Leistung des AG (Rechtsgrundlage)?? (Hilfsmittel)
hallo,
habe für Kollegin (noch!! kein GdB)bei DRV Antrag für orth. gerechte Stühle/höhenverstb. Tische gestellt (nach Unfall Banscheib.prothese usw)- (doppelt weil 2örtl verschiedene ArbPlätze)-noch kein Entscheid-. DRV bezahlt für 1 Stuhl iR 435.- ; Tisch >> . wer kommt für den Restbetrag auf.
falls AG --gibt es da eine Rechtsgrundlage, wenn ja wo >> es kann nicht sein , dass man auf "gutwill" des AG angewiesen ist.
wär klasse wenn ich da was in den Fingern hab zum Argumentieren -- haben heut nachmittag ASA Sitzung Tagesordnung uA. "mein Fall"
Gruß
jorgo
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mfg
Georg