Veto der SchwbHV bei Beschluß (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo,
Habe eine Frage zur Beschlußfassung.
Wenn der Betriebsrat einen Beschluß faßt und die Schwerbehindertenvertretung hier dazu ihr Vetorecht gebraucht und einsetzt, wer und was muss dann dem Arbeitgeber mitgeteilt werden>
Inhaltlich:
Arbeitgeber beantragt Leiharbeitnehmer (Produktionssteigerung)
Bestriebsrat stimmt dem zu.
SchwbhV macht hierzu Veto.
Wer und was wird hier nun dem Arbeitgeber mitgeteilt>
Erstmalige Situation...
Vielen Dank für eure Hilfe
Werner 10