barrierefreien Arbeitsplätzen (AGG)

Burkhard Kölzsch, Mecklenburg Vorpommern, Tuesday, 25.05.2010, 12:55 (vor 5097 Tagen)

Ich habe eine kurze Frage zu barrierefreien Arbeitsplätzen.
Ist irgendwo festgelegt, dass der Weg zum Arbeitsplatz in einer Behörde so gestaltet sein muss, dass er auch von einem Behinderten erreichbar ist.

Man will in einer Behörde Türen einbauen, die von einen Rollstuhlfahrer, der noch nicht existiert, nur mit Hilfe von Dritten geöffnet werden kann.
Der automatische Öffner soll aus Kostengründen eingespart werden. Vorerst hätte ich nichts dagegen, aber habe darauf hingewiesen, dass bei Einstellung eines Behinderten, der die Tür nicht alleine aufbekommt (Rollstuhlfahrer), diese nachrüstbar sein muss. Es wäre aber schön, wenn es eine DinVorschrift geben würde, wo dieser automatische Öffner in Behörden zwingend erforderlich ist. Ein Nachteil bei der Einstellung, oder ein Umsetzen wegen der Tür darf es nicht geben.
Ich würde mich über eine Info freuen wenn es solch eine Vorschrift/Gesetz/... gibt.

Gruß Burkhard Kölzsch

barrierefreien Arbeitsplätzen

hackenberger, Tuesday, 25.05.2010, 13:17 (vor 5097 Tagen) @ Burkhard Kölzsch

Hallo Burkhard Kölzsch,

grundsätzlich gilt, dass öffentl. Ämter / Behörden barrierefrei sein sollten/ müssen. Soweit der Grundsatz. Die Realität dürfte leider anders aussehen.

In diesem Fall, wäre es also sinnhaft zu mindest alles so zu gestallten, dass man im Bedarfsfalle schnell und möglichst nicht zu teuer umrüsten/ nachrüsten kann.

Hier aber auch einmal ein Beitrag zum Thema [link=http://www.behindertenbeauftragter.de/cln_108/nn_1039898/DE/Barrierefreiheit/Bauen/Bauen__node.html>__nnn=true]"Barrierefreiheit bei Ämtern/ Behörden"[/link]

Auszug: Öffentlich zugängliche Gebäude
Nach § 8 BGG sind Neubauten oder große Um- und Erweiterungsbauten (Kosten mindestens 1 Million Euro) des Bundes und seiner Anstalten, Körperschaften etc. barrierefrei auszuführen. Dies gilt nicht nur für die Teile, die für den Publikumsverkehr bestimmt sind.

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