Urlaub während BEM (BEM)

SGBIX, NRW, Thursday, 29.04.2010, 14:08 (vor 5133 Tagen)

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt......

Der AN war fast 1 Jahr krank und geht jetzt in die Wiedereingliederung.

Dummerweise fällt genau in diese Zeit sein Urlaub.

Kann er während der Wiedereingliederung ohne Probleme in Urlaub gehen>

Vielen Dank für Eure Hilfe


sonnige Grüße

SGBIX :flower:

Urlaub während BEM

hackenberger, Thursday, 29.04.2010, 14:21 (vor 5133 Tagen) @ SGBIX

Hallo "SGBIX",

das Thema war doch gerade einen Beitrag vor Deinem :-(

Urlaub während BEM

SGBIX, NRW, Friday, 07.05.2010, 16:01 (vor 5125 Tagen) @ hackenberger

» das Thema war doch gerade einen Beitrag vor Deinem :-(

Hallo Bernhard,

zunächst einmal sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich hatte einige Tage Probleme mit dem Internet.;-)

Das ich während dem "Hamburger Modell" noch kramkgeschrieben bin und ich eigentlich keinen Urlaubsanspruch (im Sinne von wegfahren) habe, ist mir schon bewußt......

Ich habe mittlerweile erfahren, dass AG und Krankenkasse wohl kein Problem damit haben, dass der AN während des "Hamburger Modells" in Urlaub fährt.

Jetzt stellt sich die Frage...

Wie sieht sowas versicherungstechnisch aus>
Wird dann die Zeit im Rahmen des "Hamburger Modell" hinten angehangen>

Hoffe Ihr könnt mir noch mal helfen

Vielen Dank und schönes WE

SGBIX ;-)

PS: Nicht wieder schlagen.....:flower:

@ Hans-Peter Vielen Dank für Deine Info

Urlaub während BEM

hackenberger, Friday, 07.05.2010, 17:11 (vor 5125 Tagen) @ SGBIX

Hallo,

dieses ist keine Frage/ kein Thema dieses Forums. Hier geht es um Versicherungstechnische Fragen. Daher bitte diese Frage an die hierfür zuständigen Fachleute/ -stellen richten.

Sorry, aber eine andere Aussagen kann und möchte ich hier nicht treffen, ich bitte um Verständnis.

PS: Hierzu sollten auch SchwbV den AN keine Aussagen machen, denn wir sind keine Versicherungsfachleute. Einzige mögliche Aussage, bitte diese Frage an die hierfür zuständigen Stellen/ Ämter stellen, also Versicherungen und BGn.

Die SchwbV sind KEINE Universalauskunftsstellen. Unsere Aufgaben ergeben sich aus § 95 SGB IX. Da haben wir dann mehr als genug Aufgaben. ;-)

Urlaub während BEM

SGBIX, NRW, Wednesday, 12.05.2010, 16:01 (vor 5120 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

die Aussage reicht mir aber schon völlig aus, dann weiß ich, was ich zu tun habe

Trotzdem Danke

vG

SGBIX ;-)

Urlaub während BEM

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 29.04.2010, 16:44 (vor 5133 Tagen) @ SGBIX

Hallo,
unter A-Z findet sich der Begriff Hamburger Modell.
Auf dieser Seite findet sich der Kontexlink zu einer Arbeitshilfe.
In diese gibst du das Suchwort "Urlaub" ein.
Da werden sie geholfen :-)

Zusätzliche Info:
Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem so genannten Hamburger Modell bedeutet, dass arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach und nach wieder in ihre bisherige Tätigkeit eingewöhnt werden. Sie arbeiten nach einem vorher unter ärztlicher Beratung vereinbarten Plan zunächst nur kurze Zeit und übernehmen leichtere Aufgaben. Stufenweise wird das Leistungspensum dann gesteigert. Während der Eingliederung wird weiter Krankengeld gezahlt, ein Anspruch auf Vergütung gegen den Arbeitgeber besteht nicht, wenn sie in der Eingliederungsvereinbarung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Denn: Das Bundesarbeitsgericht sieht in der Vertragsbeziehung während der stufenweisen Wiedereingliederung kein Arbeitsverhältnis.

Somit dürfte klar sein, dass in dieser Zeit zwar Urlaubsanspruch entsteht, aber kein Urlaub abgewickelt werden kann.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion