Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholt fehlender AU-Anzeige (Kündigung)
Hallo zusammen,
habe das Forum durchsucht und zu meinem Fall leider nichts gefunden.
Hier mein Problem:
Ein schwerbehinderter Kollege sollte ursprünglich eine Änderungskündigung erhalten, da sein bisheriger Arbeitsplatz reduziert wurde und er von 35 auf 30 Stunden Woche heruntergetstuft werden muß (wenn er das nicht akzeptieren würde, würde man ihm ordentlich kündigen und seinen Arbeitsplatz outsorcen wie ursprünglich geplant, die SBV und der BR haben der Stundenreduzierung zugestimmt um diesem und einem anderem Kollegen den Arbeitsplatz zu erhalten).
Seit dem Kollegen nun bekannt ist, das er zukünftig nur noch einen 30-Std.Arbeitsplatz hat, ist er krank.
Leider, meldet er sich nicht oder verspätet krank und auch folgekrank.
Daraufhin wurde er einige male schriftlich abgemahnt mit der Bitte zu einem Gespräch und auch der Bitte den Änderungsvertrrag zu unterzeichnen.
Er hält sich weder an seine vertraglichen Verpflichtungen sich unverzüglich, sprich am ersten AU-Tag zu melden, noch innerhalb 3 Tagen eine AU-Bescheinigung zu senden. Meist ist der AG 4 - 5 Tage im Unklaren ob und wann der Kollege aus der AU zurück sein wird. Auch den Änderungsvertrag hat er bisher nicht unterschrieben zurück gesendet oder sich irgendwie gemeldet, weder beim Vorgesetzten, BR noch SBV. Auch auf Schreiben, Telefonanrufe oder persönliche Besuche des BR/SBV reagiert er nicht.
Mittlerweile aus der Lohnfortzahlung raus, ändert sich sein Verhalten nicht. Dann plötzlich ist er einen Tag zur Arbeit da (ohne seinem Vorgesetzen zu sagen das er wieder da ist). Nachdem er angesprochen wurde, wie er sich nun den die weitere Zusammenarbeit vorstelle, meinte er nur "so wie bisher, ich mache meinen Job und will keine Änderung". Tags darauf fehlte er wieder und seither ist er wieder AU, Bescheinigung kam wiederholt zu spät.
Nun, nach mehrmaligen Abmahnungen, soll ihm verhaltensbedingt gekündigt werden.
Sicher wird hierzu auch die SBV befragt. Einerseit finde ich nun die Kündigung gerechtfertigt, da die arbeitsvertraglichen Richtlinien nicht eingehalten werden - solch ein Verhalten kann nun mal auf Dauer nicht geduldet werden, egal ob schwerbehindert oder nicht - andererseits könnte es ja sein, das ein psychisches Problem vorliegt und der Kollege nach wie vor nicht den Ernst der Lage sieht sondern in seiner "Welt" lebt.
Die AU´s kommen von seinem Hausarzt, wieso, weshalb und warum ist unbekannt. Da er auch auf Kontaktversuche nicht reagiert, ist nicht herauszubekommen was wirklich los ist.
Wie kann ich nun auf eine Anhörung reagieren>
Gibt es Vorschriften, Paragraphen etc. die ich einhalten muß>
Hatte bisher noch kein Kündigungsansinnen, bisher immer Versetzungen.
Vielen Dank für die Hilfe.
SBV-Vertreterin