Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä." (Einstellung)

pit, Wednesday, 14.04.2010, 10:06 (vor 5145 Tagen)

Hallo,

in einer unserer Stellenausschreibung findet sich der erstmals verwendete Zusatz: "Schwerbehinderte werden entsprechend den Zielen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt". Bisher erfolgte teilweise kein Zusatz, teilweise der Zusatz: " Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt".

Was haltet Ihr von dem neuen Zusatz>

Danke für Eure Antworten.

Grüße

pit

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

Pia, Wednesday, 14.04.2010, 10:33 (vor 5145 Tagen) @ pit

Hallo pit,

was hälst Du selbst denn davon> Ich selbst habe den Eindruck da will jemand besonders schlau sein. Es klingt nicht nach einem Angebot das behinderten Menschen eine Chance einräumt.

Pia

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

pit, Wednesday, 14.04.2010, 10:46 (vor 5145 Tagen) @ pit

»Hallo Pia und Alle,

Pia danke für Deine Antwort. Ich will noch keine Wertung von mir abgeben. Vielleicht kommen noch weitere Antworten.

Danke, Grüße

pit

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

pit, Wednesday, 14.04.2010, 11:36 (vor 5145 Tagen) @ pit

» »Hallo Pia und Alle,
»
» ja ich bin auch der Ansicht, dass für diesen Zusatz ein ganz Schlauer am Werk war. Es wird gerade mal das verbrieft was gesetzlich sowieso schon vorgeschrieben ist. Das liest sich für mich schon eher wieder wie eine Diskriminierung; ist aber nicht wirklich greifbar. Die Ausschreibung ist noch nicht veröffentlicht. Ich werde fordern, dass dieser Zusatz gestrichen wird und mitteilen, dass ich in diesem Verfahren besonders auf die Einhaltung der Vorschriften (§§ 81, 95 SGB IX usw.) achten werde.»
» Danke, Grüße
»
» pit

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

hackenberger, Wednesday, 14.04.2010, 17:29 (vor 5145 Tagen) @ pit

Hallo "pit",

es gibt kein Gesetz und keine gesetzliche Verpflichtung zum einen solchen Passus aufzunehmen und auch nicht, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden müssen.

» ja ich bin auch der Ansicht, dass für diesen Zusatz ein ganz Schlauer am Werk war. Es wird gerade mal das verbrieft was gesetzlich sowieso schon vorgeschrieben ist
Der § 81 sagt auch nur, dass schwerbehinderte Menschen nicht wegen der Behinderung benachteiligt werden dürfen. Also eine Ablehnung darf sich nicht auf die Schwerbehinderung beziehen.

Ich würde da eher einen Passus begrüßen wie "auch schwerbehinderte Bewerber sind bei uns gerne willkommen". Oder noch besser der AG zeigt durch aktives Handel, dass er sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen einsetzt, z.B. in dem er aktiv mit entsprechenden Berufsförderungs- / Bildungswerken zusammenarbeitet. Dieses kann man dann auch medial verwerten.

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 14.04.2010, 11:47 (vor 5145 Tagen) @ pit

Hallo Pit,

für mich stellt sich da beim Lesen die Frage, welche Ziele des Schwerbehindertenrechts denn da gemeint sind... und vor allen Dingen, welches Schwerbehindertenrecht >>>

- Erreichung der Pflichtquote > -> dann müssen ja keine Schwebis berücksichtigt werden >

Da hat sich wohl jemand kreativ ausgelebt, aus Angst vorm AGG, weil schlecht informiert oder sich bemüht mal anders zu formulieren... aber für mich ist das eher in die Hose gegangen, weil, was soll sich ein schwerbehinderter Bewerber denn darunter vorstellen >>> Muss derjenige jetzt erst das ganze SGB IX oder welches sonst (>) lesen um hier herauszubekommen, ob er denn überhaupt berücksichtigt wird... >


LG
Birgit

--
MfG
Birgit

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

Wolfgang E., Wednesday, 14.04.2010, 18:31 (vor 5145 Tagen) @ pit

» Zusatz: "Schwerbehinderte werden entsprechend den Zielen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt".

Hallo Pit,

in Fürsorgerichtlinien und Fürsorgeerlassen einzelner Bundesländer wie etwa Bayern und Niedersachsen gibt es dazu teils ausdrückliche Regelungen. Die Verwaltungsvorschrift über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg vom 27.01.2005 schweigt sich dazu aus...

