Leistung des AG (Rechtsgrundlage)?? (Hilfsmittel)

jorgo, Ostfildern (BW), Monday, 07.06.2010, 11:13 (vor 5075 Tagen)

hallo,
habe für Kollegin (noch!! kein GdB)bei DRV Antrag für orth. gerechte Stühle/höhenverstb. Tische gestellt (nach Unfall Banscheib.prothese usw)- (doppelt weil 2örtl verschiedene ArbPlätze)-noch kein Entscheid-. DRV bezahlt für 1 Stuhl iR 435.- ; Tisch >> . wer kommt für den Restbetrag auf.
falls AG --gibt es da eine Rechtsgrundlage, wenn ja wo >> es kann nicht sein , dass man auf "gutwill" des AG angewiesen ist.
wär klasse wenn ich da was in den Fingern hab zum Argumentieren -- haben heut nachmittag ASA Sitzung Tagesordnung uA. "mein Fall"

Gruß
jorgo

--
mfg
Georg

Leistung des AG (Rechtsgrundlage)??

hackenberger, Monday, 07.06.2010, 12:08 (vor 5075 Tagen) @ jorgo

Hallo "jorgo",

grundsätzlich ist hier der AG in der Pflicht. Es ist auch kein "gutwill" des AG. Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Diese ergeben sich sowohl für AN wie auch für AG.

Die DRV tritt nur ein, wenn zum einen die entsprechende Anzahl an Pflichtversicherungsmonaten gegeben sind und wenn ansonsten der Rentenfall eintreten würde.

PS: Bitte auch bedenken, die SchwbV ist nur für schwerbehinderte/ gleichgestellte Beschäftigte zuständig bzw. bei Nichtbehinderten bei der Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Also, sofern der Beschäftigte, kein laufendes Antragsverfahren beim Versorgungsamt zur Anerkennung einer Schwerbehinderung hat, ist die SchwbV hier NICHT zuständig.

Leistung des AG (Rechtsgrundlage)??

jorgo, Ostfildern (BW), Monday, 07.06.2010, 13:40 (vor 5075 Tagen) @ hackenberger

Oh danke für die rasche Antwort,
der Verweis auf §618 BGB (juraForum) hat mir schon sehr viel geholfen. kan "gestärkt" in die ASA-sitzung
OK formell ist die SBV noch nicht zuständig bin erst den Hilfsmittelweg gegangen wegen schnellerer Beschaffung und dann den GdB

--
mfg
Georg

Leistung des AG (Rechtsgrundlage)??

hackenberger, Monday, 07.06.2010, 13:58 (vor 5075 Tagen) @ jorgo

Hallo Georg,

» Oh danke für die rasche Antwort,
» der Verweis auf §618 BGB (juraForum) hat mir schon sehr viel geholfen.
» kan "gestärkt" in die ASA-sitzung
schön wenn WIR hier helfen konnten.

» OK formell ist die SBV noch nicht zuständig bin erst den Hilfsmittelweg
» gegangen wegen schnellerer Beschaffung und dann den GdB
Doch, es ist der falsche Weg von Dir. Denn Du hättest zu erste einmal durch die Antragstellung auf Anereknnung einer Schwerbehinderung die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung für diesen Beschäftigten und seine Belange schaffen sollen.

Dieses auch immer unter dem Aspekt, dass der AG sonst zu recht anmahnen könnte, dass hier die Arbeitspflicht durch dich verletzt wird. Denn alle Tätigkeiten welche nicht durch das SGB IX § 95 gedeckt sind, erzeugen sofern Du nicht vollfreigestellt bist, Fehlzeiten in Deiner Arbeitspflcht. Dieses könnte der AG angehen.

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