Stellungnahme zur Kündigung (Kündigung)

Sabine @, Berlin, Monday, 18.04.2005, 09:26 (vor 6957 Tagen)

Hallo zusammen!
Zum ersten mal in meiner Funktion als SBV tritt das Integrationsamt an mich heran um eine Stellungnahme bezüglich einer beabsichtigten Kündigung einzuholen. Nun habe ich überhaupt keine Ahnung was alles in dieser Stellungnahme stehen muß.
Zum Sachverhalt:
Die langjährige Mitarbeiterin (14 Jahre Betriebszugehörigkeit) hat sehr viele krankheitsbedingte Fehltage. Zuletzt fehlte sie mehr als ein Jahr und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ihr wurden 3 andere Arbeitsplätze angeboten, welche sie mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt hat. Es gab schon ein Wiedereingliederungsmanagment, welches zu dem Entschluß geführt hat der Mitarbeiterin zu kündigen. Der AG sieht keine Möglichkeit mehr, diese Mitarbeiterin umzusetzen oder anders zu beschäftigen.

Ich habe jetzt genau eine Woche Zeit diese Stellungnahme zu formulieren. Ich wäre sehr froh, wenn ich hier einige Tipp´s bekommen könnte.

Vielen Dank im Voraus
Sabine

Stellungnahme

Wolfgang H., Monday, 18.04.2005, 10:55 (vor 6957 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

wie es sich anhört, hat Dein Arbeitgeber bis jetzt gut vorgearbeitet: Wiedereingliederungsmanagement, Arbeitsplatzangebote.

Wenn Du der Meinung bist, dass die angebotenen Arbeitsplätze zumutbar sind, und das Eingleiderungsmanagement tatsächlich zu dem Schluss kam, dass eine Beschäftigung auf dem seitherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist, bleibt nur noch eine Zustimmung zur Kündigung. Die absolute Verweigerungshaltung Deiner Kollegin hilft niemandem weiter.

Gruß
Wolfgang H.

Stellungnahme

hackenberger, Monday, 18.04.2005, 11:35 (vor 6957 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

Du musst keine Aussage machen zur Frage Kündigung ja oder nein, Du kannst auch in der Aussage neutral bleiben und nur die Fakten bzw. vom AG veranlassten Maßnahmen aufführen. Weiter wird aber ja auch der BR zur Stellungnahme aufgefordert, Du kannst dich daher in der Stellungnahme auch mit dem BR abstimmen.
Sollte es aber so sein, dass der AG sowohl ein gutes Wiedereingliederungsmanagement durchgeführt hat und er auch dem/der AN zumutbare Arbeitsplätze angeboten hat, also eine Verweigerungshaltung des/der AN gegeben ist, sollte man sich echte Gedanken darüber machen, ob man dann nicht auch eine Kündigung mitträgt. Dieses müsste man dann aber ggf. auch vor anderen AN vertreten, wenn man einmal darauf angesprochen wird.

Wenn die geschlidderten Fakten von Dir so zutreffen, gehe ich auch einmal davon aus, dass das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen wird.

Stellungnahme

Katharina, Monday, 18.04.2005, 11:38 (vor 6957 Tagen) @ Sabine

Warst Du frühzeitig informiert>

Welche Präventivmaßnahmen fanden statt>
Wie sah das Wiedereingliederungsmanagement aus>
Wer waren die Beteiligten am Wiedereingleiderungsmanagement>
Wurde das Integrationsamt hinzugezogen als erste Schwierigkeiten absehbar waren>

Gab es Fehler im Verfahren>

Hast Du Gespräche mit der Betroffenen geführt>

Die Antworten auf diese Frage helfen Dir sicher bei Deiner Stellungsnahme.

Katharina

Stellungnahme im Kündigungsschutz - Mehr als eine Formalie!

Wolfgang E., Friday, 22.04.2005, 22:16 (vor 6953 Tagen) @ Sabine

» Zum ersten mal in meiner Funktion als SBV tritt das Integrationsamt an mich heran, um eine Stellungnahme bezüglich einer beabsichtigten Kündigung einzuholen. Nun habe ich überhaupt keine Ahnung, was alles in dieser Stellungnahme stehen muß.

Schau Dir mal den Online-Beitrag in der ZB 1/1999 an. Dort findest Du zur Stellungsnahme der Schwerbehindertenvertretung im Kündigungsschutzverfahren einige grundlegende Informationen.

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