 2 der VersMedV) wurde unter Beachtung der Vorgaben des Bundessozialgerichts auf der Basis des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin von einer Arbeitsgruppe ausgewiesener Experten vorgeschlagen und vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin in seiner Sitzung am 4. November 2009 beschlossen.

Der Beirat stellte ausdrücklich fest, dass eine gesunde Lebensführung - auch wenn sie zeitaufwändig realisiert wird - zu keiner Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft führt. Durch die Formulierung "außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellage" wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Teilhabebeeinträchtigungen sowohl durch schwere hyperglykämische Stoffwechselentgleisungen als auch durch Hypoglykämien, die jeweils der dokumentierten invasiven Fremdhilfe bedürfen, hervorgerufen werden können. Die neue Bewertung berücksichtigt, dass die Art der Stoffwechseldysregulation und die Hypoglykämieneigung den Therapieaufwand und somit die Teilhabebeeinträchtigung bedingt. Der Therapieaufwand, insbesondere die ständige notwendige Anpassung der Insulindosis, muss dokumentiert sein, um die Teilhabebeeinträchtigung und somit den GdS beurteilen zu können. Einschnitte in der Lebensführung zeigen sich z. B. bei der Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten, der Berufsausübung und der Mobilität.

Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 14. Juli 2010

--
Herzliche Grüße

Heinz SBV

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

Diana, Erfurt, Wednesday, 22.09.2010, 13:49 (vor 4987 Tagen) @ dosado

Hallo Franziska,

ich leide auch seit 5 jahren an diabetes. habe einen grad von 50, aber wahrscheinlich, weil ich zusätzlich noch an migräne leide (ja ich weiss, die zwei dinge passen ganz toll zusammen :( )
aber wie du schon selber weisst, hat sich da etwas geändert und deine Kollegin müsste 50 Grad bekommen. Viel Glück dabei und kämpfe um die 50 Grad.

Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

hayesdavid, Tuesday, 20.08.2019, 10:20 (vor 1733 Tagen) @ Diana

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Diabetes - generell 50 % bei 4x spritzen??

hayesdavid, Tuesday, 27.08.2019, 14:56 (vor 1726 Tagen) @ hayesdavid

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