Bewerbungsunterlagen (Einstellung)

Wolke, Tuesday, 18.05.2010, 08:19 (vor 5111 Tagen)

Guten Morgen erst mal ein Lob an das Forum ohne euch wüssten wir oft nicht weiter deshalb Danke und macht so weiter

Nun meine Frage zur Bewerbungsunterlagen einsicht
Nach <§ 95bII SGB IX habe ich das Recht zur Einsicht in die Entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und an allen Vorstellungs gesprächen auch mit nicht behinderten Bewerbern teilzunehmen.
Mein Arbeitgeber sagt mir aber das ich erst die Unterlagen einsehen kann wenn ein Schwerbehinderten dabei ist.
Aber wie kann ich dan sicher sein das kein Schwerbehinderter dabei ist wenn ich die Unterlagen nicht sehe.:-(

Bewerbungsunterlagen

hackenberger, Tuesday, 18.05.2010, 12:36 (vor 5111 Tagen) @ Wolke

Hallo Wolke,

die SchwbV hat nur das Recht der Einsichtnahme bzw. der Teilnahme, wenn unter den Bewerbern sich ein Schwerbehinderter/ Gleichgestellter befindet.

Der AG MUSS die SchwbV unverzüglich über einen Eingang von Bewerbungen Schwerbehinderter/ Gleichgestellter informieren, § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.

Verstöß der AG hiergegen, sieht das Gesetz ja entsprechende Maßnahmen vor.

Somit hat der AG mit seiner Aussage Recht.

RSS-Feed dieser Diskussion