Die Rechtsauffassung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung von 2007 zu geeigneten Zusätzen in Stellenausschreibungen gibt's hier im Wortlaut zum Nachzulesen.

NB: Der überkommene und aus guten Gründen bereits 2001 im Sozialgesetzbuch IX konsequent abgeschaffte Begriff "Der Schwerbehinderte" sollte nach der neuen SGB IX-Sprachregelung auch bei Stellenausschreibungen ersetzt werden durch Begriffe wie "Der schwerbehinderte Mensch" oder "schwerbehinderte Bewerber".

Gruß,
Wolfgang

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

hackenberger, Wednesday, 14.04.2010, 20:06 (vor 5145 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo,

habe gerade auch diesen Hinweis bekommen, welchen ich gerne weitergebe, auch wenn er nur begrenzt zutrifft.

Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung - LbV)

Vorrangige Einstellung schwerbehinderter Bewerber § 13 Abs. 1 Satz 3 LbV

§ 13 Laufbahnverordnung

Schwerbehinderte Menschen

(1) 1 Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die vorgesehene Tätigkeit verlangt werden. 2 Entsprechendes gilt bei der Übertragung von Dienstposten und bei Beförderungen, soweit es die Anforderungen des Dienstpostens zulassen. 3 Schwerbehinderte Menschen haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Sofern es sich also um Arbeitplätze bei Behörden handelt, sollte man auch immer in geltende sonstige Regelungen nachlesen.

Bei öffentlichen Dienstherren gibt es halt weitergehende Anforderungen, siehe auch § 82 SGB IX

PS: Man könnte nun nur versuchen, bei privaten AG, solche Regelungen zum Inhalt einer Integrationsvereinbarung zu machen.


Kontextlink:
[link=http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/t7g/page/bsthueprod.psml;jsessionid=C1174C813EC77CEF90D7F501746EC03D.jpd4>pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-LbVTH1995V9P14#focuspoint]§ 14[/link] Abs. 1 Satz 2 Thüringer Laufbahnverordnung

Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten
(Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO -)

§ 14 Thüringer Laufbahnverordnung
Schwerbehinderte
(1) Von Schwerbehinderten darf bei der Einstellung und Beförderung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden. Schwerbehinderte haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

hackenberger, Monday, 26.04.2010, 16:31 (vor 5133 Tagen) @ pit

Hallo,

folgendes Urteil betreffen Einstellung schwerbehinderter im öffentliche Dienst, bzw. Schadenersatz bei unterbliebender Einstellung habe ich gerade erhalten.

Schadenersatz wegen unterbliebener Einstellung bei öffentlichem Arbeitgeber - ArbG Wiesbaden, Urt. v. 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08

Das Hessische LArbG hat entschieden, dass ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers verlangen kann, eingestellt zu werden, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung wäre.

Gegen seine Entscheidung hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen.
Vorinstanz
ArbG Wiesbaden, Urt. v. 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Quelle: JURIS

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

pit, Friday, 07.05.2010, 10:19 (vor 5122 Tagen) @ pit

Hallo,

nachdem ich verlangt habe, dass dieser Zusatz nicht in die Stellenausschreibung kommt, wurde nun folgender Zusatz aufgenommen: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt."

Was haltet Ihr hiervon>

Danke für Eure Meldungen.

Grüße

Pit

» Hallo,
»
» in einer unserer Stellenausschreibung findet sich der erstmals verwendete
» Zusatz: "Schwerbehinderte werden entsprechend den Zielen des
» Schwerbehindertenrechts berücksichtigt". Bisher erfolgte teilweise kein
» Zusatz, teilweise der Zusatz: " Schwerbehinderte werden bei gleicher
» Eignung bevorzugt eingestellt".
»
» Was haltet Ihr von dem neuen Zusatz>
»
» Danke für Eure Antworten.
»
» Grüße
»
» pit

Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä."

Wolfgang E., Friday, 07.05.2010, 11:00 (vor 5122 Tagen) @ pit

» Nachdem ich verlangt habe, dass dieser Zusatz nicht in die Stellenausschreibung kommt, wurde nun folgender Zusatz aufgenommen: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt."

Das ist O.K. Dagegen gibt's nichts einzuwenden.

Gruß,
Wolfgang

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